Festzinsanlage: Vergleich
- Filter nach Plattform
Ziraat Bank: Das Girokonto "Kombikonto" wird nicht zwingend als Verrechnungskonto benötigt und die Kontoeröffnung ist auch ohne Filialbesuch mittels PostIdent möglich, dies geht aus der Produktbeschreibung der Bank nicht unbedingt hervor, wurde uns aber auf Nachfrage von der Bank bestätigt. Wer noch kein Konto dort hat, verwendet das Formular "Kontoeröffnungsformular für Neukunden". Es ist auf der Seite "Formulare und Dokumente" bei Klick auf "Festgeld" zu finden. Die Ziraat Bank richtet dabei ein kostenloses Abwicklungskonto zur Festgeldanlage ein.
DenizBank: Die DenizBank richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses Stammkonto ein, das dem Zahlungsverkehr dient. Die Eröffnung des Festgeldkontos sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen.
DenizBank: Eine vorzeitige Auflösung ist auf Kundenwunsch unter Zahlung einer Gebühr von EUR 10,00 sowie vollständigem Zinsverlust möglich.
İşbank: Das "İşWeb-Festgeld" ist über den Angebots-Slider auf der Homepage der Bank zu finden. Voraussetzung für das Produkt ist das kostenlose "İşWeb-Konto" (Tagesgeld) der İşbank als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden. Um Geld vom İşWeb-Konto auf das Festgeldkonto zu überweisen, ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich, der per Post, per Fax oder als gescanntes Dokument per E-Mail übermittelt werden kann.
Izola Bank: Die Zinsen werden erst am Laufzeitende und ohne Zinseszinseffekt ausbezahlt. Für die mehrjährigen Laufzeiten sind nachfolgende Zinssätze die entsprechenden Vergleichswerte bei jährlicher Zinsgutschrift auf dem Festgeldkonto: 3,730% bei 2 Jahren, 3,431% bei 3 Jahren und 3,366% bei 5 Jahren
Izola Bank: Die Zinsanlagen bei der Izola Bank bietet WeltSparen im sogenannten Treuhandmodell an. Dadurch wird in den meisten Fällen ein automatischer Abzug der deutschen Kapitalertragsteuer ermöglicht. Die Raisin Bank kümmert sich in diesem Modell um die Abführung der Steuer. Dies ersparte den Kunden, die Zinserträge über die Einkommensteuererklärung zu versteuern.