Direktbanken und Online-Broker im Vergleich

So sind Kundeneinlagen abgesichert

Bei Geldanlagen sollte man stets über die Absicherung der Einlagen informiert sein. Die Absicherung beruht auf einer EU-Richtlinie, die einen Mindestschutz durch die gesetzliche Einlagensicherung von EUR 100.000 je Privatkunde und Kreditinstitut vorgibt. So gilt auch in Deutschland seit 31.12.10 dieser neue Sicherungsbetrag. Darüber hinaus versprechen die Institute gegebenenfalls zusätzlichen Schutz.

Unter Einlagensicherung versteht man den Schutz der Anleger bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz von Banken. Für bestimmte Anlagen von Privatkunden besteht eine Rückzahlungsgarantie. Gemäß den Statuten der Einlagensicherungssysteme sind dies in der Regel Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautende Sparbriefe. Vom Schutz nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Einlagensicherung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Banklizenz. Der Begriff "gesetzliche" Einlagensicherung ist nicht so zu verstehen, dass der Staat garantiert. Die Sicherung übernimmt die jeweilige Institution.

Einlagensicherung der deutschen Bankinstitute

Die Bankgruppen in Deutschland (private Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, öffentliche Banken und Bausparkassen) haben eigene voneinander unabhängige Sicherungssysteme. Der gesetzliche Schutzumfang ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in den §§ 4 und 5 geregelt: EUR 100.000 je Gläubiger sind abgesichert. Gerät ein deutsches, in privater Rechtsform geführtes Bankinstitut in Schieflage, ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliche Einlagensicherung zuständig. Die meisten privaten Banken sind zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB) angeschlossen. Er haftet jedem Privatkunden gegenüber für Schäden ab dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört, bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank. Seine Sicherungsgrenze senkt er in den kommenden Jahren stufenweise auf ein realistischeres Niveau ab: zum Januar 2015 auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals, danach zum Januar 2020 auf 15 Prozent und zum Januar 2025 auf 8,75 Prozent. Welchem Betrag dies bei der jeweiligen Bank entspricht, kann im Internet unter www.bdb.de abgefragt werden. Obwohl nur wenige Institute ihren Kunden das Auffangnetz einer freiwilligen Absicherung vorenthalten, gab es in diesem Kreis die meisten Pleiten. Privatbank Reithinger, BkmU-Bank, BFI Bank und noa bank sind Beispiele hierfür, sie boten nur den gesetzlichen Mindestschutz.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind vom deutschen Gesetzgeber von der Zuordnung zu einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung befreit, da sie innerhalb ihrer Verbände für die Liquidität und die Solvenz der Mitgliedsinstitute in unbegrenzter Höhe gegenseitig einstehen. Dies ist die sogenannte Institutshaftung.
Öffentliche Banken gehören der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH an. Auf freiwilliger Basis sind die Institute auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. angeschlossen, der eine Absicherung der Einlagen in unbegrenzter Höhe übernimmt.
Bei den Bausparkassen ist wiederum die EdB die gesetzliche Einlagensicherung. Auf freiwilliger Basis sind einige der Bausparkassen im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V. Mitglied, der bis zu einer Höhe von insgesamt EUR 250.000 je Privatkunde sichert. Alle genannten Organisationen veröffentlichen im Internet aktuelle Mitgliederlisten, sodass jeder die Mitgliedschaft der einzelnen Bank überprüfen kann.

Die Systeme werden durch jährliche Beiträge und gegebenenfalls durch Sonderzahlungen der Mitgliedsinstitute gespeist. Wie viel Geld in den Töpfen schlummert, ist ein gut gehütetes Geheimnis. Tatsache ist jedoch, dass schon bei der Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers der Einlagensicherungsfonds des BdB an seine Grenzen stieß; der Bund sprang mit einer staatsgarantierten Anleihe ein. Ein Scheitern der ganz Großen oder eine im System begründete Bankenkrise kann kein noch so gut gefüllter Fonds beherrschen. Ein Restrisiko besteht immer. Deshalb ist es wichtig, dass die Institute solide wirtschaften, indem sie Risiken ermitteln, bepreisen und nicht zu viele davon eingehen. Daneben ist eine harte Finanzaufsicht gefragt. Problematisch bei der freiwilligen Einlagensicherung und der Institutshaftung ist zudem, dass sie nicht einklagbar sind. Der Anleger muss darauf vertrauen, dass er Leistungen erhält bzw. dass seine Bank im Ernstfall auch tatsächlich gestützt wird. Der in den Statuten fehlende Rechtsanspruch wird damit begründet, dass die Einrichtung ansonsten eine Versicherung wäre, was durch anfallende Versicherungssteuern höheren Aufwand verursachen würde.

Einlagensicherung in anderen EU-Ländern

Für Institute aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die in Deutschland eine Niederlassung haben, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Instituts befindet. Generell nimmt auch die Bereitschaft der Privatkunden zu, grenzüberschreitend Bankprodukte nachzufragen.
Die EU-Finanzminister hatten sich im Oktober 2008 wegen der sich ausweitenden Finanzkrise auf eine Anhebung beim Sparerschutz verständigt. Die gesetzliche Mindestsicherungssumme stieg infolgedessen EU-weit zunächst am 30.6.09 auf EUR 50.000 und am 31.12.10 auf EUR 100.000. Die Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, die Beträge in der nationalen Währung festzusetzen. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Beträge dürfen gerundet und sollen bei grundlegenden Wechselkursänderungen überprüft werden, sodass sie einen gleichwertigen Schutz darstellen.
Viele der auf dem deutschen Markt aktiven Auslandsbanken sind in den Niederlanden oder in Österreich beheimatet. Das niederländische Depositengarantiesystem (in Landessprache: Depositogarantiestelsel) sichert EUR 100.000 je Privatperson ab. In den Niederlanden haben u. a. Akbank, Credit Europe Bank, DHB Bank, GarantiBank und NIBC Direct ihren Hauptsitz. Auch bei der gesetzlichen Einlagensicherung über die Bankenverbände in Österreich beträgt die Sicherungsgrenze für Privatkunden EUR 100.000. In Österreich haben AutoBank, brokerjet, DenizBank und VakifBank ihren Hauptsitz. Die nachfolgende Übersicht zu den nationalen Einlagensicherungsgrenzen zeigt, wie Guthaben in ausgewählten EU-Ländern abgesichert ist. Zusätzlich zur Pflichtmitgliedschaft bei der nationalen Einlagensicherung können Banken auch hier weiteren Sicherheitseinrichtungen angehören, wenngleich dies seltener als hierzulande der Fall ist.


Land gesetzliche Einlagensicherung Sicherungsgrenze je privater Einleger
Deutschland Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH EUR 100.000
Frankreich Fonds de Garantie des Dépôts EUR 100.000
Großbritannien Financial Services Compensation Scheme GBP 85.000
Luxemburg Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg EUR 100.000
Niederlande Einlagensicherungssystem der Niederländischen Zentralbank EUR 100.000
Österreich Banken & Bankiers GmbH EUR 100.000
Estland Tagatisfond EUR 100.000

Die EU ist vielfältig, es gibt rund 40 unterschiedliche Einlagensicherungssysteme. Bei einigen wenigen Banken gelten länderübergreifende Mischformen aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung: ICICI Bank tritt in Deutschland als Niederlassung ihrer britischen Muttergesellschaft auf. Das Besondere daran: Sie zahlt in den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB ein. Der Schutz des BdB beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Instituts die Einlagenteile, welche die gesetzliche Mindestabsicherung übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Für den Fall, dass die Heimatlandsicherung (hier die britische Einlagensicherung) nicht in der Lage sein sollte, die Einleger zu entschädigen, übernimmt der BdB keine Ersatzleistung. Eine solche Konstellation gibt es auch bei Bank of Scotland sowie bei Cortal Consors, die Niederlassung der französischen Cortal Consors S. A. ist.

Seit Juli 2010 liegt nunmehr ein "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme" der EU-Kommission vor, der zu einer weiteren Harmonisierung und Vereinfachung führen soll. Er stellt die deutsche Ausnahmeregelung der Institutshaftung infrage. Dieses System will EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier künftig nur noch als freiwillige Zugabe erlauben. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssten dann zusätzlich noch in ein gesetzliches System einzahlen. Dagegen wehren sie sich. Der Vorschlag sieht außerdem noch andere grundlegende Änderungen vor, u. a. eine weitere Verkürzung der Auszahlungsfrist und die Festlegung einer Zielquote für die Finanzausstattung der Entschädigungseinrichtungen.

Informationen zu den einzelnen Anbietern

Wie Kundeneinlagen abgesichert sind, gibt der Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, wo üblicherweise der letzte Punkt Aufschluss darüber gibt. Auf modern-banking.de finden Sie die Information jeweils in der Anbieterinformation, die in den Vergleichen über die Anbietergrafik aufgerufen werden kann. Im Tagesgeld-, Festzinsanlage- und Sparplan-Vergleich nennen wir zusätzlich direkt im Vergleich, welche gesetzliche Einlagensicherung zuständig ist und ob gegebenenfalls eine freiwillige Sicherungseinrichtung darüber hinaus besteht. Begrenzen Sie Ihre Anlage möglichst immer auf den garantierten Betrag.


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