Ratenkredit: Umschulden um Kosten zu sparen

Wenn ein bestehender Kreditvertrag durch einen neu abgeschlossenen Kredit abgelöst wird, spricht man von Umschuldung. Eine Umschuldung kann sich lohnen, wenn die aktuellen Ratenkreditzinsen gegenüber dem bestehenden Kredit deutlich niedriger sind. Dabei muss der neue Kredit nicht von derselben Bank stammen wie der alte.

Die Zinsersparnis des neuen gegenüber dem alten Kredit sollte mit den Kosten für den Wechsel verglichen werden. Damit sich eine Umschuldung finanziell lohnt, muss der effektive Jahreszins des neuen Kredits deutlich unter dem des alten liegen. Eine Umschuldung lohnt umso mehr, je größer der Kreditbetrag und die Restlaufzeit des Altkredits sind.
Eine Umschuldung kann auch eine Lösung sein, wenn die Ratenzahlungen des alten Kredits zu hoch angesetzt wurden. Falls die monatlichen Raten Sie finanziell überfordern, kann ein neuer Kredit mit längerer Laufzeit und niedrigeren Monatsraten Abhilfe schaffen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass ein Kredit alles in allem umso teurer wird, je länger er läuft. Schnell droht die Schuldenfalle. Am sichersten ist es, wenn die monatlichen Rückzahlungen der finanziellen Belastbarkeit angepasst sind.

Einen Ratenkredit, der eine feste Laufzeit hat und ab 11.6.10 geschlossen wurde, darf der Verbraucher gemäß der EU-Verbraucherkreditrichtlinie jederzeit früher als vereinbart ganz oder teilweise zurückzahlen, wobei der Kreditgeber hier eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Sie ist auf höchstens ein Prozent der vorzeitigen Rückzahlung beschränkt, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf höchstens ein halbes Prozent. Des Weiteren besteht die Deckelung, dass die Entschädigung nicht die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären, übersteigen darf. Einige Institute wie ING-DiBa nutzen diesen Spielraum nicht aus und verzichten komplett auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucherkredite, die vor dem 11.6.10 geschlossen wurden, fallen unter die alte Regelung gemäß §609a, Abs. 1, Satz 2 BGB. Hierbei ist eine vorzeitige Vollrückzahlung kostenlos, es muss lediglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden, die Kündigung ist frühestens sechs Monate nach Auszahlung möglich. Daneben wurde in den Kreditverträgen teilweise schon damals geregelt, zu welchem Preis eine Rückzahlung möglich ist, wenn sie sofort erfolgen soll.

Eventuelle Versicherungsprämien für eine Restschuldversicherung müssen berücksichtigt werden. Der Beitrag zur Restschuldversicherung wird nur zum Rückkaufwert erstattet, die Kosten sind bei Abschluss überproportional hoch, man erhält eine verhältnismäßig geringe Rückerstattung.

Genaue Zahlen erhält man, wenn man die bisherige Bank bittet, ein Angebot zur vorzeitigen Vollrückzahlung zu berechnen. Dieses wird ohnehin für den neuen Kreditantrag benötigt. Einige Anbieter lassen sich die Berechnung in einer Größenordnung von etwa EUR 10,00 bezahlen. Bei der Beantragung des neuen Ratenkredits sollte man als Verwendungszeck dann "Umschuldung" und die Daten des abzulösenden Kredits angeben, damit das Kreditinstitut diesen Umstand bei der Kreditentscheidung berücksichtigen kann und nicht davon ausgeht, dass ein zusätzlicher Kredit beantragt wird.