Festzinsanlage: Zinsplattformen
Bei der Festzinsanlage haben die Zinsplattformen in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Denn für den Zinsanleger bieten sie einige Vorteile:
- geringer Aufwand, Festgeldkonten verschiedener Banken zu eröffnen
- bei Banken anlegen können, die exklusiv über diese Vertriebswege zugänglich sind
- auf Konten im Ausland anlegen, die mehr bringen als hierzulande üblich
Die Akteure am Markt sind WeltSparen, der ZinsMarkt der Deutschen Bank und Check24. In dem Beitrag verdeutlichen wir die Zusammenhänge und im weiteren Verlauf, was das Charakteristische an der jeweiligen Zinsplattform ist.
WeltSparen ist die Endkundenmarke der Raisin GmbH, auf deren Systemen technisch auch der ZinsMarkt basiert. Die heute stark dominierende Marktposition entstand im Juni 2021 durch die Fusion mit dem bis dahin schärfsten Konkurrenten Deposit Solutions, der Zinspilot betrieb. Die Unternehmen hielten die finanziellen Details geheim, Geld floss offenbar nicht. Stattdessen erhielten die Eigentümer beider Unternehmen - namhafte internationale Investoren und Wagniskapitalgeber - entsprechende Anteile am Gemeinschaftsunternehmen. Die Pressemitteilung sprach von einer Fusion auf Augenhöhe. Die Namensgebung, bei der von Deposit Solutions lediglich noch die Initialen übrigblieben, die rasch entfielen, zeigte jedoch, dass Raisin wesentlich stärker gewichtet wurde. Mit Savedo gab es anfangs einen weiteren Akteur, den Deposit Solutions weit vor der Fusion übernahm und schrittweise zugunsten der Marke Zinspilot vom Markt genommen hatte. Im Verbund mit WeltSparen durchlebte Zinspilot dasselbe Schicksal. Frühe Anzeichen waren: das Doppellisting von Anlagebanken, die zuvor nur bei Zinspilot waren, verkürztes Laufzeitangebot bei Zinspilot sowie Pressearbeit, die nur noch unter der Marke WeltSparen stattfand. Raisin baute das Bestandsgeschäft von Zinspilot bis Dezember 2024 vollständig ab.
Für die Anlagebanken, die auf Zinsplattformen vertreten sind, ergeben sich einige Vorteile. Sie können mit organisatorisch geringem Aufwand auf dem gemessen am Einlagevolumen größten Markt des Kontinents Einlagen aufnehmen. Sie müssen weder eine deutschsprachige Internetseite erstellen noch ein Callcenter beauftragen, und schon gar nicht eine eigene Niederlassung errichten.
Die Rolle einer Plattform besteht darin, die Zinsangebote mit den Anlagebanken auszuhandeln und dafür zu sorgen, dass deutschen Kunden dort ein Konto eröffnet wird. Sie unterstützt zudem über einen deutschsprachigen Kundensupport. Die Verantwortung für die Anlageentscheidung trägt allerdings ausdrücklich der Anleger. Für die Vermittlung erhält die Plattform von den Anlagebanken eine Provision. Mit einem Anteil davon bezahlt sie für die Leistung der deutschen Partnerbank, die auch den Auftrag hat, Kunden in der Korrespondenz mit den Anlagebanken zu unterstützen. Eine direkte Gebühr wird den Kunden nicht berechnet, die Geldanlage ist mit den üblichen Ausnahmen zu Sonderleistungen gebührenfrei.
Um über eine Zinsplattform anzulegen, registriert sich der Anleger zunächst auf deren Internetseite und eröffnet das zentrale Verrechnungskonto. Auf dieses kann er das Anlagegeld einzahlen, und die Anlagebanken überweisen dorthin die Zinsen und bei Endfälligkeit den Anlagebetrag. Jede der Plattformen lässt das zentrale Verrechnungskonto von einer deutschen Partnerbank führen. Die Identifikation ist bei allen per PostIdent und VideoIdent möglich, bei WeltSparen auch per E-Ident (Online-Ausweisfunktion des Personalausweises). Dieses Konto dient darüber hinaus zur Legitimation bei den Anlagebanken. Man muss deshalb erfreulicherweise nur einmalig die Identifikation vornehmen lassen, egal wie viele Festgeldkonten es später werden. Das ist ein wichtiger Punkt, denn viele, die gut verzinst anlegen möchten, sind das ständige Eröffnen von Konten mit aufwendigen Identifikationsverfahren leid. Von dem bei der Partnerbank geführten Verrechnungskonto werden die Gelder weiter verteilt, ohne dass der formale Prozess einer Kontoeröffnung bei jeder einzelnen Anlagebank erforderlich wird. Im nächsten Schritt erhält der Anleger Zugangsdaten, mit denen er sich auf der Plattform einloggen kann. Je nach Angebot muss eine Mindest- oder Maximaleinlage beachtet werden. Zinseszinseffekt, Wiederanlage und weitere Merkmale können ebenfalls unterschiedlich geregelt sein. Wenn die Wahl getroffen ist, erstellt man einen Antrag für das gewünschte Festgeldkonto. Ohne sich mit verschiedenen Online-Banking-Zugängen auseinandersetzen zu müssen, lassen sich im Online-Zugang der Plattform Kontobewegungen und Kontoauszüge einsehen sowie Einstellungen vornehmen, wie etwa das Deaktivieren der meist voreingestellten Wiederanlage am Laufzeitende zu den dann gültigen Zinssätzen. Die automatische Wiederanlage ist selten im Sinn des Anlegers. Aber man kann sie, bereits nachdem die Anlage eingerichtet ist, einfach per Mausklick verhindern. Man muss eben nur daran denken.
Die Festgeldverträge fallen unter das Recht im Land des jeweiligen Festgeldanbieters. Bleibt die alles entscheidende Frage nach der Sicherheit der Einlagen. Die meisten Banken auf den Zinsplattformen kennt man hierzulande gar nicht. Banken, die besonders hohe Zinsen bieten, sind oft auch besonders wackelig. So gerieten die bulgarische Fibank und die portugiesische Banco Espírito Santo gleich in der Startphase von WeltSparen in Schieflage. Bei der Banco Espírito Santo kam es zur Aufspaltung, in der jetzigen Novo Banco sind neben Kundeneinlagen und Vermögenswerten die Kredite verblieben, die mit gewöhnlichem Risiko eingestuft wurden. Die Stabilität der Auslandsbanken lässt sich für Außenstehende kaum beurteilen. Die weiterhin nationalen Einlagensicherungssysteme in der EU sichern gemäß den Mindestanforderungen EUR 100.000 je Kunde und Institut ab bzw. einen in Landeswährung festgesetzten Betrag. In Bezug auf die Qualität ist Einlagensicherung nicht gleich Einlagensicherung, so wie auch die wirtschaftliche Lage der einzelnen EU-Staaten weit auseinander geht. Zinsplattformen haben überwiegend Zinsangebote von Banken aus Ländern mit schwächerem Rating auf der Plattform. Kunden können nur darüber spekulieren, ob die jeweilige Einlagensicherung wirklich in der Lage ist, Ansprüche ausländischer Sparer im Notfall zu bedienen. Im Ernstfall müssen Anleger ihre Ansprüche, wenn sie Pech haben, in Landessprache oder in Englisch anmelden. Wie der Fall Zypern im Jahr 2013 gezeigt hat, ist aber nicht einmal die Mitgliedschaft in der EU gleichbedeutend mit einer reibungslosen Auszahlung von Kundeneinlagen. Wie es im Vertragstext mit der Raisin Bank heißt, können politische oder wirtschaftliche Instabilität in einzelnen Staaten dazu führen, dass Beschränkungen für den Abzug der Bankeinlagen verhängt werden. Auch könnten sich das rechtliche sowie das regulatorische Umfeld in dem anderen Land ändern oder generell unter dem Niveau und Standard von Deutschland liegen. Wenn es zu einem Entschädigungsfall kommt, wurde das von den Zinsplattformen in der Vergangenheit stets leise abgehandelt, nur die jeweiligen Kunden wurden angeschrieben, ansonsten verschwinden einfach die Zinsangebote.

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Wir bilden in unserem Vergleich nur die Angebote ab, deren Herkunftsländer, der EU angehören und mindestens ein A-Rating bei allen drei großen Ratingagenturen haben. Die Stiftung Warentest beispielsweise hält aufgrund der nach wie vor nationalen Einlagensicherungssysteme sogar nur die Angebote aus Ländern mit mindestens AA-Rating in dieser Hinsicht für unbedenklich, berücksichtigt hingegen aber auch solche aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Großbritannien. Italien und Portugal erhalten von den Ratingagenturen schlechtere Noten als Malta und die baltischen Staaten, obwohl sie wirtschaftlich eine deutlich größere Bedeutung haben. Bei Staaten mit wenigen Einwohnern und aufgrund dieser Ausgangsbasis vergleichsweise kleinem Bruttoinlandsprodukt stellt sich aber auch die Frage, ob sie große Unterstützung leisten könnten bzw. der politische Wille da wäre, wenn die einheimische Einlagensicherung in einer Bankenkrise nicht stark genug ist. Letztlich wird die Länderauswahl jeder Anleger abhängig von seinem individuellen Sicherheitsbedürfnis treffen.
Zinserträge sind im Wohnsitzland zu versteuern. Für die Besteuerung in Deutschland gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundfreibeträge. Anleger können einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung verwenden, um die Freibeträge direkt zu nutzen und sich nicht selbst um die Versteuerung kümmern zu müssen. Dies ist jedoch nur bei Kreditinstituten mit Sitz in Deutschland möglich. Ausländische Banken dürfen keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten und abführen. Dadurch müssen Zinserträge aus dem Ausland vom Anleger selbst in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. In der Regel will das Finanzamt dann aber alle Kapitalerträge aus In- und Ausland in der Steuererklärung sehen. Erzielte man bei mehreren Geldinstituten Kapitalerträge, kann der Nachweis schnell aufwendig werden. Inländische und ausländische Zinserträge innerhalb der EU werden steuerlich gleichbehandelt. Sie werden zusammengerechnet und vom Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Gehen sie über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, sind sie mit dem Abgeltungssteuersatz plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent, wird dieser zugrunde gelegt. Ein Freistellungsauftrag - wie bei deutschen Einlagekonten üblich - kann nicht eingereicht werden bzw. ist bei dem Verfahren nicht notwendig. Sofern über die Zinsplattformen in Form einer Treuhandanlage angelegt wird - was auf dem ZinsMarkt durchgängig und bei WeltSparen teilweise der Fall ist, können auch die Zinserträge bei den ausländischen Anlagebanken über die deutsche Partnerbank automatisch versteuert werden, was dort die Handhabung der Steuern für den Anleger wesentlich vereinfacht. Manche Anleger präferieren deshalb speziell solche Zinsplattformen, auch gegenüber einer Direktanlage bei ausländischen Banken.

Klicken Sie auf die Tabelle, um sie zu vergrößern und im Detail zu erfahren, welche der EU-Länder einen Quellensteuerabzug auf Zinserträge vornehmen.
In einigen Herkunftsländern kommt ausländische Quellensteuer zum Tragen. Zwischen den Staaten bestehen größtenteils Doppelbesteuerungsabkommen, mit der jeweiligen Regelung zur Anrechenbarkeit in Deutschland sollte man sich deshalb auseinandersetzen. Sofern eine ausländische Quellensteuer anfällt, macht es nämlich einen Unterschied, ob sie durch Vorlage eines vom Anleger und seinem Finanzamt unterschriebenen Formulars reduziert oder vollständig vermieden werden kann, oder keine Befreiung möglich ist. Um diese sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung sollte man sich kümmern und sie fristgerecht vor der Zinszahlung eingereicht haben, denn eine einbehaltene Quellensteuer kann zwar bei der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden, aber nicht in jedem Fall bekommt man die gezahlte Quellensteuer vollständig angerechnet. Ist ein Anrechnen schon alleine deshalb nicht möglich, weil aufgrund des Freibetrags bzw. der Einkommenssituation die Kapitalbeträge steuerfrei bleiben, besteht die Möglichkeit, die Differenz von dem ausländischen Staat zurückzufordern. Die deutsche Finanzverwaltung hält entsprechende Formulare im Internet bereit, allerdings lohnt der Aufwand wegen anfallender Gebühren nur bei großen Beträgen.
Keine Quellensteuer fällt an in Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Malta und den Niederlanden. In Litauen zum Beispiel sind Zinserträge mit 15 Prozent Quellensteuer belegt. Damit die Quellensteuer auf 10 Prozent reduziert werden kann, muss der Kunde eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung ausgefüllt und von seiner Finanzverwaltung bestätigt vorlegen. Nur zu diesem reduzierten Satz kann der Kunde den Quellensteuerabzug in Deutschland auf seine zu zahlende Steuer auf Zinseinkünfte anrechnen lassen - legt er die Bescheinigung nicht vor, ist seine Steuerbelastung somit 5 Prozentpunkte höher als bei inländischen Zinserträgen.
WeltSparen
WeltSparen hat die umfangreichste Auswahl an Anlagebanken. WeltSparen ist in Deutschland und Österreich die verwendete Marke, in mehreren anderen europäischen Ländern sowie in den USA ist die Betreiberin, die Raisin GmbH, ebenfalls aktiv und tritt dort unter eigenem Namen auf.

Die Übersicht der angebotenen Festgelder lässt sich nach Zinshöhe, Laufzeit sowie Länderranking sortieren und nach weiteren Parametern filtern. So kann etwa über das Auswahlfeld "Länder nach Bonität" gefiltert werden. In den Angebotsdetails werden dem Nutzer die Informationen am konkretesten über das als PDF hinterlegte Produktinformationsblatt gegeben.
Auf dem DE-Portal von WeltSparen gibt es mittlerweile einige Angebote von Anlagebanken aus Deutschland, etwa von Aareal Bank, Bankhaus Rautenschlein, HypoVereinsbank, KT Bank und PEAC – teilweise sehr zinsstark und teilweise exklusiv über WeltSparen zugänglich. Für Zinsanleger mit Wohnsitz in Deutschland sind die deutschen Anlagebanken steuereinfach: Die Steuern auf Zinserträge, die nicht von einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung abgedeckt sind, werden automatisch abgeführt. Es kann ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden. Sofern die Anlage in Form einer Treuhandanlage erfolgt, wird sie bei der Raisin Bank eingereicht und gilt dann für alle dieser Einlagen bei den Anlagebanken, die das Treuhandmodell verwenden. Erfolgt die Anlage stattdessen in der Variante, dass die deutsche Partnerbank den Anlageauftrag bevollmächtigt im Namen des Kunden ausführt – das ist die von WeltSparen größtenteils verwendete Anlageweise -, ist für jede einzelne Anlagebank ein Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung notwendig. Der Anleger reicht den Freistellungsauftrag bzw. die Nichtveranlagungsbescheinigung bei WeltSparen ein und WeltSparen leitet ihn an die jeweilige Anlagebank weiter. Natürlich ist das Angebot an Anlagebanken aus anderen europäischen Ländern wesentlich umfangreicher.
Das Treuhandmodell mit automatischem Steuerabzug bietet WeltSparen inzwischen zu einer wachsenden Gruppe von Anlagebanken an, was insbesondere für Auslandsanlagen vorteilhaft ist. Im Hilfe-Center von WeltSparen sind die Banken im Treuhandmodell aufgelistet. Genannt sind dort folgende inländische Institute: Aareal Bank, Arab Banking Corporation (Zweigniederlassung Frankfurt), Banco do Brasil (Zweigniederlassung Frankfurt), Creditplus Bank, Deutsche Pfandbriefbank, Hamburg Commercial Bank, mediserv Bank, Münchener Hypothekenbank und SIGNAL IDUNA Bauspar. Von den Auslandsanlagen mit mindestens A-Länderrating sind genannt: BNF Bank, Byblos Bank Europe, Caisse d'Epargne Grand Est Europe, Credorax Bank, EBI (Ecobank International), Europe Arab Bank, FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, MeDirect Bank, Memo Bank, My Money Bank und Novum Bank - alle aus Frankreich, Belgien oder Malta
Einige der Anlagebanken bieten auch Tagesgeld auf WeltSparen an. Dabei sind zwei Dinge auffallend. Zum einen sind es größtenteils Anlagebanken aus Skandinavien, die Tagesgeld anbieten. Und zum anderen werden die Zinssätze häufig geändert, phasenweise nahezu täglich, und meist nur geringfügig um hundertstel Prozentpunkte. Die Intention wird wohl sein, durch Zinsmeldungen wahrgenommen zu werden.
Das sogenannte WeltSpar-Konto führt die Plattform über die unternehmenseigene Raisin Bank in Frankfurt. Die Bank hieß zuvor MHB-Bank und war als solche von Beginn an die deutsche Partnerbank von WeltSparen. Im März 2019 hatte sie Raisin dem amerikanischen Finanzinvestor Lone Star abgekauft, um den eigenen Anteil an der Wertschöpfungskette und die Sicherheit für das eigene Geschäftsmodell zu vergrößern. Durch den unmittelbaren Einfluss als Eigentümer hat Raisin es selbst in der Hand, welche neuen Technologien und Prozesse vorangetrieben werden, und kann Anlagebanken und Vertriebspartner nahtloser anbinden. Auch läuft Raisin so nicht Gefahr, irgendwann mit den Kundenkonten zu einem anderen Bankpartner wechseln zu müssen.
Die Zinsanlagen werden über den Online-Zugang beantragt, das kann der Kunde vor seiner Geldüberweisung oder auch danach erledigen. Sobald auf dem WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist und die erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, wird der Antrag von der Raisin Bank an die entsprechende Partnerbank weitergeleitet, die dann das Anlagekonto eröffnet, was ab Weiterleitung des Antrags etwa zwei bis vier Bankarbeitstage in Anspruch nimmt. Erst mit der Bestätigung der Eröffnung beginnt die Verzinsung. Das WeltSpar-Konto hat eine persönliche IBAN, sie ist im Online-Zugang ersichtlich, auf dieses Konto überweist der Kunde. Auszahlungen vom WeltSpar-Konto sind an das Referenzkonto bei der Hausbank gekoppelt. Werden Zinsen von der Anlagebank ausgezahlt oder ein Festgeld endfällig, landet das Geld auf dem WeltSpar-Konto. Von dort aus muss der Kunde aktiv über den Online-Zugang eine Überweisung auf sein Referenzkonto veranlassen, da dies nicht automatisch geschieht. Es empfiehlt sich daher, die Termine für Zinszahlungen und Endfälligkeit im Auge zu behalten, um unverzinste Liegezeiten auf dem WeltSpar-Konto gering zu halten.
ZinsMarkt
Der ZinsMarkt ist eine Plattform der Deutschen Bank und konzeptionell gut. Verglichen mit WeltSparen bietet der ZinsMarkt aber weit weniger Partnerbanken, sie filtern stärker. Es sind ausschließlich Festgeldanlagen. Einige der Anlagebanken haben ihren Sitz in Deutschland (Aareal Bank, CreditPlus Bank, Morgan Stanley Bank, Münchener Hypothekenbank, pbb direkt und SWK-Bank) und könnten zum Teil auch per Direktanlage abgeschlossen werden. Die Auslandsbanken sind weniger exotisch und derzeit ist auch keine Bank dabei, in deren Herkunftsland Quellensteuer erhoben wird.
Während der ZinsMarkt bei der Deutschen Bank und maxblue identisch ist und lange Zeit eher auf Laufzeiten ab 2 Jahren ausgerichtet war und zum Teil noch ist, hat der ZinsMarkt über die norisbank ein erweitertes Laufzeitangebot, denn zusätzlich sind dort von den gelisteten Anlagenbanken auch kürzere Laufzeitangebote enthalten, von einem Monat bis 18 Monate. Allerdings stehen über die norisbank nicht alle Anlagebanken zur Verfügung.
Es gibt mehrere Wege zur ZinsMarkt-Plattform. Bei der Deutschen Bank ist normalerweise ein Girokonto in Form eines Einzelkontos erforderlich (mit Gemeinschaftskonto nicht möglich). Wenn Neukunden und Deutsche-Bank-Kunden ohne Girokonto jedoch direkt auf der Produktseite des ZinsMarkts auf dem Internetauftritt der Deutschen Bank in die Antragsstrecke gehen, wird ihnen auf diesem Weg ein kostenlos geführtes Verrechnungskonto bereitgestellt. Dieses kann ausschließlich für die Geldtransaktionen mit dem ZinsMarkt genutzt werden.
Alternativ lässt sich die Verbindung zum ZinsMarkt über zwei andere Marken der Deutsche-Bank-Gruppe herstellen - mit einem Tagesgeld- oder Girokonto bei der norisbank oder einem Depot bei maxblue (ebenfalls jeweils als Einzelkonto). Bei der Postbank, eine weitere Marke der Gruppe, ist der ZinsMarkt hingegen nicht eingebunden. Für den Zugang über die norisbank eignet sich das kostenlose Tagesgeldkonto. Interessenten beantragen zunächst das Tagesgeldkonto und können nach erfolgreicher Eröffnung über das Online-Banking Festgeld anlegen. maxblue führt das Depot gebührenfrei. Das zugehörige Depot-Verrechnungskonto ermöglicht ebenso online den Zugang.
Die Wahl zwischen Deutsche Bank, norisbank und maxblue sollte sich deshalb an den verfügbaren Anlagebanken und Laufzeiten orientieren. Zusätzlich ist zu prüfen, wo das erforderliche Zusatzprodukt individuell sinnvoll ist - beispielsweise wenn Neukunden bei der norisbank gleichzeitig von Sonderkonditionen beim Tagesgeld profitieren oder Anleger zugleich die Wechselprämie von maxblue mit einem Wertpapierübertrag nutzen möchten.

Im Turnus von jeweils etwa 14 Tagen werden auf der Plattform neue Festgeldangebote eingestellt. Der Zeitraum ist gleichzeitig die so bezeichnete Zeichnungsfrist, in der die Festgeldanlage beantragt werden kann. Wenige Tage danach ist der Laufzeitbeginn - das jeweilige Datum ist zu den Angeboten genannt.
Auf dem ZinsMarkt gibt es intern Kontingente für jedes Angebot. Wenn das maximale Anlagevolumen voll ist, verschwinden die Angebote auch schon mal vor Ende der Zeichnungsfrist. Häufig sind es die kurzlaufenden Anlagen, deren Volumen schnell ausgeschöpft sind. Neue Kontingente kommen dann mit dem nächsten Turnus, wobei in dem nächsten Turnus ein anderer Zinssatz gelten kann. Die Zinsanpassungen auf dem ZinsMarkt finden üblicherweise nur im 14-tägigen Rhythmus statt. Bei Festgeldanlagen, die auch per Direktanlage oder über eine andere Zinsplattform angeboten werden, werden Zinsanpassungen dort daher in der Regel früher umgesetzt. Mit dem Beginn des nächsten Turnus werden die Zinssätze auf dem ZinsMarkt dann meist wieder an deren aktuellen Zinssätze angeglichen.
Das Versteuern mit dem ZinsMarkt ist einfach, die Deutsche Bank kümmert sich darum. Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden sowohl bei den Inlands- als auch bei den Auslandsanlagen durch die Deutsche Bank direkt abgeführt, sowohl bei der Treuhandanlage als auch bei der bevollmächtigen Anlage im Namen des Kunden (auf den Seiten zum ZinsMarkt als Anlagetyp "Direktanlage" bezeichnet). Ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung können für alle über den ZinsMarkt getätigten Zinsanlagen zusammen eingereicht werden.
Der Anlagebetrag wird per Lastschrift vom Einzelkonto bzw. dem Verrechnungskonto abgebucht. Er muss dazu mindestens einen Tag vor dem Fristbeginn auf dem Konto verfügbar sein. Nach dem Abbuchen des Anlagebetrags erhalten die Anleger eine Anlagebestätigung. Auch auf dem Verrechnungskonto wird der Betrag sichtbar. Anleger können sich über das gewöhnliche Online-Banking der Deutschen Bank bzw. bei der norisbank oder maxblue einen Überblick zu ihren veranlagten Geldern verschaffen, dort ist eine Übersicht mit allen getätigten Zinsanlagen integriert.
Check24-Anlagekonto
In den Zinsvergleichen von Check24 wird nur eine relativ geringe Anzahl von Anbietern verglichen, von denen ein Teil davon mit dem Label "Check24-Anlagekonto" gekennzeichnet sind. Der Ablauf des Veranlagens ist bei den Angeboten via Check24-Anlagekonto wie bei anderen Zinsplattformen, nur eben über Check24 bzw. der Tochtergesellschaft Check24 Finanzservice GmbH. Mittels Check24-Anlagekonto kann man Festgeld und Tagesgeld anlegen, bei Anlagenbanken aus Deutschland (CreditPlus Bank, Hanseatic Bank, HypoVereinsbank, die allerdings zu denselben Zinssätzen auch über WeltSparen anbieten) und kleineren Anlagebanken aus Italien, Kroatien, Lettland, Malta und Schweden.
Check24 hatte anfangs die White-Label-Lösung von Zinspilot und deren damaligen Partnerbank Sutor Bank genutzt - wie die Deutsche Bank weiterhin beim ZinsMarkt. Check24 entwickelte später eigene Abläufe dafür, von Juli 2022 bis Mai 2024 fungierte die Varengold Bank dabei als deutsche Partnerbank. Seit Mai 2024 ist bei Neuanlagen die zur Unternehmensgruppe gehörende C24 Bank die neue Partnerbank. Bestehende Anlagen werden bis auf Weiteres von der bisherigen Partnerbank verwaltet. Der Wechsel der von Varengold Bank auf C24 Bank könnte aus zwei Gründen erfolgt sein: Erstens steht die Varengold Bank wegen heikler Irangeschäfte und früherer Cum-Ex-Geschäften seit Längerem unter Beobachtung der BaFin. Und zweitens ist Check24 nach dem Aufbau der eigenen Bank in der Lage, das Geschäft selbst abwickeln, was eine langfristige Lösung sein könnte.
Die Anlagebanken aus Deutschland führen die Steuern auf Zinserträge selbst ab, ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung können bei diesen jeweils einzeln eingereicht werden. Die Zinserträge bei den Anlagebanken im Ausland muss der Anleger selbst versteuern.

Das Geldanlagecenter im Check24-Kundenbereich ist die zentrale Verwaltungsstelle aller Geldanlagen, die man über das Check24-Anlagekonto abgeschlossen hat. Dort findet man eine Gesamtübersicht und kann auf Kontoebene die einzelnen Umsätze nachvollziehen.
Neben den relevanten und seriösen Zinsportalen, die in diesem Artikel vorgestellt wurden, gibt es leider auch dubiose Anbieter, die in betrügerischer Absicht versuchen, Kunden mit vermeintlichen Festgeldangeboten verschiedener Banken zu locken. Diese Angebote scheinen oft sehr attraktiv, doch in vielen Fällen steckt dahinter keine echte Festgeldanlage, sondern schlichtweg Betrug. Bei solchen Betrugsseiten besteht keine Zusammenarbeit mit den genannten Banken, die Portale verfügen nicht über die notwendige Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und die Angaben im Impressum sind häufig ein direkter Fall von Identitätsdiebstahl oder es wird generell das Erscheinungsbild eines etablierten Anbieters nachgeahmt.