Kreditkarte: Vergleich

Hier finden Sie eine Beschreibung zum Aufbau des Kreditkartenvergleichs. Falls diese Ihnen nicht weiterhelfen kann, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.de.

Die Seitenhilfe ist unterteilt in die Bereiche Auswahlmöglichkeiten, Anbieterinformation, Vergleichskriterien und Aktualisierung, Rankingkriterien und berücksichtigte Anbieter.





Auswahlmöglichkeiten:
Screenshot der AuswahlmöglichkeitenScreenshot zum Vor und Zurück im Vergleichsergebnis

Screenshot der Auswahlmöglichkeiten

Um den Vergleich individuell an den eigenen Bedarf anzupassen, können Vorgaben ausgewählt werden. Treffen Sie unter "Was ist Ihnen wichtiger?" die Auswahl ob Sie eine Kreditkarte mit niedrigem jährlichen Kartenpreis suchen oder ob Sie eher eine exklusive Kreditkarte mit umfangreichen Leistungen bevorzugen. Einige Anbieter erstatten in Abhängigkeit vom jährlichen Kartenumsatz die Kartengebühr oder schreiben einen Umsatzbonus gut. Darüber hinaus sind bei unterschiedlichen Kartenumsätzen die übrigen Vergleichskriterien anders zu gewichten. Geben Sie daher unter "voraussichtlicher jährlicher Kartenumsatz" die zu erwartende Umsatzspanne an.

Ihre aktuelle Auswahl ist jeweils mit weißer Farbe hinterlegt. Das Vergleichsergebnis errechnet sich unmittelbar nach jeder Auswahl. In der Reihenansicht werden jeweils fünf Angebote mit allen Produktdaten nebeneinander aufgeführt. Über die Pfeile, je nach Bildschirmgröße links und/oder rechts neben dem Vergleich in Höhe der Anbietergrafik, gelangt man zu den weiteren Vergleichs-Positionen bzw. wieder zurück. In der Listenansicht, diese ist über das Symbol mit den drei horizontalen Balken wählbar, werden alle zur Abfrage passenden Angebote untereinander aufgeführt. Das Ergebnis kann in Listenansicht beliebig nach Vergleichskriterien auf- oder absteigend sortiert werden, ein Klick auf den jeweils verlinkten Begriff "Details" bewirkt eine Detailansicht auf der rechten Bildschirmseite bzw. bei kleinen Fenstergrößen in der unteren Hälfte der Seite.

Anbieterinformation:

Screenshot zur Anbieterinformation

Über die Anbietergrafik können Informationen zum Anbieter aufgerufen werden. Unter anderem werden Anschrift, Kontaktdaten, Einlagensicherung und Gruppe/Gesellschafter in der Anbieterinformation genannt.

Vergleichskriterien:
Screenshot der Vergleichskriterien

Screenshot der Vergleichskriterien

Produktname: Angabe der Produktbezeichnung, die der Anbieter benutzt

Abbildung: Abbildung der Kreditkarte

Kartenart: Bei den Angeboten sollte der Unterschied zwischen Debit-Cards, Charge-Cards und Credit-Cards beachtet werden. Bei einer Debit-Card werden die getätigten Umsätze belastet, sobald das Unternehmen die Belege einreicht. Bei einer Charge-Card werden Umsätze erst mit der monatlichen Abrechnung dem Girokonto bei der Hausbank belastet, der persönliche Kreditrahmen ist bis dahin zinsfrei. Bei der Credit-Card besteht neben der monatlichen Abrechnung eine Teilzahlungsoption.
Sogenannte Revolving-Credit-Cards, eine Kombination aus Rahmenkredit und Kreditkarte, haben wir außerhalb des Vergleichs für Sie zusammengestellt. Die Informationen können Sie über die Einstiegsseite im Bereich Kreditkarte aufrufen.

jährlicher Kartenpreis: Einige Anbieter erstatten in Abhängigkeit vom jährlichen Kartenumsatz die Kartengebühr oder schreiben einen Umsatzbonus gut. Als Einstiegsangebot wird teilweise im ersten Jahr auf den Kartenpreis verzichtet.

Partnerkarte: Kann eine Partnerkarte ausgestellt werden? Sofern hier zusätzliche Kosten anfallen, geben wir den jährlichen Aufpreis an. Bei Karten mit Kartenpreiserstattung bzw. Umsatzbonus werden teilweise die Umsätze von Haupt- und Partnerkarte getrennt gewertet.

Guthabenzins: Durch Überweisung von Geldern kann das Kreditkartenkonto auch ein Guthaben ausweisen. Bei diesem Punkt geben wir den aktuell geltenden Zinssatz bzw. die aktuell geltende Zinsstaffel an. Die angegebenen Zinsen sind Jahreszinsen (p. a.). Wenn viel mit der Kreditkarte gezahlt wird und der persönliche Kreditkartenrahmen nicht ausreicht, kann durch Überweisung von Geldern die Verfügungsmöglichkeit erhöht werden. Rücküberweisungen von Guthaben auf das Abrechnungskonto sind meist gebührenfrei, von den im Vergleich gelisteten Anbietern bepreist lediglich die Royal Bank of Scotland diese Leistung.

Teilzahlungskonditionen: Solange Sie die Kreditkartenrechnung pünktlich zahlen, fallen in der Regel keine Sollzinsen an, eine Ausnahme kann für Geldabhebungen am Geldautomaten bestehen. Wenn die Option zur Teilzahlung angeboten wird, kann das Kreditkartenkonto auch durch monatliche Ratenzahlung ausgeglichen werden. Die Bank gibt dabei die monatliche Mindestrückführung vor. Der Sollzins ist auf Jahresbasis angegeben. Veränderlich bedeutet, dass er jederzeit geändert werden kann. Bei Nutzung der Teilzahlung wird der Sollzins nicht erst ab der monatlichen Abrechnung berechnet, sondern bereits ab dem Zeitpunkt des Umsatzes.

Auslandsentgelt (für Zahlungen und Abhebungen, die in Fremdwährung und/oder außerhalb eines bestimmten Wirtschaftsraums getätigt werden): Das Auslandsentgelt fällt für Abhebungen in Euro in den Ländern, die den Euro als Zahlungsmittel haben, nicht an. Wird die Transaktion dagegen in einer fremden Währung durchgeführt und/oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, wird das Auslandsentgelt fällig. Es ist ein prozentuales Entgelt auf den Umsatz, meist in Höhe von 1,00% bis 2,00%. Manche Banken erheben das Auslandsentgelt lediglich beim bargeldlosen Zahlen mit der Karte, häufig wird es aber sowohl beim Zahlen als auch beim Geldabheben (hier zusätzlich zur Bargeldabhebegebühr) erhoben. Der für das Auslandsentgelt relevante Europäische Wirtschaftsraum ist eine Freihandelszone mit den Staaten der Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Schweiz. Entsprechend sind dies Island, Liechtenstein, Norwegen und die derzeit 27 EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. In den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Banken gibt es zum Auslandsentgelt kleine Unterschiede: Einige Banken vereinfachen die Regelung und geben an, dass sie das Auslandsentgelt für Transaktionen in Fremdwährung erheben, lassen den Teil mit dem Europäischen Wirtschaftsraum weg. Andere stellen auch die Transaktionen in Schwedischen Kronen in Schweden und Rumänischen Lei in Rumänien hinsichtlich der Gebührenfreiheit denen in Euro gleich und wiederum andere sprechen wenig spezifisch vom "Euroraum".

Aufschlag auf Referenzkurs der Europäischen Zentralbank bei EWR-Fremdwährungen (EWR=Europäischer Wirtschaftsraum): Mit der seit April 2020 geltenden EU-Preisverordnung müssen für Kartenumsätze, die in einer Währung des EWR getätigt wurden, für das Umrechnen in eine andere Währung des EWR die zuletzt festgestellten Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet werden, es sind Mittelkurse. Dies soll die Transparenz für die Kunden erhöhen, da hier somit die Kartenaussteller nicht mehr wie früher zu unterschiedlichen Kursen abrechnen dürfen. Neben dem Euro sind dies die weiteren EWR-Währungen: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (aber nur betreffend Liechtenstein), Tschechische Krone und Ungarischer Forint. Ein Aufschlag auf den Referenzkurs ist erlaubt, er muss jedoch ausgewiesen sein. Die Kartenaussteller weisen ihn üblicherweise prozentual im Preis- und Leistungsverzeichnis oder online in einem Wechselkursrechner aus. Bei der Umsetzung lassen sich die Kartenaussteller in drei Kategorien einordnen: Einige wenige wie die Baden-Württembergische Bank und die LBB erheben keinen Aufschlag. Andere haben einen konstanten Aufschlag, Deutsche Bank und Postbank nehmen beispielsweise 0,50%. Die meisten - und das lagern das Umrechnen jedoch auch für die EWR-Fremdwährungen auf die jeweilige Kreditkartengesellschaft aus und geben selbst nichts weiter zu den Aufschlägen an; bei Visa und Mastercard ist erkennbar, dass die Aufschläge je Währung unterschiedlich sind und täglich schwanken, was weniger im Sinne der Kunden ist, oft sind es etwa 0,20% bis 0,80%. Eine fortlaufend anhand der aktuellen Kurse erstellte Übersicht zu den Aufschlägen von Visa und Mastercard bei den EWR-Fremdwährungen findet sich bei Barclaycard. Entscheidend bei der Kostenrechnung ist auch, ob das Auslandsentgelt noch hinzukommt, bei der Postbank ja, bei EWR-Währungen sind es dort somit 1,85% Auslandsentgelt + 0,50%.

Wechselkurs Drittstaatenwährungen: Die Wechselkurse von Nicht-EWR-Währungen wie dem Britischen Pfund, dem US-Dollar und dem Kanadischen Dollar sind von der EU-Preisverordnung nicht geregelt und enthalten in der Regel Spreads. Die kartenausgebenden Institute ziehen hier unterschiedliche Kurse heran, wodurch sich wahrnehmbare Unterschiede ergeben können. Wer die Kurse ermittelt, ist im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt. Meist ist es die jeweilige Kreditkartengesellschaft, oder es werden Referenzkurse anderer Organisationen zugrunde gelegt und die Aufschläge für die einzelnen Währungen prozentual oder in Währungseinheiten genannt.

Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten, ggf. zzgl. Entgelt des Automatenbetreibers: Mit einigen Kreditkarten ist das Geldabheben seitens des kartenausgebenden Unternehmens weltweit gebührenfrei oder speziell im Ausland oder bei Verfügung vollständig aus Guthaben oder an den eigenen Geldautomaten. Ansonsten ist die Bargeldversorgung über die Kreditkarte eher teuer. Am Bankschalter wäre die Gebühr noch höher als am Geldautomaten, der Abhebeservice am Bankschalter wird teilweise gar nicht mehr angeboten. Betreibern von Geldautomaten ist es erlaubt, eine eigene Gebühr (Surcharge) zu erheben. Derzeit ist dies nur im Ausland anzutreffen, insbesondere in den USA und Thailand. Die zusätzliche Surcharge wird später in einer Summe mit dem Auszahlungsbetrag in den Kontoumsätzen ausgewiesen. Die Automatenbetreiber sind verpflichtet, auf eine derartige Gebühr vor Auszahlung ausdrücklich hinzuweisen. Bis zum Bestätigen des Auszahlungsbetrags kann der Karteninhaber den Auszahlungsvorgang selbstverständlich jederzeit abbrechen und einen anderen Geldautomaten aufsuchen. Die kartenausgebenden Unternehmen schließen eine Erstattung der Surcharge in der Regel aus.
Zusätzlich zur Bargeldabhebegebühr und zur Surcharge kann das Auslandsentgelt anfallen, wenn die Transaktion nicht in Euro und/oder nicht im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.



Screenshot der Vergleichskriterien

Screenshot der Vergleichskriterien

Reise-Rücktritt: Bei allen enthaltenen Versicherungen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Dienstleistung/Ware mit der Kreditkarte bezahlt werden muss oder nicht, um abgesichert zu sein. Auch die versicherten Personen, die Deckungssummen, die Versicherungsleistungen und die Ausschlüsse unterscheiden den Schutzumfang. Wichtig ist daher, in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen und gegebenenfalls mit denen einer ebenfalls infrage kommenden Karte zu vergleichen. Die Versicherungsbedingungen werden meist als PDF in der Antragstrecke oder auf Anfrage bereitgestellt. Ist bei der Kreditkarte eine gute Versicherung gegen Rücktritt und Abbruch einer gebuchten Reise inkludiert, besteht der geldwerte Vorteil, dass dies eine eigenständige Reise-Rücktrittsversicherung des Reisevermittlers erübrigt, weil schon das Bezahlen der Reise mit Karte für den nötigen Schutz sorgt.

Reise-Kranken: Versicherung, die automatisch Krankenversicherungsschutz im Ausland bietet, solange der Aufenthalt sechs Wochen nicht übersteigt. Für Urlaubszeiten, die über sechs Wochen hinausgehen, kann man sich nicht auf eine Kreditkarten-Absicherung verlassen. Dann ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung zu empfehlen, sofern man nicht ohnehin privat krankenversichert ist.

Reise-Gepäck: Gepäckversicherung für Auslandsreisen. Die Versicherer leisten nur, wenn strenge Auflagen erfüllt werden. Im Grunde muss man so gut auf das Gepäck achten, dass es gar nicht gestohlen werden kann.

Mietwagen: Wer ein Auto mietet, braucht eine Mietwagen-Kaskoversicherung als Schutz vor Unfallkosten. Sie deckt Schäden ab, die durch selbst verschuldetes Verhalten des Fahrers verursacht worden sind. Ausgeschlossen sind durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden, Getriebeschäden, der Verlust des Mietwagenschlüssels und oft auch Schäden an Glas, Reifen, Dach und Unterboden. Es gibt dabei Versicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung. Ebenso sinnvoll ist eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, sie deckt durch den Fahrer verursachte Schäden an Sachen und Personen ab, die sich nicht in dessen Auto befinden.

Verkehrsmittel-Unfall für öffentliche Verkehrsmittel: Versicherungsschutz bei der Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn

Autoschutzbrief: Der Auto-Schutzbrief gewährt Versicherungsschutz sowie Pannenhilfe für den Pkw. Der Schutz ist häufig auf die EU-Länder beschränkt.

Warenschutz für erworbene Waren: Versicherungsschutz für Einkäufe gegen Diebstahl und Beschädigung, erweitertes Rückgaberecht

Restschuld für Kreditkartensaldo: Restschuldversicherungen werden optional für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder den Tod des Kreditnehmers (kann auch Arbeitslosigkeit einbeziehen) angeboten. Sie sollen einspringen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Meist wird der Preis in Prozent pro Monat angegeben. Dies ist optisch günstig, addiert man jedoch den auf das Jahr umgerechneten Preis für die Restschuldversicherung zu den Kreditzinsen werden meist Effektivzinsen von rund 30 Prozent erreicht.



Screenshot der Vergleichskriterien

Screenshot der Vergleichskriterien

Online-Kontoabfrage: Können Kontoumsätze online eingesehen werden?

kontaktlos bezahlen: Beim kontaktlosen Bezahlen findet die Kommunikation zwischen Kartenchip und Kassenterminal durch winzige Antennen statt, mittels der sogenannten NFC-Technologie (Near Field Communication). Karten, in deren Chip die moderne Technologie integriert ist, müssen zum Bezahlen lediglich in Abstand von maximal vier Zentimetern vor das Lesegerät gehalten werden. Bis zu einem Betrag von EUR 50,00 ist es dabei regelmäßig nicht notwendig, die Geheimnummer (PIN) einzugeben oder zu unterschreiben. Schon durch einen Piep-Ton und ein optisches Signal wird die Zahlung bestätigt. Aus Sicherheitsgründen kann stichprobenweise aber auch unterhalb von EUR 50,00 die PIN oder die Unterschrift verlangt werden. Durch die bequeme Abwicklung geht der Zahlungsvorgang um einiges schneller als Barzahlen oder mit einer herkömmlichen Karte. Kontaktlos ist das Bezahlen überall dort möglich, wo in der Nähe eines Kassenterminals das entsprechende Zeichen und das Logo der Kreditkartengesellschaft zu sehen sind. Bei den Kreditkarten selbst ist das Vorhandensein der Funktion durch das Kontaktlos-Zeichen auf Vorder- oder Rückseite zu erkennen. Die Banken tauschen bei der Umstellung auf kontaktlos die umlaufenden Kreditkarten meist nach und nach aus, zum Ablauf der jeweiligen Kartengültigkeit.

mobil bezahlen: Das mobile Bezahlen funktioniert über bestimmte Bezahl-Apps. Zum Bezahlen muss das Smartphone bei angeschaltetem NFC lediglich entsperrt und ganz nah an das Kassenterminal gehalten werden. Bei kleinen Beträgen, je nach Bank meist bis EUR 50,00, muss nicht explizit freigegeben werden, nur bei größeren Beträgen - mit der vierstelligen PIN am Terminal oder noch komfortabler direkt am Smartphone per PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Ob die Zahlung erfolgreich war, ist zum einen durch die Anzeige am Terminal ersichtlich und zum anderen durch eine Tonsequenz und/oder Vibration am Smartphone sowie einer Push-Nachricht mit der Information über die erfolgte Zahlung. Der Vorgang entspricht einer kontaktlosen Kartenzahlung. Meist ist das Smartphone schneller parat, als die Karte aus dem Geldbeutel zu ziehen oder nach Bargeld zu suchen. Für Android gibt es mehrere Apps zum mobilen Bezahlen, insbesondere Google Pay und bankeigene Apps. Letztere haben den Vorteil, dass kein weiterer Anbieter in der Zahlungskette eingeklinkt ist bzw. Daten daraus auswertet. Apple gibt die NFC-Schnittstelle auf seinen Geräten nicht an Drittanbieter frei, sodass auf iPhones Apple Pay die einzige Option ist. Um Google Pay bzw. Apple Pay nutzen zu können, benötigt man eine Kreditkarte, die von der richtigen Bank ausgegeben worden ist. Deshalb führen wir im Vergleich auf, inwiefern die jeweilige Bank mobiles Bezahlen unterstützt und ob sich dies gegebenenfalls nur auf bestimmte oder auf alle Kreditkarten bezieht. Die jeweilige Bank entscheidet nämlich, ob sie sich auf eine Kooperation mit den US-Anbietern einlässt und welche Kreditkarte sie dafür verwendbar macht.
Wearables wie insbesondere smarte Armbänder oder Uhren nutzen auch einige Leute zum Bezahlen. Sie können ohne Geldbeutel und ohne Smartphone aus dem Haus gehen, und sind dennoch nie ohne Geld unterwegs. Je nach Hersteller und kompatiblem Gerät ist die Basis Apple Pay, Google Pay oder eine eigene Bezahllösung. Der Navigationsexperte Garmin und der Fitnesstracker Fitbit haben eine solche eigene Lösung, die Unterstützung von den deutschen Banken hält sich noch in Grenzen, indirekt lässt sie sich in beiden Fällen aber beispielsweise über VIMpay realisieren.

Bonusprogramm: Bei Bonusprogrammen werden Punkte gesammelt, die später gegen Prämien eingetauscht werden können. Bei einigen Kreditkarten werden bei Kartenzahlung beim Tanken direkte Rabatte in Höhe von 1,00% bis 5,00% gutgeschrieben.

individuelles Motiv: Kann die Karte mit einem individuellen Motiv oder einem Foto des Karteninhabers ausgestellt werden? Oft stellen die Anbieter dabei einige Motive online zur Auswahl oder erlauben das Hochladen von eigenen Schnappschüssen.

Karten-PIN selbst bestimmen: Die vierstellige Geheimzahl, die für das Geldabheben am Automaten und regelmäßig auch beim Bezahlen einzugeben ist, lässt sich bei vielen Kartenanbietern selbst bestimmen. Eine solche Wunsch-PIN kann man sich besser merken. Manchmal lässt sie sich direkt im Antragsprozess festlegen, oder die PIN kann über das Online-Banking oder an bestimmten Geldautomaten geändert werden.

Vollzahlung im Antrag wählbar: Bei grundsätzlich allen im Vergleich aufgeführten Kreditkarten ist Vollzahlung per Lastschrifteinzug möglich, ansonsten würden wir die jeweilige Karte in der separaten Übersichtsseite zu den Revolving-Credit-Cards aufführen. Unter anderem Barclaycard und Hanseatic Bank vereinbaren in ihren Kartenanträgen zunächst eine Teilzahlung von 2,00% oder 3,00% der Monatsabrechnung bzw. sofern höher einen Mindestbetrag in Euro. Eine andere Option gibt es dort in den Anträgen nicht. Das Ansinnen dabei, Sollzinsen auf den verbleibenden ausstehenden Betrag erheben zu können und bestenfalls den Kunden daran zu gewöhnen, die Karte als Kreditmittel zu nutzen. Wer Sollzinsen vermeiden will, kann den gesamten Monatssaldo bis zur gesetzten Zahlungsfrist jeweils per Überweisung manuell ausgleichen oder - was komfortabler ist - nach Kartenausstellung im Online-Banking auf einen Lastschrifteinzug von 100% der Monatsabrechnung umstellen. Bis tatsächlich umgestellt ist, sollte man die getätigten Umsätze mit diesen Karten genau im Blick behalten und auch das zu manchen Karten bei Kartenausstellung angebotene sofortige Überweisen eines Einmalbetrags auf das Referenzkonto (als "Sofortgeld" oder ähnlich bezeichnet) ablehnen.

VideoIdent: Die bei Kontoeröffnung notwendige Legitimation ist für den Antragsteller per VideoIdent schneller und bequemer durchzuführen als mit dem klassischen PostIdent in den Filialen der Post. VideoIdent funktioniert am PC mittels Webcam und mit Tablet und Smartphone mittels der eingebauten Kamera. Falls VideoIdent angeboten wird, kann der Kontoeröffnungsantrag mittlerweile in der Regel papierlos an die Bank übermittelt werden, der Antrag im Anschluss an das VideoIdent digital unterzeichnet werden, z. B. durch Eingabe einer per SMS erhaltenen TAN. Der Antragsteller spart so auch das Porto für das Einreichen der Unterlagen auf dem Postweg. Übrigens ist das Porto für das Einsenden von Unterlagen bzw. das Entgegennehmen von Unterlagen seit September 2020 nicht mehr Teil des klassischen PostIdents; sofern Unterlagen einzureichen sind, muss dies mit separater Postsendung geschehen.
Während des Videotelefonats zeigt der Antragsteller einem Servicebeauftragten, der bankintern oder extern sein kann, seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Durch Kippen werden auch die Sicherheitsmerkmale sichtbar, beispielsweise das Hologramm. Der Servicebeauftragte prüft die Ausweisdaten und fertigt Fotos davon an, auch ein Foto des Antragstellers wird angefertigt und gespeichert. Abschließend erhält der Antragsteller eine TAN per SMS oder E-Mail, die er in einem dafür vorgesehenen Formularfeld online eingibt. Der gesamte Prozess nimmt circa fünf Minuten in Anspruch.

E-Ident (Online-Ausweisfunktion des Personalausweises) E-Ident ist die Möglichkeit, sich mit der integrierten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zu legitimieren. Das geht mittlerweile schnell und unkompliziert. Angenehm ist, dass es dabei keine Wartezeiten gibt, auf keinen freien Call-Center-Mitarbeiter warten, und nicht am Postschalter einreihen. Auch kann es zu keinen Kapazitätsproblemen kommen. Seit November 2020 sind alle deutschen Personalausweise mit einem integrierten eID-Chip ausgestattet, die Online-Ausweisfunktion ist standardmäßig aktiviert. Lange gab es kaum Gelegenheiten sie einzusetzen. Jetzt wird es sich durchsetzen, denn es muss nicht mehr zwingend ein spezielles Lesegerät vorhanden sein, sondern es können einfach ein NFC-fähiges Smartphone (ab iPhone 6 bzw. Android ab Version 4.0) und eine App dazu verwendet werden. Da die Banken bei den angebotenen Möglichkeiten zur Legitimation in der Regel mit einem der Identifizierungsdiensteanbieter zusammenarbeiten, ist die entsprechende App des Identifizierungsdiensteanbieters zu installieren, etwa die PostIdent-App der Deutschen Post. Nach Aufforderung hält man den Personalausweis an das Smartphone und gibt die Ausweis-PIN ein.

Neukundenaktion: Bei diesem Vergleichspunkt steht ein Icon, falls es zurzeit eine Neukundenaktion zur jeweiligen Kreditkarte gibt. Bei Klick auf das Icon werden die von uns zu der Neukundenaktion aufbereiteten Informationen angezeigt. Die meist umfangreichen Teilnahmebedingungen fassen wir in verständlichen Formulierungen zusammen und weisen auf Punkte hin, auf die Sie achten müssen. Der Neukundenbegriff ist je nach Bank unterschiedlich definiert. Manchmal erlangt man bereits sechs oder zwölf Monate nach Kontokündigung wieder den Neukundenstatus und kann von den zusätzlichen Vorteilen profitieren. Da in Fragen der Prämiengewährung ausschließlich die auf der Aktionsseite des Anbieters stehenden Bedingungen relevant sind und diese im Laufe der Zeit geändert werden könnten, ist es ratsam, sich davon einen Screenshot anzufertigen. Das hat den Vorteil, dass man auch später noch mal nachlesen kann - wenn nicht mehr ganz so präsent ist, was zum Zeitpunkt des Abschlusses galt und einzuhalten ist.

Erfahrungsberichte von Bankkunden: Über diese Verlinkung können Erfahrungsberichte zu den einzelnen Kreditkarten-Anbietern gelesen werden. Einige Anbieter haben mehrere unterschiedliche Kreditkarten im Programm, die Berichte beziehen sich in der Regel auf eine dieser Karten. Wenn Sie ebenfalls einen Erfahrungsbericht schreiben möchten, können Sie diesen gerne über das Webformular einreichen.

Link zum Anbieter: Die Website des Anbieters wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.

Bewertung: Bewertung des Anbieters durch die Redaktion bei den gewählten Vorgaben. Die bestmögliche Bewertung wird mit drei Sternen dargestellt. Der Vergleich ist in der Voreinstellung gemäß der Bewertung sortiert.

Aktualisierung, Rankingkriterien und berücksichtigte Anbieter:
Screenshot zu Links unterhalb der Vergleichsüberisicht

Screenshot zum letzten Aktualisierungslauf, den Rankingkriterien und den berücksichtigten Anbietern

Unterhalb der Vergleichsübersicht sind Datum und Uhrzeit des letzten Aktualisierungslaufs genannt. Der Zeitpunkt bezieht sich jeweils auf die Aktualisierung des gesamten Kreditkartenvergleichs. Wir haben zu diesem Zeitpunkt die Konditionen der Anbieter automatisiert auf Veränderungen geprüft und daraufhin die relevanten Anpassungen vorgenommen.

Außerdem ist eine ausführliche Aufstellung der im Vergleich berücksichtigten Anbieter verlinkt. Die berücksichtigten Anbieter ergeben sich aus der Ausrichtung der Website auf Direktbanken und Online-Broker. Daneben beziehen wir ebenso Unternehmen ein, die Bankprodukte bundesweit über das Internet anbieten und den Abschluss per PostIdent oder VideoIdent ermöglichen. Dadurch dass Bankprodukte unterschiedlich ausgestaltet sein können, ist es manchmal sinnvoll, Produktvarianten in separaten Übersichten abzubilden, um tatsächlich gleichartige Produkte miteinander zu vergleichen. Falls separate Übersichten bestehen, verlinken wir sie auf der Einstiegsseite zum Bereich, und informieren auch in der Aufstellung der berücksichtigten Anbieter über das Vorhandensein.