Newsletter: Direktbanken.News 07/2017

Willkommen zu den monatlichen News von modern-banking.de


Themenüberblick

1. 1822direkt und Sparkassen gehen auch beim Smartphone-Girokonto nicht zusammen
2. Restschuldversicherungen: Die gesetzlichen Eingriffe
3. Restschuldversicherungen: Befragung belegt Ausmaß des Provisionsanteils
4. Zahlungsverkehr ab Januar in der zweiten Stufe
5. Der monatliche Newsticker
6. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld
7. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen


1. 1822direkt und Sparkassen gehen auch beim Smartphone-Girokonto nicht zusammen

Aus dem Lager der Sparkassen gibt es gleich zwei neue Girokonten, die ausschließlich per Smartphone eröffnet und geführt werden. Bei beiden Konten hat der Kunde nur mit dem Smartphone einen Kontozugriff, andere Geräte sind hier nicht vorgesehen. Die Smartphone-Girokonten sollen die junge Generation ansprechen (ab Volljährigkeit erhältlich) und einen Trend bedienen, bei dem N26 in Deutschland Vorreiter war. Überraschend ist, dass 1822direkt ein solches Projekt still und leise selbst entwickelt hat und zudem dem Gemeinschaftsprojekt yomo der Sparkassen zuvorgekommen ist. Die App "1822Mobile" steht seit 14.6.17 im App Store bei Apple und seit 15.6.17 im Google PlayStore. Dort ist sie in den ersten beiden Wochen kaum jemandem aufgefallen, da 1822direkt bis dahin in keiner Weise darauf hinwies. yomo ist hingegen seit Langem angekündigt, wurde von zehn großen Sparkassen finanziert, entwickelt von dem zur Sparkassengruppe gehörenden Softwarehaus Starfinanz. Das Girokonto von yomo können auch alle anderen Sparkassen per Lizenzvertrag in ihr Angebot aufnehmen, zu Beginn ist die Resonanz hier offenbar nicht überwältigend. Bei yomo ist das Regionalprinzip außer Kraft gesetzt, denn der Nutzer kann sich seine zuständige Sparkasse unter den verfügbaren frei auswählen, unabhängig vom Wohnort. Die Frankfurter Sparkasse, die viertgrößte Sparkasse in Deutschland, war nicht unter den Initiatoren, jetzt ist klar warum. Sie ist ohnehin ein Sonderfall, weil sie seit mehr als 20 Jahren mit 1822direkt eine bundesweit aktive Direktbank betreibt, von anderen Sparkassen deswegen auch als Wettbewerber betrachtet wird.

In den Konditionen besteht bei 1822Mobile der Unterschied zum regulären Girokonto, dass die Kontoführung bedingungslos kostenlos ist, auch ohne den einen Geldeingang pro Monat. Die EUR 100,00 Geldprämie bei Führung als Gehaltskonto gibt es bei 1822Mobile nicht, nur ein Einführungsangebot zur optionalen Kreditkarte: Der Kartenpreis wird bei Kartenantrag bis 31.7.17 im ersten Jahr altersunabhängig erlassen. Die Kontoeröffnung ist papierlos, mit Videolegitimation via WebID und Kontowechselservice über fino. Die App hat eine moderne Optik. Konten von anderen Banken lassen sich hinzufügen, das Multibanking beschränkt sich bislang jedoch darauf, Kontostände anzuzeigen. Umsätze ansehen oder gar Transaktionen vornehmen, ist bei den hinzugefügten Bankverbindungen noch nicht möglich. Die Funktion zum Einlesen von Rechnungsdaten per Foto ist integriert. Überweisungen und andere sensible Transaktionen werden mit einem einmalig selbst gewählten Passwort freigegeben. Auf ein TAN-Verfahren wie mTAN oder pushTan wird zugunsten der Bequemlichkeit verzichtet. Die Koppelung mit dem registrierten Smartphone im Hintergrund soll das wie bei N26 kompensieren. Auch 1822Mobile soll über Kooperationen mit Fintech-Unternehmen im Funktionsumfang und den externen Dienstleistungsangeboten wachsen, das jetzt bereitgestellte Banking nur der erste Schritt gewesen sein.

yomo ist am 30.6.17 von der geschlossenen Betaphase in die für jeden Interessenten offene übergegangen. Aufgrund der "großen Nachfrage" - die Downloadzahlen der App im Vergleich zu 1822Mobile bestätigen sie nicht - bekommt man zunächst nur einen Platz auf der Warteliste. Auch bei yomo gibt es noch nicht viel, was von den Funktionen besticht. yomo steht für "your money". Die Kontoführung ist anders als bei den meisten der normalen Sparkassen-Girokonten gratis. Eine girocard, die kontaktloses Zahlen ermöglicht, gibt es hinzu. Das Geldabheben ist an allen Sparkassen-Geldautomaten kostenfrei. Die weiteren Gebühren hängen davon ab, für welche Sparkasse man sich entscheidet. Die Aufträge werden mit einer einmalig selbst gewählten PIN freigegeben.

2. Restschuldversicherungen: Die gesetzlichen Eingriffe

Über die Pläne zu den neuen Regeln bei den Restschuldversicherungen stimmte der Bundestag am 29.6.17 ab. Sie werden wie in unserem zeitlich vorangegangenen Beitrag angekündigt bei der Umsetzung der EU-Versicherungsrichtlinie IDD gesetzlich verankert. Es wurden Informationspflichten und eine Erweiterung des Widerrufsrechts beschlossen. Das bleibt weit hinter den Erwartungen der Verbraucherschützer zurück. Dorothea Mohn, Teamleiterin beim Marktwächter Finanzen, ordnete es in einer Aussendung der Verbraucherzentralen mit prägnanten Worten ein, bezeichnete die Restschuldversicherung als überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft werde. Die Politik habe eine Chance verpasst, dessen Vertrieb zu stoppen.

Bei Restschuldversicherungen gibt es die Besonderheit, dass die meisten Verträge in Form einer Gruppenversicherung geschlossen werden, bei denen der Kreditnehmer nicht der Versicherungsnehmer ist, sondern die Bank. Der Kreditnehmer tritt hier nur mit in den Vertrag ein. Deshalb gab es ihm gegenüber bislang nicht dieselben Beratungs- und Auskunftspflichten wie sonst bei einer Versicherung. Diese sind per Gesetz nun auferlegt, insbesondere auch beim Widerrufsrecht. Der Kunde, dem die Versicherung als Nebenprodukt oder als Teil eines Pakets angeboten wurde, soll eine Woche nach Abschluss ein Produktinformationsblatt mit dem gesonderten Ausweis der Kosten für die Versicherung bekommen sowie in Textform den Hinweis, dass der Abschluss der Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. Erst ab dieser vom Verkaufsgespräch losgelösten nochmaligen Belehrung darüber beginnt künftig die Frist. Eine Erhebung soll nach zwei Jahren zeigen, wie die Umsetzung in der Praxis ist und ob das Gesetz nachgeschärft werden muss.

3. Restschuldversicherungen: Befragung belegt Ausmaß des Provisionsanteils

Die Finanzaufsicht BaFin veröffentlichte am 21.6.17 eine eigene Marktuntersuchung zu den mit Privatkrediten häufig gleich mitangebotenen Restschuldversicherungen. Die Versicherungen springen ein, wenn ein Kreditnehmer durch Schicksalsschlag wie Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit oder Tod seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Die auf Grundlage eines Fragebogens erstellte Studie ist umfassend und aufschlussreich, die BaFin spricht von festgestellten Defiziten. Es sind Einblicke, die sich in vielen Punkten mit der langjährigen Kritik von Verbraucherschützern decken. Bei dem Produkt verdient nicht nur der Versicherer, sondern auch die Bank für die Vermittlung, was die Kosten in die Höhe treibt. Die Auswertung der Antworten der Banken zeigt, die Provisionen sind "außerordentlich hoch": Demnach gaben zwölf von 34 Banken an, ca. 50 Prozent der Versicherungsprämie zu erhalten. Sieben Banken erhalten mehr als 50 Prozent - in Einzelfällen mehr als 70 Prozent. Bei zwölf Banken lag der Provisionsanteil unter 50 Prozent. Drei Banken vertreiben keine Restschuldversicherung. Aus der Auswertung der Antworten der angeschriebenen Versicherer überraschte die Erkenntnis, aus welcher Vielfalt an Komponenten sich die bestehenden Provisionsmodelle mitunter zusammensetzen, zum Beispiel einmalige oder laufende Abschlussprovisionen, Beteiligungen am Risikoergebnis, Übernahme von Marketingkosten, Zuschüsse zu Trainings- und Belohnungsmaßnahmen, umsatz-, qualitäts- und stückabhängige Sonderbonifikationen etc. Alle der befragten Banken mit Restschuldversicherung gaben an, der Abschluss der Versicherung sei für den Kreditsuchenden optional. Zwei Drittel davon gaben an, tendenziell mehr Privatkredite ohne die Versicherung zu vergeben als mit ihr. Ein Drittel gab an, in der Mehrzahl mit der Versicherung zu vergeben. Die BaFin schloss daraus, dass der Gesamtblick auf die Branche nicht zu der in der Öffentlichkeit häufig erhobenen Kritik passe, die Banken drängten den Verbrauchern die Versicherung nahezu auf. Betrachte man hingegen die Gruppe der Banken, die regelmäßig die Mehrzahl der Verträge gekoppelt mit Versicherung verkaufen, würden die Zahlen aber durchaus die Annahme rechtfertigen, dass einzelne Banken gezielte Vertriebsstrategien einsetzen, mit denen wirksam überdurchschnittlich viele Verbraucher zum Abschluss bewegt werden. Die Banken bieten regelmäßig für ein Kreditprodukt das Versicherungsprodukt nur eines Anbieters an. Ein Vergleich verschiedener Versicherungsprodukte ist für Verbraucher so mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Der Vertrieb erfolgt gemäß den Antworten der Versicherer überwiegend über die Filialen der Banken, diesen Vertriebsweg nutzen 28 von 30 Versicherern, ein direkter Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen ist lediglich bei elf der Versicherer möglich. Vorhandener Versicherungsschutz der Kunden spielt in der Praxis offenbar keine oder eine unbedeutende Rolle, er wird üblicherweise nicht durch Abtretung Teil der Finanzierungsvereinbarung. Die Beitragsunterschiede für den Versicherungsschutz, gemessen anhand von zwei vorgegebenen Musterkunden, stellen "eine beachtliche Spanne" dar, so die BaFin. Als weiteres Ergebnis stellte sie fest, dass die Bedingungen und Verfahrensabläufe bei Beendigung bzw. Kündigung sehr unterschiedlich gestaltet sind und sich auch auf Tarifebene unterscheiden können. Dies bezieht sich auf den Widerruf des Versicherungsvertrags, die alleinige Kündigung der Versicherung ohne die gleichzeitige Kündigung des Kredits, die vorzeitige Rückzahlung des Kredits und auf das Versicherungsende nach planmäßiger Kreditrückführung. Es können automatische Abläufe vorgesehen sein, durch die Bank veranlasste, oder der Kunde muss selbst aktiv werden und seine Rechte wie zum Beispiel eine Rückzahlung von überzahlten Beiträgen einfordern. Geregelt ist dies größtenteils in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Verbraucher solle sich daher dort informieren, soweit keine gesetzlichen Mindeststandards bestehen.

Die Aufsichtsbehörde startete die Befragung im Sommer 2016, auffallend ist der lange Zeitraum bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse. Sie gab an, mit den Marktteilnehmern nun über die Konsequenzen sprechen zu wollen. Die Zeit für gesetzgeberische Verbesserungen war aber denkbar knapp. Die parlamentarischen Verhandlungen zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, in der es auch um die Restschuldversicherungen ging, waren nahezu abgeschlossen, die Beschlussfassung im Bundestag war für den 29.6.17 terminiert.

4. Zahlungsverkehr ab Januar in der zweiten Stufe

Der Bundestag verabschiedete am 1.6.17 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in der vom Finanzausschuss in einigen Punkten geänderten Fassung. Basierend auf der Richtlinie der Europäischen Union, im Oktober 2015 festgelegt, werden in Deutschland die nun auf nationaler Ebene beschlossenen Änderungen zu weiten Teilen am 13.1.18 in Kraft treten. Sie betreffen mehrere bestehende Gesetze wie das Kreditwesengesetz, das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Aus Verbrauchersicht ist manches von Vorteil. So dürfen Händler ab dem kommenden Jahr in vielen Fällen keine gesonderten Preisaufschläge mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Dies gilt sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet. Die Kartenzahlungen sollen gleichzeitig sicherer werden und es soll mehr Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste herrschen. Gerade vom Bestellen und Flugbuchen im Internet kennt man die Preisaufschläge, die oft erst ganz am Ende des Prozesses durch die Wahl eines Zahlungsmittels noch hinzugerechnet werden. Bislang war nur vorgeschrieben, dass es ein zumutbares Zahlungsmittel geben muss, bei dem keine zusätzlichen Kosten anfallen. Künftig sind für die besonders gängigen Zahlungsmittel wie die girocard, die Kreditkarten von Mastercard und Visa und alle Überweisungen und Lastschriften im SEPA-System die Zusatzkosten untersagt. Dass die Regelung nicht alle Kreditkarten umfasst, hängt mit Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung der Kreditkartengesellschaften zusammen. Für American Express und Diners Club gilt sie nicht, auch Zahlungen mit PayPal werden von ihr nicht erfasst.

Sicherheit und Wettbewerb: Die Haftung der Verbraucher sinkt für unautorisierte Zahlungen von derzeit höchstens EUR 150,00 auf EUR 50,00. Zudem verschiebt sich die Beweislast zum Zahlungsdienstleister, der nachvollziehbare Beweismittel vorlegen muss, um dem Kunden grobe Fahrlässigkeit oder gar Betrug nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden; für den Zahlungsdienstleister des Empfängers wird eine Mitwirkungspflicht gelten, damit das falsch überwiesene Geld wieder beim Absender ankommt. Bei den elektronischen Zahlungsvorgängen müssen die Anbieter künftig für eine starke Kundenauthentifizierung sorgen. Das verlangt mindestens zwei voneinander unabhängige Komponenten aus den Kategorien Wissen, also etwa eine Zahlenkombination, Besitz, beispielsweise eine Bankkarte, oder ein ständiges Kundenmerkmal, wie es der Fingerabdruck ist. Zusätzlich muss der Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpft werden. Konkrete Standards dazu soll demnächst die Europäische Bankenaufsichtsbehörde in einer Verordnung definieren. Der Kontozugriff durch sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister wird legitimiert. Bei Nutzung von SOFORT Überweisung etwa muss der Zahlende seine sensiblen Zugangsdaten zum Bankkonto nebst TAN auf einer Internetseite des Dienstes eingeben, sodass dieser bei der Bank des Kunden die Zahlung vom Konto auslösen kann. Banken können sich einem solchen Austausch nicht mehr verwehren. Die Dienstleister werden aber der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt, um Missbrauch zu vermeiden.

5. Der monatliche Newsticker

++ Meine Bank belohnt die Eröffnung des Girokontos "Mein GiroDirekt" in einer seit 13.6.17 laufenden Aktion mit EUR 75,00 Startguthaben. Voraussetzung für den Erhalt ist, das Konto wird als Gehaltskonto geführt. Meine Bank schreibt die Prämie nach dem ersten Gehaltseingang gut. Ein Mindestbetrag für den Gehaltseingang ist weder in Bezug auf die Aktion noch auf die kostenlose Kontoführung vorgegeben. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es die Aktion mit EUR 45,00 Startguthaben

++ Consorsbank strich am 13.6.17 ersatzlos das Neukundenangebot mit EUR 50,00 Geldprämie. Es lief seit Mai 2013. Es ist eine weitere Stelle, an der das Girokonto von Consorsbank in der Leistung abfällt, nach dem Wegfall des 10-Cent-Bonus für Kartenzahlungen und der Einführung des Auslandsentgelts beim Geldabheben. Die beabsichtigte Einführung des Mindestabhebebetrags von EUR 50,00 pro Abhebung mit der Visa-Card nahm Consorsbank hingegen nach viel Kritik seitens der Kunden zurück. Das teilte ein Moderator von Consorsbank im bankeigenen Forum mit. Eine eventuelle Einführung von Gebühren für Abhebungen unterhalb einer bestimmten Grenze könne man zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht ausschließen, hieß es weiter. Im Preis- und Leistungsverzeichnis ist der Passus zum Mindestabhebebetrag entfernt worden

++ Klarna aus Stockholm erhielt im Juni eine Banklizenz von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde, das Geschäftsmodell kann damit flexibler erweitert werden. Ein spezifisches Vorhaben wurde nicht kommuniziert. Marc Berg, Geschäftsführer von Klarna Deutschland, sagte lediglich: "Der Erwerb der Banklizenz ist für uns ein weiterer spannender Meilenstein auf unserer Reise." Klarna hat sich als Zahlungsdienstleister einen Namen gemacht, der Online-Käufern ermöglicht, sofort, per Rechnung oder auf Raten zu zahlen. Schon mehrere Wettbewerber wurden übernommen, auch der deutsche Zahlungsdienst SOFORT Überweisung. Die Festgeldanlagen in Deutschland bietet Klarna seit Ende 2013 an, dies geht ohne Banklizenz, da dies in Schweden für die Entgegennahme von Einlagen nicht zwingend notwendig ist

++ beim S Broker können ab sofort auch Sparpläne auf die einzelnen Aktientitel aus den Indizes Euro Stoxx 50 (Eurozone), FTSE 100 (Großbritannien) und CAC 40 (Frankreich) angelegt werden. Bislang umfasste das Angebot die Titel aus DAX-, MDAX-, SDAX-, TecDax sowie Dow Jones und NASDAQ-100. Sparpläne auf Aktien können nur in ganzen Stücken bespart werden, das hat auch Auswirkung auf die Ausführbarkeit, sollte der Kurs der Aktie den Sparplanbetrag übersteigen. Der S Broker rechnet zur Ausführbarkeit eines Sparplans einen Puffer von 5% ein, bei einem Sparplanbetrag von EUR 50,00 beispielsweise wird also auch noch ausgeführt, wenn der Aktienkurs EUR 52,50 beträgt. Der Orderpreis bei Sparplanausführung ist 2,50%

++ flatex erweiterte am 1.7.17 das Angebot an ETF-Sparplänen ohne Ordergebühren um die ETFs von Lyxor. Das Angebot umfasst damit insgesamt über 250 Sparpläne, auch die ETFs von ComStage und x-trackers sind ohne Ordergebühren

++ am 15.6.17 firmierte die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG in "FinTech Group Bank AG" um. Die Zugehörigkeit zur FinTech Group AG wurde dadurch im Namen deutlich. Es ist der erste Schritt der im März kommunizierten Pläne zur Neuordnung innerhalb der Gruppe. Die Bank ist konto- und depotführende Stelle für brokerport, flatex und Vitrade und die deutsche Partnerbank der Zinsportale Savedo und Zinspilot

++ mit "Gebührenfrei Mastercard Gold" der Advanzia Bank gibt es auf Supermarkt-Einkäufe 1,00% Cashback, befristet bis 30.9.17. Es handelt sich dabei um ein Neukundenangebot bei Kartenantrag im Zeitraum 1.7.17 bis 31.8.17. Als Supermarkt-Einkauf werden nur die Umsätze mit Händlercode 5411 zugeordnet (Lebensmittelgeschäft, Supermarkt). Den Cashback zahlt Advanzia Bank als Gutschrift auf dem Kartenkonto aus

++ die Santander Consumer Bank nahm am 31.5.17 ihren Rahmenkredit, das "Verfügungskonto", aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, ein Neuabschluss ist nicht mehr möglich. Revolvierende Kredite bietet die Santander Consumer Bank dennoch einige, und zwar über diverse teilweise beitragsfrei ausgestellte Kreditkarten und die für Maestro-Zahlungen einsetzbare CleverCard

6. Die Zinsentwicklung beim Tagesgeld

Am 17.7.17 wird die FIMBank aus Malta beim "Flexgeld24" nach einer Reihe von Senkungen in kurzen Abständen letztlich von 0,20% auf 0,05% verringern. Zuvor, am 3.7.17, senkte sie von 0,35% auf 0,20%.

Die norisbank kürzte am 1.7.17 von 0,10% auf 0,05%.

Die net-m privatbank 1891 meldete sich auch beim Tagesgeld zurück. Sie bietet Neukunden, die ab 27.6.17 eröffnen, einen Sonderzins von 0,80% p. a. für die Guthabenteile bis EUR 100.000, garantiert bis 31.3.18. Die Standardkondition sucht man seit dieser Änderung auf dem Internetauftritt der Bank vergebens, sie beträgt 0,01%. Zumindest einige der Bestandskunden, die ihr Konto aufgrund der minimalen Verzinsung in der letzten Zeit nicht mehr genutzt hatten, erhielten via Online-Postfach eine Nachricht von der net-m privatbank 1891 mit einem Angebot: Sie können auf die Neukundenkondition umstellen lassen, indem sie mindestens EUR 1.000 neu einzahlen und dies bis 15.7.17 per Antwort-Funktion mitteilen.

Die Advanzia Bank aus Luxemburg ging mit ihrer Neukundenaktion am 27.6.17 in eine neue Runde, weiterhin mit einem Sonderzins von nominal 0,995% p. a., aber mit einer längeren Zinsgarantie als sonst bei ihr üblich, nämlich bis 31.12.17.

pbb direkt verzinst seit 20.6.17 die Guthabenteile bis EUR 500.000 mit 0,05% (vorher 0,25%).

7. Die Zinsentwicklung bei den Festzinsanlagen

(Auswahl an relevanten Änderungen)

Die Wyelands Bank aus Großbritannien erhöhte am 4.7.17 bei 2 Jahren auf 1,28%. Vorangegangen war am 15.6.17 eine Erhöhung bei 12 Monaten und 2 Jahren auf jeweils 1,20% (vorher 1,15%).

Die Eurocity Bank verringerte am 3.7.17 bei 3 Jahren auf 1,10% (vorher 1,20%), bei 5 Jahren auf 1,40% (vorher 1,45%), bei 6 Jahren auf 1,45% (vorher 1,50%) und bei 8 Jahren auf 1,55% (vorher 1,60%).

VON ESSEN Bank erhöhte zum 1.7.17 um bis zu 0,20 Prozentpunkte, am stärksten bei 8 Jahren auf 1,65% (vorher 1,50%) und bei 10 Jahren auf 2,00% (vorher 1,80%).

Die Deutsche Bank wechselte am 30.6.17 mit ihrem Neugeldangebot von der 6-monatigen auf die 12-monatige Laufzeit, das ist nun wenig verlockend, statt 0,75% für 6 Monate bietet sie 0,20% für 12 Monate.

Oney Bank aus Frankreich senkte am 30.6.17 für den Anlagestart ab 17.7.17 - bei 12 Monaten von 1,22% auf 1,07%.

Younited Credit aus Frankreich senkte am 27.6.17 bei ihrer einzig angebotenen Laufzeit von 3 Jahren auf 1,00%. Vorangegangen war am 12.6.17 eine Senkung von 1,35% auf 1,20%.

Close Brothers aus Großbritannien erhöhte am 15.6.17 für den Anlagestart ab 26.6.17 bei 2 Jahren von 1,01% auf 1,06%.

Am 6.6.17 erhöhte SWK-Bank die Zinsen von drei Laufzeiten und positionierte sich mit diesen an der Tabellenspitze - bei 12 Monaten und 2 Jahren mit großem Vorsprung auf den Zweitplatzierten. Es war eine außergewöhnliche, kurzzeitige Gelegenheit für Zinsanleger. Die SWK-Bank bot bei 6 Monaten 0,75% (vorher 0,10%), bei 12 Monaten 1,20% (vorher 0,40%) und bei 2 Jahren 1,25% (vorher 0,50%). Abends passte sie noch mal an: bei 12 Monaten auf 0,90% und bei 2 Jahren auf 1,05%. Das waren immer noch Top-Angebote, ärgerlich jedoch, dass die unmittelbar zuvor ausgerufenen Zinssätze lediglich gut acht Stunden bestand hatten - von 12:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr. Laut Rückmeldungen von Nutzern war die Bank aber kulant: Wer es in der kurzen Zeit schaffte, den Antrag abzusenden, bekam die Kondition noch, wenn das Geld bis 9.6.17 einging. Am 12.6.17 senkte die Bank letzten Endes auf das Ausgangsniveau vor den beiden Änderungen.

net-m privatbank 1891 erhöhte am 6.6.17 ausgehend von minimalistischen Zinssätzen bei 6 Monaten auf 0,40% (vorher 0,04%), bei 9 Monaten auf 0,75% (vorher 0,08%), bei 12 Monaten auf 0,85% (vorher 0,10%) und bei 2 Jahren auf 1,00% (vorher kein Angebot).

Noch einen schönen Monat Juli wünscht

m o d e r n - b a n k i n g

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