Kreditkarte: Die fünf besten Karten zum gebührenfreien Geldabheben

Für viele Kartenbesitzer ist vor allem von Interesse, eine komfortable und gebührenfreie Lösung zum Geldabheben an Geldautomaten zu haben. Für das In- und Ausland, möglichst einfach, ohne viele Einschränkungen. Es ist überlegenswert, das eigene Kartenportfolio um eine Kreditkarte für diesen Zweck zu ergänzen. In diesem Beitrag stellen wir solche Karten vor, mit der Maßgabe, dass kein Jahresbeitrag anfällt, damit der Komfort tatsächlich zusätzlich erreicht wird.

Das Problem beim Geldabheben über die zum vorhandenen Girokonto ausgestellte girocard ist bekannt, die Kostenfreiheit in der Regel auf Automaten des jeweiligen Automatenverbunds beschränkt. Cash Group, CashPool, Sparkassennetz oder BankCard ServiceNetz. An Automaten von Fremdbanken fallen hingegen Gebühren an. Zudem gestaltet sich das Besorgen von Bargeld im Ausland schwierig bis nicht machbar, denn die girocard ist ein nationales System.

Auch die meisten der Kreditkarten sind hinsichtlich des Bargeldbesorgens ungeeignet. Das Geldabheben an sich ist oft mit einer prozentualen Gebühr seitens des Kartenausstellers hoch bepreist, verbunden mit einer Mindestgebühr. Andere Kreditkartenemittenten ermöglichen zwar ein gebührenfreies Geldabheben, erheben aber einen Jahresbeitrag. Wenn Geldabheben nicht ganz häufig stattfindet, ist das mit den fixen Kosten durch den Jahresbeitrag nicht ideal. Andere Kreditkartenemittenten refinanzieren ihr Angebot über einen hohen Sollzins für eine voreingestellte Teilzahlung. Üblicherweise wird dann der Sollzins, üblicherweise jenseits der 15,00% p. a., bei Bargeldtransaktionen ab dem Tag der Transaktion erhoben, auch wenn der Sollstand der Monatsabrechnung vollständig manuell beglichen wird.

Bargeldlos zahlen ist nicht durchgängig möglich. Noch immer gibt es Restaurants, Geschäfte und Ticketautomaten, in denen ausschließlich mit Bargeld gezahlt werden kann. Die Betreiber verzichten auf die Akzeptanz von Karten, weil sie Kosten für das Empfangen von Kartenzahlungen zu tragen hätten oder ihnen die Installation mitsamt der Verträge zu aufwendig erscheint. Und manchmal klappt es auch einfach nicht, weil die eigene Kreditkartengesellschaft nicht zu den akzeptierten Kartengesellschaften gehört, ein Limit der Karte erreicht ist, die Datenleitung nicht aufgebaut werden kann oder aus anderen Gründen. Bargeld kann in solchen Situationen schnell aushelfen.

Das gebührenfreie Bargeldabheben über eine geeignete Kreditkarte ist für viele Verbraucher daher die perfekte Lösung, um liquide zu bleiben. Fünf attraktive Kartenprodukte aus dem Vergleich haben wir dazu selektiert:

  1. Hanseatic Bank GmbH & Co KG, GenialCard
    GenialCard der Hanseatic Bank
    jährlicher Kartenpreis: -
    Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten: -
    Auslandsentgelt: -
    Wechselkurs EWR-Fremdwährungen: von Visa ausgwiesener Aufschlag, variabel in der Höhe und von der Währung abhängig
    Wechselkurs Drittstaatenwährungen: Visa (mit Spreads)
    Besonderheiten: im Kartenantrag wird Teilzahlung vereinbart, auf Lastschrifteinzug umstellen ist nach Kartenausstellung im Online-Banking möglich
  2. Barclays Visa
    Barclays Visa
    jährlicher Kartenpreis: -
    Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten: -
    Auslandsentgelt: -
    Wechselkurs EWR-Fremdwährungen: von Visa ausgwiesener Aufschlag, variabel in der Höhe und von der Währung abhängig
    Wechselkurs Drittstaatenwährungen: Visa (mit Spreads)
    Besonderheiten: im Kartenantrag wird Teilzahlung vereinbart, auf Lastschrifteinzug umstellen ist nach Kartenausstellung im Online-Banking möglich; für die Abhebungen in Euro ist ein Mindestbetrag von EUR 50,00 pro Abhebung vorgegeben
  3. Consors Finanz Mastercard
    Consors Finanz Mastercard
    jährlicher Kartenpreis: -
    Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten: -
    Auslandsentgelt: -
    Wechselkurs EWR-Fremdwährungen: von Mastercard ausgwiesener Aufschlag, variabel in der Höhe und von der Währung abhängig
    Wechselkurs Drittstaatenwährungen: Mastercard
    Besonderheiten: Abrechnug quartalsweise, kein automatischer Ausgleich durch Lastschrifteinzug möglich
  4. DKB-Visa-Card
    Debit-Visa-Card der DKB
    jährlicher Kartenpreis: -
    Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten: -
    Auslandsentgelt: außerhalb des EWR 2,20% für Kunden ohne Aktivstatus, gebührenfrei für Kunden mit Aktivstatus
    Wechselkurs EWR-Fremdwährungen: Referenzkurs der Europäischen Zentralbank ohne Aufschlag
    Wechselkurs Drittstaatenwährungen: Visa (mit Spreads)
    Besonderheiten: nur zusammen mit dem Girokonto der DKB erhältlich, das ab EUR 700,00 Geldeingang pro Kalendermonat ohne Grundpreis ist
  5. N26 Debit-Mastercard
    N26 Debit-Mastercard
    jährlicher Kartenpreis: digitale Debit-Mastercard frei, physiche Debit-Mastercard EUR 10,00 je Lieferung
    Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten: in Deutschland drei Mal pro Monat gebührenfrei an Geldautomaten abheben, im weltweiten Ausland unbegrenzt
    Auslandsentgelt: in Fremdwährung 1,70%
    Wechselkurs EWR-Fremdwährungen: von Mastercard ausgwiesener Aufschlag, variabel in der Höhe und von der Währung abhängig
    Wechselkurs Drittstaatenwährungen: Mastercard
    Besonderheiten: nur zusammen mit dem Girokonto von N26 erhältlich, das jedoch im Standard-Preismodell ohne Grundpreis ist

Ein Auswahlkriterium für eine geeignete Kreditkarte ist, ob bzw. inwiefern der Kartenaussteller das gebührenfreie Geldabheben in Anzahl und Umfang begrenzt. Oft kann es nur zwei, drei oder fünf Mal pro Monat in Anspruch genommen werden. Das mag normalerweise reichen, aber im Urlaub könnte es schon einmal knapp werden. Bei manchen Karten sind Mindestabhebebeträge von zum Beispiel EUR 50,00 vorgegeben, weil der Kartenaussteller im Rahmen von Verträgen mit Visa und Mastercard einen pauschalen Betrag pro Abhebung an den Automatenbetreiber für seine Dienstleistung zahlen muss und so das mehrmalige Abheben von Kleinstbeträgen vermieden werden soll.

Geldautmaten weltweit nutzen

Geldabheben an einem ATM in New York, USA. Die Akürzung steht für Automated Teller Machine, ein Geldautomat.

Der Geltungsbereich der gebührenfreien Automatennutzung ist bei den Kartenangeboten unterschiedlich. Der Nutzungsschwerpunkt vieler Kunden liegt eindeutig im Inland. Bargeld besorgen für alltägliche Ausgaben wie für den Stadtbummel, Gastronomie, Nahverkehr und Inlandsreisen. Wenn dies jeweils auf dem Weg oder in der Nähe erledigt werden kann, ist das nicht aufwendig. Bei manchen Kartenangeboten ist nur das Geldabheben im Inland ohne Bargeldabhebungsgebühr und bei anderen nur das außerhalb Deutschlands oder außerhalb eines bestimmten Wirtschaftsraums - der Eurozone oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eine Karte, um im Ausland ohne Bargeldabhebungsgebühr abheben zu können, ist zum Beispiel für Bewohner von Grenzregionen praktisch. Und natürlich verreisen Menschen sehr gerne oder sind geschäftlich im Ausland unterwegs. Eine speziell für Bargeldabhebungen angeschaffte Kreditkarte kann eine günstige Versorgung mit Bargeld, gegebenenfalls auch in Landeswährung, gewährleisten. Wobei man auf Reisen auch eine zweite Kreditkarte als Backup dabeihaben sollte.

Urlaub oder Geschäftsreisen ins Ausland sind für viele Menschen der Anlass, über die Bargeldversorgung per Kreditkarte nachzudenken. Große Bargeldmengen mitnehmen, ist aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Geldwechseln vor Reiseantritt ist umständlich, weil nur noch ganz wenige Banken Fremdwährungen vorhalten, und wegen Mindestgebühren und Sortenkurse oft teuer. Da ist es gut, über eine bestimmte Kreditkarte eine günstigere Alternative zu haben. Der erste Weg nach der Passkontrolle am Flughafen führt dann zum Geldautomaten. Schon hat man Bargeld in der richtigen Währung und ist für erste Zahlungen für Taxi und Hotel bereit. Allerdings kann vor allem außerhalb der Eurozone der Karteneinsatz auch mit einigen unauffälligen Kosten belegt sein:

  • Surcharge: Manche Automatenbetreiber erheben eine eigene Gebühr, die sogenannte Surcharge. Sie ist vor allem in Nordamerika und Asien anzutreffen. Solche Gebühren liegen außerhalb des Einflussbereichs des Kartenausstellers und werden deshalb in aller Regel nicht erstattet. Die Surcharge muss der Automatenbetreiber dem Nutzer vor der Abhebung anzeigen, damit dieser den Vorgang gegebenenfalls noch abbrechen kann. Tipp: Eine Surcharge wird hauptsächlich an touristischen Orten oder an Automaten erhoben, die an Geschäften, Bahnhöfen oder Flughäfen stehen. Automaten abseits dieser hochfrequentierten Orte sind meist günstiger oder ohne Surcharge.
  • Auslandsentgelt: Abhebungen in Euro, die in Deutschland oder in einem anderen Euroland erfolgen, sind immer ohne Auslandsentgelt. Abhebungen in Fremdwährung und/oder außerhalb eines bestimmten Wirtschaftsraums - je nach Definition des Kartenausstellers - sind in der Regel mit einem Auslandsentgelt belegt, einem prozentualen Aufschlag von meist 1,00% bis 2,00%. Der Aufschlag gilt fast immer sowohl beim Bezahlen mit der Karte als auch beim Abheben mit der Karte. Karten mit niedrigem oder ganz ohne Auslandsentgelt sind somit zu bevorzugen.
  • Wechselkurs EWR-Fremdwährungen: Die Kartenaussteller rechnen Kartenumsätze in Fremdwährung zu einem Devisenkurs in Euro um. Zu EWR-Fremdwährungen gelten Regeln durch die EU-Preisverordnung, der zuletzt festgestellte Referenzkurs der Europäischen Zentralbank muss von den Kartenausstellern verwendet werden. EWR-Fremdwährungen sind Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (aber nur betreffend Liechtenstein), Tschechische Krone und Ungarischer Forint. Ein Aufschlag auf den Referenzkurs ist erlaubt, er muss jedoch ausgewiesen sein. Die Kartenaussteller weisen ihn üblicherweise prozentual im Preis- und Leistungsverzeichnis oder online in einem Wechselkursrechner aus. Die meisten lagern das Umrechnen jedoch auch für die EWR-Fremdwährungen auf die jeweilige Kreditkartengesellschaft aus und geben selbst nichts weiter zu den Aufschlägen an; bei Visa und Mastercard ist erkennbar, dass die Aufschläge je Währung unterschiedlich sind und täglich schwanken, oft sind es etwa 0,20% bis 0,80%.
  • Wechselkurs von Nicht-EWR-Währungen: Die Wechselkurse von Nicht-EWR-Währungen wie dem Britischen Pfund, dem US-Dollar und dem Kanadischen Dollar sind von der EU-Preisverordnung nicht geregelt und enthalten in der Regel Spreads. Die kartenausgebenden Institute ziehen hier unterschiedliche Kurse heran, wodurch sich wahrnehmbare Unterschiede ergeben können. Wer die Kurse ermittelt, ist im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt. Meist ist es die jeweilige Kreditkartengesellschaft, oder es werden Referenzkurse anderer Organisationen zugrunde gelegt und die Aufschläge für die einzelnen Währungen prozentual oder in Währungseinheiten genannt.
  • Umrechnen durch den Automatenbetreiber: Viele Automaten außerhalb der Eurozone bieten durch die programmierte Menüführung offensiv an, die Transaktion in Euro abzurechnen. Das Abrechnen in Euro scheint vertraut, der Nutzer sollte sich jedoch nicht dazu verleiten lassen! Der Automatenbetreiber rechnet dabei mit einem eigenen, oft arglistig überteuerten Wechselkurs, den der Nutzer mit der Auswahl der Belastung in Euro akzeptieren würde.