Direktbanken und Online-Broker im Vergleich

Wie sind Kundeneinlagen abgesichert?

Bei Geldanlagen sollte man sich stets über die Absicherung der Einlagen informieren. Die Absicherung von Kundengeldern beruht auf einer EU-Richtlinie, die EU-weit einen Mindestschutz von EUR 50.000 vorgibt. Mehrere Länder sind über den Mindestschutz dieser Richtlinie hinausgegangen. In Deutschland wurde sie zwar nur 1-zu-1 umgesetzt, aber zusätzliche Sicherheitseinrichtungen der Bankengruppen machen dies gegebenenfalls mehr als wett.

Unter Einlagensicherung versteht man den Anlegerschutz bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz von Banken. Für bestimmte Anlagen von Privatkunden besteht bei Geldinstituten eine Rückzahlungsgarantie. Gemäß den Statuten der Einlagensicherungsfonds sind dies Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautende Sparbriefe. Vom Schutz von Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.

Einlagensicherung bei deutschen Bankinstituten:

Die Bankgruppen in Deutschland (private Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, öffentliche Banken und die Bausparkassen) haben eigene voneinander unabhängige Sicherungssysteme. Gerät ein deutsches, in privater Rechtsform geführtes Bankinstitut in Schieflage, kommt die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zum Tragen. Der Schutzumfang ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) § 4 und § 5 geregelt, maximal EUR 50.000 je Gläubiger sind zu 100% durch den EdB gesichert. Die meisten privaten Banken sind zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Er haftet für Schäden, die nicht vom EdB getragen werden. Für jeden Privatkunden sind hierüber Einlagen bis 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zu 100% gesichert. Selbst bei kleinen Anbietern entspricht dies Millionenhöhe. Die individuelle Sicherungsgrenze kann im Internet unter www.bdb.de abgefragt werden. Obwohl nur wenige Institute ihren Sparern die Sicherheit der freiwilligen Absicherung vorenthalten, gab es in diesem Kreis zuletzt die meisten Bankenpleiten. Privatbank Reithinger, BkmU-Bank und BFI Bank sind Beispiele hierfür, sie boten nur den gesetzlichen Mindestschutz.
Bei den Sparkassen sowie den Genossenschaftsbanken greift eine Institutshaftung. Im Falle eines Engpasses springen die anderen Institute ein, Kundeneinlagen sind in voller Höhe abgesichert.
Öffentliche Banken sind der VÖB-Entschädigungseinrichtung GmbH zugeordnet, die die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der öffentlichen Banken nach EU-Recht darstellt. Auf freiwilliger Basis sind Institute im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. organisiert, der eine Absicherung in voller Höhe übernimmt.
Bei den Bausparkassen ist wiederum der EdB die gesetzliche Einlagensicherung. Auf freiwilliger Basis sind einige der Bausparkassen im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V. Mitglied, der bis zu einer Höhe von insgesamt EUR 250.000 je Kunde zu 100% sichert. Alle genannten Organisationen veröffentlichen im Internet aktuelle Mitgliederlisten, sodass die Mitgliedschaft der einzelnen Bank überprüft werden kann.

Einlagensicherung in den Euro-Ländern:

Für Institute aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die in Deutschland eine Niederlassung haben, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Generell nimmt auch die Bereitschaft der Privatkunden zu, grenzüberschreitend Bankprodukte nachzufragen.
Die EU-Finanzminister hatten sich im Oktober 2008 aufgrund der sich ausweitenden Finanzkrise auf eine Anhebung beim Sparerschutz verständigt. Die gesetzliche Mindestsicherungssumme stieg infolgedessen EU-weit auf EUR 50.000. Bis 30.6.09 musste nach einem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission die Neuregelung in nationales Recht umgesetzt werden. Was nicht ausschließt, dass die einzelnen Länder eine höhere Absicherung wählen. Bis 31.12.10 ist geplant, die Einlagensicherung auf EUR 100.000 zu erhöhen. Dies steht jedoch unter Vorbehalt, vorher soll noch geprüft werden, ob alle EU-Staaten in der finanziellen Lage sind, die Garantien zu geben.
Das niederländische Depositengarantiesystem (in Landessprache: Depositogarantiestelsel) wurde vorerst befristet bis 31.12.10 auf EUR 100.000 je Privatperson angehoben. In den Niederlanden haben z. B. die in Deutschland aktiven Direktbanken Akbank, Credit Europe Bank, DHB Bank und GarantiBank ihren Hauptsitz. Die gesetzliche Einlagensicherung über die Bankenverbände in Österreich sichert Einlagen seit 1.1.10 bis EUR 100.000 je Privatkunde ab. In Österreich haben z. B. die in Deutschland aktiven Direktanbieter brokerjet, DenizBank und VakifBank ihren Hauptsitz. Der nachfolgenden Übersicht zu den nationalen Einlagensicherungsgrenzen kann entnommen werden, wie Guthaben in ausgewählten EU-Ländern abgesichert ist. Zusätzlich zur Pflichtmitgliedschaft bei der nationalen Einlagensicherung können Banken auch hier weiteren Sicherheitseinrichtungen angehören, wenngleich dies seltener als in Deutschland der Fall ist.


Land gesetzliche Einlagensicherung Sicherungsgrenze je privater Einleger
Deutschland Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH EUR 50.000 zu 100%
Frankreich Fonds de Garantie des Dépôts EUR 70.000 zu 100%
Luxemburg Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg (AGDL) EUR 100.000 zu 100%
Niederlande De Nederlandsche Bank EUR 100.000 zu 100%
(die Regelung ist vorerst befristet bis 31.12.10)
Österreich Banken & Bankiers GmbH EUR 100.000 zu 100%

Die Regelungen zur Einlagensicherung sind vielfältig in Europa. Bei einigen wenigen Anbietern gelten länderübergreifende Mischformen aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung: Die Parex Bank firmiert als Aktiengesellschaft lettischen Rechts und tritt in Deutschland als Niederlassung ihrer lettischen Muttergesellschaft auf. Das Besondere daran, sie zahlt in den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. ein. Der Schutz des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes die Einlagenteile, welche die gesetzliche Mindestabsicherung übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Für den Fall, dass die Heimatlandsicherung (hier die lettische Einlagensicherung) nicht in der Lage sein sollte, die Einleger zu entschädigen, übernimmt der Bundesverband deutscher Banken e. V. keine Ersatzleistung. Eine solche Konstellation gibt es auch bei ICICI Bank und Cortal Consors, welche Niederlassungen der britischen ICICI Bank UK PLC bzw. der französischen Cortal Consors S. A. sind.

Informationen zu den einzelnen Anbietern:

Wie Kundeneinlagen abgesichert sind, gibt der Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, wo üblicherweise der letzte Punkt Aufschluss über die Höhe der Absicherung gibt. Auf modern-banking.de finden Sie die Information jeweils in der Anbieterinformation, die in den Vergleichen über die Anbietergrafik aufgerufen werden kann. Im Tagesgeld-, Festzinsanlage- und Sparplan-Vergleich kennzeichnen wir darüber hinaus Anbieter, deren Einlagensicherung betraglich unter EUR 125.000 je Kunde liegt. Begrenzen Sie Ihre Anlage möglichst immer auf den garantierten Betrag, damit Ihr Geld ausreichend abgesichert ist.


Über den Link "INFORMATION" gelangen Sie wieder zur Einstiegsseite in diesem Bereich.