Brokerage: Teilausführungen können Orderkosten erhöhen

Wird ein Wertpapierauftrag an der Börse nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilen ausgeführt, können deutlich höhere Handelskosten anfallen als im Normalfall. Ursache hierfür sind vor allem die Mindestgebühren, die die Banken für jeden Auftrag erheben. Regelmäßig kommt es beim Computerhandelssystem der Deutschen Börse Xetra zu Teilausführungen, aber auch in dem durch Makler geführten Parketthandel können sie auftreten. Doch nur wenige Banken greifen ihren Kunden noch doppelt oder dreifach in die Tasche. Überdies können die Anleger selbst die Teilung der Orders verhindern.

Dass es im Xetra-Handel häufig zu Teilausführungen kommt, ist den Aussagen der Deutschen Börse zufolge systembedingt. Die einzelne Aktie ist hier die kleinste Handelseinheit. Das System sei so konzipiert, dass die Aufträge der Anleger schnellstmöglich zu den bestmöglichen Preisen ausgeführt würden. Zum aktuellen Kurs besteht dann kein weiteres Angebot oder keine weitere Nachfrage. Dies werde den Banken allerdings nicht gesondert in Rechnung gestellt, egal in wie viele Teile ein Auftrag letztlich zerfalle, so ein Börsensprecher. Voraussetzung dafür ist jedoch die Abwicklung des Auftrags innerhalb desselben Börsentages.

Wenn eine Bank mehrfache Mindestgebühren oder auch Handelsgebühren in Rechnung stellt, tut sie dies demnach aus eigenem Kalkül. Sie stellt sich dann auf den Standpunkt, dass aus einem Auftrag mehrere geworden sind - und ihr Aufwand deswegen entsprechend höher ist. Der eigentlich im Vergleich zum Parketthandel über Makler günstigere Xetra-Handel kann dann schnell teuer werden. Die Problematik hat in der Vergangenheit zahlreiche Anleger aufgebracht. Mit Erfolg: Viele Banken verzichten inzwischen auf mehrfache Gebühren bei taggleicher Abrechnung.

Doch Anleger haben auch die Möglichkeit, Teilausführungen grundsätzlich über einen "Fill or kill"-Auftrag zu vermeiden. Es handelt sich bei einer solchen Order um eine Sonderform einer limitierten Order, die entweder ganz oder gar nicht ausgeführt wird.

Das Ganze ist zwar vor allem ein Problem des Computerhandels über Xetra, doch kommt es im Parketthandel ebenfalls - wenn auch seltener - zu Teilausführungen. Besonders anfällig dafür sind illiquide, also vergleichsweise wenig gehandelte Werte. Zudem könne die Aufteilung einer Order in mehrere Tranchen hier durchaus sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Ordergröße so groß sei, dass sie den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen würde. Experten raten daher, sich die Handelsumsätze an den jeweiligen Börsenplätzen anzusehen und den liquidesten Markt zu wählen. Üblicherweise ist das die Heimatbörse des Unternehmens.

Auch die Börsen haben das Problem der Teilausführungen erkannt und eigene Initiativen gestartet. An der Börse Stuttgart gibt es beispielsweise im mit Wertpapieren aus dem Deutschen Aktienindex Dax, dem M-Dax, dem Tec-Dax, dem SDax sowie mit Auslandsaktien im Handelssegment 4x bis zu einem Volumen von EUR 10.000 keine Teilausführungen.