Kreditkarte: Seitenhilfe

Diese Seitenhilfe erklärt den Kreditkarten-Vergleich für Deutschland Schritt für Schritt: die Bedienung, die Filter und jedes einzelne Vergleichskriterium. Alle Beispiele stammen von fiktiven Musterbanken.

Bedienelemente des Vergleichs

Die wichtigsten Bedienelemente des Vergleichs, hier zum Ausprobieren. Jedes Element arbeitet wie im echten Vergleich, gefüllt mit fiktiven Musterbanken. Stellen Sie ein, worauf es Ihnen ankommt, und sehen Sie unmittelbar, wie sich das Ergebnis ändert.

Kartenprofil wählen

Über die Profil-Pills am Anfang der Einstellungsleiste legen Sie fest, worauf der Vergleich ausgerichtet sein soll. Zur Wahl stehen "niedriger Kartenpreis", "Reisekreditkarte" und "Premium-Kreditkarte". Das Profil bestimmt die Bewertung und damit die Reihenfolge, und es entscheidet, welche Vergleichspunkte in der Listenansicht angeboten werden: Bei der Reisekreditkarte rücken etwa Auslandsentgelt und Versicherungen in den Vordergrund, beim niedrigen Kartenpreis der jährliche Kartenpreis. Im Beispiel tauschen zwei Musterbanken je nach gewähltem Profil die Plätze.

  1. #01Hansebank Classic3/3
  2. #02Rhein Direkt Travel2/3
  3. #03Berlin Direkt Premium1/3
fiktive Musterkarten, Beispielwerte

Kartenumsatz wählen

Über den Umsatz-Schalter "voraussichtlicher jährlicher Kartenumsatz" geben Sie an, wie viel Sie im Jahr mit der Karte umsetzen: "bis EUR 3.499", "EUR 3.500 bis EUR 7.999" oder "ab EUR 8.000". Voreingestellt ist die mittlere Stufe. Das ist wichtig, weil einige Anbieter die Kartengebühr ab einem bestimmten Jahresumsatz erlassen oder einen Umsatzbonus gutschreiben - der beste Anbieter hängt damit von Ihrem Umsatz ab. Zugleich sind bei unterschiedlichen Umsätzen die übrigen Kriterien anders zu gewichten, weshalb sich auch die Bewertung ändern kann.

Kartenpreis beim gewählten Jahresumsatz
  1. #01Hansebank ClassicEUR 0,00
  2. #02Musterbank CardEUR 29,00
  3. #03Berlin Direkt PremiumEUR 49,00
fiktive Musterkarten, Beispielwerte

Vergleichspunkte der Listenansicht wählen

In der Listenansicht zeigt der Vergleich nicht alle Kriterien als feste Zeilen, sondern die von Ihnen gewählten Vergleichspunkte als Chips. Voreingestellt sind Kartenpreis, Bonusprogramm und Neukundenaktion. Über den Filterbereich - Abschnitt "direkt in der Vergleichsübersicht anzeigen" - schalten Sie weitere hinzu oder ab. Welche Vergleichspunkte zur Auswahl stehen, hängt vom gewählten Kartenprofil ab; bei der Reisekreditkarte sind es andere als beim niedrigen Kartenpreis.

  1. Hansebank Classic
    KartenpreisEUR 0,00
    BonusprogrammCashback 0,5%
    NeukundenaktionEUR 30,00 Startguthaben
  2. Rhein Direkt Travel
    KartenpreisEUR 0,00
    BonusprogrammMeilen-Programm
    Neukundenaktionkeine
fiktive Musterkarten, Beispielwerte

durch die Anbieter blättern

In der Tabellenansicht zeigt der Vergleich je nach Bildschirmbreite mehrere Karten nebeneinander. Die Anzeige "Anbieter 1–3 von 14" oberhalb der Tabelle sagt Ihnen, welchen Ausschnitt Sie gerade sehen. Über die Pfeil-Buttons oder durch Ziehen des Skala-Reglers verschieben Sie dieses Fenster und blättern so durch alle Angebote. Auf dem Smartphone wischen Sie stattdessen seitlich durch die Spalten. Die Listenansicht führt dagegen alle passenden Karten untereinander auf.

Anbieter 13 von 14
fiktive Musterkarten, Beispielwerte

Ergebnis sortieren

Drei Sortier-Buttons ändern die Reihenfolge: nach Anbietername, nach Kartenpreis und nach Bewertung. Voreingestellt steht die beste Bewertung für das gewählte Kartenprofil oben. Ein erneuter Klick auf denselben Button kehrt die Richtung um, also auf- oder absteigend.

  1. #01Berlin Direkt Premium3/3
  2. #02Hansebank Classic2/3
  3. #03Musterbank Card2/3
fiktive Musterkarten, Beispielwerte

hoher Kontrast (Hell-Modus)

Über den Umschalter mit dem Halbkreis-Symbol oben rechts wechseln Sie zwischen der dunklen Standard-Darstellung und einem hellen Modus mit hohem Kontrast - im Vergleich ebenso wie auf dieser Seitenhilfe. Die Wahl bleibt für Ihren Besuch gespeichert, bis Sie erneut umschalten.

weitere Filter

Mit den Filtern grenzen Sie den Vergleich auf die für Sie passenden Karten ein. Sie öffnen den Filterbereich über den Button "weitere Filter" am rechten Ende der Einstellungsleiste, direkt über dem Vergleich; ein Zähler zeigt an, wie viele Filter gesetzt sind. Dort legen Sie zunächst fest, welche Vergleichspunkte direkt in der Listenansicht erscheinen, filtern nach dem Identifikationsverfahren und grenzen das Ergebnis über einzelne Kartenmerkmale ein.

Demo: Der Schieberegler-Button öffnet den Bereich "weitere Filter" (Beispiel-Animation).

direkt in der Vergleichsübersicht anzeigen

In diesem Abschnitt bestimmen Sie, welche Vergleichspunkte in der Listenansicht als eigene Spalte erscheinen. Voreingestellt sind Kartenpreis, Bonusprogramm und Neukundenaktion. Insgesamt stehen bis zu 13 Vergleichspunkte zur Verfügung; welche davon angeboten werden, richtet sich nach dem gewählten Kartenprofil. So blenden Sie gezielt die Punkte ein, die für Ihre Nutzung zählen, und halten die Übersicht zugleich schlank.

Identifikationsverfahren

Filtern Sie nach dem bevorzugten Weg der Identitätsprüfung bei der Beantragung: PostIdent in einer Postfiliale, VideoIdent per Videotelefonat oder eID über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. So sehen Sie nur Karten, die Ihr Wunschverfahren anbieten.

Ergebnisse eingrenzen

Diese Kontrollkästchen zeigen nur Kreditkarten, die das jeweilige Kriterium erfüllen. Zur Wahl stehen: nur Karten mit beitragsfreier Partnerkarte, ohne Auslandsentgelt, mit kostenloser Bargeldabhebung weltweit, mit Reise-Krankenversicherung, mit Reise-Rücktrittversicherung, mit Bonusprogramm und mit Neukundenaktion. Ein aktiv gesetzter Filter beschränkt das Ergebnis auf Karten, die die Bedingung tatsächlich erfüllen.

Vergleichskriterien im Detail

Jede Zeile des Vergleichs wird hier erklärt. Links stehen die Beispielwerte der fiktiven Musterbank Deutschland in der gewohnten Tabellen-Optik, rechts die Erläuterung. Die Reihenfolge entspricht exakt dem Vergleich.

Kopfbereich

Anbieter

Ein Klick auf die Anbietergrafik ruft die vollständige Anbieterinformation auf: Anschrift, Kontaktdaten, Gruppen- oder Gesellschafterstruktur und die Angaben zur Einlagensicherung. Führt ein Anbieter mehrere Karten, bezieht sich die Zeile auf das jeweils gezeigte Kartenprodukt. Das kleine Info-Symbol zeigt den vollständigen Anbieter- und Produktnamen an, falls die Anzeige gekürzt ist.

Bewertung für das Kartenprofil

Die Redaktion bewertet jede Karte für das gewählte Kartenprofil und die gewählte Umsatzstufe. Die Bewertung reicht von null bis drei Punkten; drei Punkte sind die bestmögliche Wertung. Sie fasst zusammen, wie gut eine Karte zum jeweiligen Einsatzzweck passt - eine Reisekreditkarte wird also nach anderen Gesichtspunkten beurteilt als eine Karte mit niedrigem Kartenpreis. Weil Profil und Umsatz einfließen, kann sich die Bewertung ändern, sobald Sie diese Vorgaben umstellen. In der Voreinstellung ist der Vergleich nach dieser Bewertung sortiert.

Kartenausstattung

Kartenabbildung

Hier sehen Sie eine Abbildung der Karte, damit Sie die spätere Optik schon im Vergleich erkennen. Ob eine Karte mit einem individuellen Motiv erhältlich ist, steht gesondert beim Kriterium individuelles Motiv.

Kartenart

Beim Kartenangebot unterscheidet man Debit-Cards, Charge-Cards und Credit-Cards. Bei einer Debit-Card werden die Umsätze belastet, sobald das Unternehmen die Belege einreicht. Bei einer Charge-Card werden sie erst mit der monatlichen Abrechnung dem hinterlegten Konto belastet; der persönliche Kreditrahmen ist bis dahin zinsfrei. Bei der Credit-Card besteht neben der monatlichen Abrechnung zusätzlich eine Teilzahlungsoption. Sogenannte Revolving-Credit-Cards, eine Kombination aus Rahmenkredit und Kreditkarte, führen wir außerhalb dieses Vergleichs; die Übersicht dazu erreichen Sie über die Einstiegsseite im Bereich Kreditkarte.

jährlicher Kartenpreis

Angegeben ist der jährliche Preis für die Karte. Einige Anbieter erstatten die Kartengebühr in Abhängigkeit vom jährlichen Kartenumsatz oder schreiben einen Umsatzbonus gut - deshalb wirkt sich Ihre Angabe zum voraussichtlichen Umsatz hier aus. Als Einstiegsangebot verzichten manche Anbieter im ersten Jahr auf den Kartenpreis. Achten Sie darauf, ob eine zunächst kostenlose Karte in den Folgejahren eine Gebühr kostet.

Partnerkarte

Hier sehen Sie, ob zur Hauptkarte eine Partnerkarte ausgestellt werden kann und ob dafür zusätzliche Kosten anfallen; einen jährlichen Aufpreis weisen wir aus. Eine Partnerkarte ist personengebunden und wird über das Konto der Hauptkarte abgerechnet, die Umsätze werden getrennt aufgeführt. Bei Karten mit Kartenpreiserstattung oder Umsatzbonus werden die Umsätze von Haupt- und Partnerkarte teilweise getrennt gewertet.

Guthabenzins

Durch Überweisung von Geld kann das Kreditkartenkonto ein Guthaben ausweisen. An dieser Stelle geben wir den aktuell geltenden Zinssatz beziehungsweise die geltende Zinsstaffel an; es handelt sich um Jahreszinsen (p. a.). Wer viel mit der Karte zahlt und den persönlichen Kreditrahmen erhöhen möchte, kann dies durch ein solches Guthaben tun. Rücküberweisungen von Guthaben auf das Abrechnungskonto sind bei den gelisteten Anbietern in aller Regel gebührenfrei.

Teilzahlungskonditionen

Solange Sie die Kreditkartenrechnung fristgerecht vollständig ausgleichen, fallen in der Regel keine Sollzinsen an; eine Ausnahme kann für Bargeldabhebungen bestehen. Wird eine Teilzahlungsoption angeboten, lässt sich das Kartenkonto stattdessen in monatlichen Raten ausgleichen, wobei die Bank eine Mindestrückführung vorgibt. Der genannte Sollzins ist ein Jahreszins; "veränderlich" bedeutet, dass er jederzeit angepasst werden kann. Bei Nutzung der Teilzahlung wird der Sollzins nicht erst ab der Abrechnung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt des Umsatzes berechnet. Die Teilzahlungszinsen liegen meist deutlich über denen eines Raten- oder Rahmenkredits.

Auslandsentgelt (für Zahlungen und Abhebungen, die in Fremdwährung und/oder außerhalb eines bestimmten Wirtschaftsraums getätigt werden)

Das Auslandsentgelt fällt für Zahlungen in Euro innerhalb der Euro-Länder nicht an. Wird eine Transaktion dagegen in fremder Währung und/oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt, wird es fällig. Es ist ein prozentuales Entgelt auf den Umsatz, meist zwischen 1,00% und 2,00%. Manche Banken erheben es nur beim bargeldlosen Bezahlen, häufig aber auch beim Geldabheben, dort zusätzlich zur Bargeldabhebegebühr. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, nicht jedoch die Schweiz. In den Preisverzeichnissen gibt es Feinheiten: Einige Banken stellen nur auf Fremdwährung ab und lassen den EWR-Bezug weg, andere behandeln auch Umsätze in Landeswährung innerhalb des EWR (etwa Schwedische Krone in Schweden) wie Euro-Umsätze, und wieder andere sprechen unspezifisch vom "Euroraum".

Aufschlag auf Referenzkurs der Europäischen Zentralbank bei EWR-Fremdwährungen (EWR=Europäischer Wirtschaftsraum)

Nach der seit April 2020 geltenden EU-Preisverordnung müssen Kartenumsätze, die in einer EWR-Währung getätigt wurden, für die Umrechnung in eine andere EWR-Währung zum zuletzt festgestellten Referenzkurs (Mittelkurs) der Europäischen Zentralbank umgerechnet werden. Das erhöht die Transparenz, weil die Kartenaussteller nicht mehr zu beliebigen Kursen abrechnen dürfen. Neben dem Euro sind dies die Dänische Krone, die Isländische Krone, die Norwegische Krone, die Schwedische Krone, die Tschechische Krone, der Polnische Zloty, der Rumänische Leu, der Schweizer Franken (nur betreffend Liechtenstein) und der Ungarische Forint. Ein Aufschlag auf den Referenzkurs ist erlaubt, muss aber ausgewiesen sein. Bei der Umsetzung gibt es drei Muster: Einige Institute erheben keinen Aufschlag, andere einen konstanten Satz von etwa 0,50%, die meisten überlassen die Umrechnung auch für EWR-Fremdwährungen der Kartengesellschaft - bei Visa und Mastercard schwanken die Aufschläge je Währung und Tag, oft zwischen 0,20% und 0,80%. Entscheidend für die Gesamtkosten ist, ob zusätzlich das Auslandsentgelt anfällt.

Wechselkurs Drittstaatenwährungen

Die Wechselkurse von Währungen außerhalb des EWR - etwa Britisches Pfund, US-Dollar oder Kanadischer Dollar - sind von der EU-Preisverordnung nicht erfasst und enthalten in der Regel Aufschläge (Spreads). Die Institute ziehen dafür unterschiedliche Kurse heran, sodass spürbare Unterschiede entstehen können. Wer die Kurse bestimmt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis; meist ist es die Kartengesellschaft, teils werden Referenzkurse anderer Stellen zugrunde gelegt und die Aufschläge je Währung ausgewiesen.

Bargeldabhebungsgebühr an Geldautomaten, ggf. zzgl. Entgelt des Automatenbetreibers

Mit einigen Kreditkarten ist das Geldabheben durch das kartenausgebende Unternehmen weltweit gebührenfrei, mit anderen nur im Ausland, bei Verfügung aus Guthaben oder an bestimmten Automaten. Ansonsten ist die Bargeldversorgung über die Kreditkarte eher teuer. Betreiber von Geldautomaten dürfen zusätzlich ein eigenes Entgelt (Surcharge) erheben; das kommt derzeit vor allem im Ausland vor, etwa in den USA. Auf eine solche Gebühr muss vor der Auszahlung ausdrücklich hingewiesen werden - bis zur Bestätigung des Betrags können Sie den Vorgang abbrechen und einen anderen Automaten wählen. Zusätzlich zur Abhebegebühr und zur Surcharge kann das Auslandsentgelt anfallen, wenn die Transaktion nicht in Euro und/oder außerhalb des EWR erfolgt.

Versicherungen

Reise-Rücktritt

Bei allen enthaltenen Versicherungen ist zunächst entscheidend, ob die Leistung mit der Karte bezahlt werden muss, um Schutz zu genießen. Auch versicherte Personen, Deckungssummen, Leistungen und Ausschlüsse bestimmen den Umfang - lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen, die meist als PDF in der Antragsstrecke oder auf Anfrage bereitstehen, und vergleichen Sie sie gegebenenfalls mit denen einer anderen Karte. Eine gute Reise-Rücktritts- und Reiseabbruchversicherung erstattet Kosten, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden muss; ist sie in der Karte enthalten und genügt das Bezahlen der Reise mit Karte für den Schutz, erübrigt sich eine gesonderte Reiserücktrittsversicherung.

Reise-Kranken

Diese Versicherung bietet Krankenversicherungsschutz im Ausland, meist begrenzt auf Aufenthalte bis zu sechs Wochen. Für längere Reisen sollten Sie sich nicht auf den Kartenschutz verlassen, sondern eine eigene Auslandskrankenversicherung abschließen, sofern Sie nicht ohnehin privat versichert sind.

Reise-Gepäck

Eine Gepäckversicherung für Auslandsreisen. Die Versicherer leisten häufig nur unter strengen Auflagen zur Beaufsichtigung des Gepäcks; prüfen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie sich auf den Schutz verlassen.

Mietwagen

Wer ein Auto mietet, ist mit einer Mietwagen-Kaskoversicherung gegen selbst verursachte Unfallschäden abgesichert; je nach Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung. Häufig ausgeschlossen sind grob fahrlässig verursachte Schäden, Getriebeschäden, der Verlust des Schlüssels sowie Schäden an Glas, Reifen, Dach und Unterboden. Sinnvoll ist zusätzlich eine Mietwagen-Haftpflicht mit ausreichender Deckungssumme für Schäden an Dritten.

Verkehrsmittel-Unfall für öffentliche Verkehrsmittel

Ein Unfallschutz bei der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Flugzeug. Der Schutz greift meist nur, wenn das Ticket mit der Karte bezahlt wurde.

Autoschutzbrief

Der Auto-Schutzbrief bietet Pannenhilfe und Versicherungsschutz für den Pkw. Der Geltungsbereich ist häufig auf die EU-Länder beschränkt.

Warenschutz für erworbene Waren

Ein Versicherungsschutz für mit der Karte gekaufte Waren gegen Diebstahl und Beschädigung, teils verbunden mit einem erweiterten Rückgaberecht.

Restschuld für Kreditkartensaldo

Eine Restschuldversicherung wird optional für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder des Todes - teils auch der Arbeitslosigkeit - angeboten und soll einspringen, wenn der Karteninhaber nicht mehr zahlen kann. Der Preis wird meist als Prozentsatz pro Monat angegeben, was optisch günstig wirkt; auf das Jahr umgerechnet und zu den Kreditzinsen addiert, ergeben sich jedoch oft sehr hohe effektive Kosten. Prüfen Sie den Nutzen daher genau.

Kartenextras

Online-Kontoabfrage

Zeigt, ob Sie die Kartenumsätze online einsehen können. Bei nahezu allen Karten ist das heute möglich.

kontaktlos bezahlen

Beim kontaktlosen Bezahlen kommuniziert der Kartenchip per NFC-Technik (Near Field Communication) mit dem Kassenterminal; die Karte wird dazu nur kurz vor das Lesegerät gehalten. Bis zu einem Betrag von meist EUR 50,00 ist dabei in der Regel keine PIN-Eingabe nötig, aus Sicherheitsgründen kann sie aber stichprobenweise auch darunter verlangt werden. Ob eine Karte die Funktion bietet, erkennen Sie am Kontaktlos-Zeichen auf der Karte; nutzbar ist sie überall dort, wo das entsprechende Symbol am Terminal zu sehen ist.

mobil bezahlen

Beim mobilen Bezahlen halten Sie das entsperrte Smartphone mit aktivem NFC an das Kassenterminal; der Vorgang entspricht einer kontaktlosen Kartenzahlung. Kleine Beträge werden meist ohne, größere mit Freigabe per PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bestätigt. Auf dem iPhone ist Apple Pay die einzige Möglichkeit, weil Apple die NFC-Schnittstelle nicht für Dritte öffnet; unter Android stehen Google Pay (Google Wallet) sowie bankeigene Apps zur Verfügung, wobei Letztere ohne zusätzlichen Anbieter in der Zahlungskette auskommen. Voraussetzung ist stets, dass die kartenausgebende Bank den jeweiligen Dienst für ihre Karte freigeschaltet hat - deshalb weisen wir aus, ob und für welche Karten die Bank mobiles Bezahlen unterstützt. Auch mit Wearables wie Smartwatches lässt sich zahlen, je nach Gerät auf Basis von Apple Pay, Google Pay oder einer eigenen Lösung des Herstellers.

Bonusprogramm

Bei Bonusprogrammen sammeln Sie mit Kartenzahlungen Punkte, die Sie später gegen Prämien eintauschen. Manche Karten schreiben stattdessen oder zusätzlich direkte Rabatte gut, etwa beim Tanken.

individuelles Motiv

Zeigt, ob die Karte mit einem individuellen Motiv oder einem eigenen Foto ausgestellt werden kann. Oft stellen die Anbieter dazu Motive zur Auswahl oder erlauben das Hochladen eigener Bilder.

Karten-PIN selbst bestimmen

Die vierstellige Geheimzahl, die Sie beim Geldabheben und teils beim Bezahlen eingeben, lässt sich bei vielen Anbietern selbst bestimmen. Eine solche Wunsch-PIN kann man sich leichter merken. Festlegen lässt sie sich je nach Anbieter direkt im Antrag, später im Online-Banking oder an bestimmten Geldautomaten.

Vollzahlung im Antrag wählbar

Bei grundsätzlich allen hier gelisteten Karten ist die Vollzahlung per Lastschrift möglich; andernfalls führten wir die Karte in der separaten Übersicht zu den Revolving-Credit-Cards. Einige Anbieter vereinbaren im Antrag jedoch zunächst eine Teilzahlung - etwa 2,00% oder 3,00% der Monatsabrechnung, mindestens einen festen Eurobetrag - und bieten dort keine andere Option. Ziel ist, Sollzinsen auf den offenen Betrag erheben zu können. Wer das vermeiden will, gleicht den Saldo bis zur Zahlungsfrist manuell aus oder stellt nach Kartenausstellung im Online-Banking auf einen Lastschrifteinzug von 100% der Abrechnung um. Dieses Kriterium zeigt, ob sich die Vollzahlung bereits im Antrag wählen lässt.

Beantragung

PostIdent/VideoIdent

Banken müssen die Identität neuer Kunden gesetzlich prüfen; dieses Kriterium zeigt, welche Verfahren bei der Beantragung angeboten werden. Beim PostIdent gehen Sie mit Coupon oder QR-Code, Ausweis und Antrag in eine Postfiliale, wo ein Mitarbeiter Ihre Identität bestätigt und elektronisch an die Bank übermittelt. Das ist kostenfrei, erfordert aber den Gang zur Post während der Öffnungszeiten. VideoIdent läuft ortsunabhängig per Videotelefonat über Smartphone, Tablet oder PC: Ein geschulter Mitarbeiter prüft Ihr Ausweisdokument, das Sie zur Sichtbarmachung der Sicherheitsmerkmale kippen, gleicht Ihr Gesicht mit dem Ausweisfoto ab, und zum Abschluss geben Sie eine per SMS oder E-Mail zugesandte TAN ein. Der Vorgang dauert meist fünf bis zehn Minuten und ist häufig papierlos. Nötig sind eine stabile Internetverbindung und eine brauchbare Kamera; bei schlechter Technik oder Beleuchtung steigt die Abbruchquote.

Ident per eID-Funktion des Personalausweises

Neben PostIdent und VideoIdent bieten immer mehr Banken die Identifizierung per Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises an; diese Zeile zeigt, ob das beim jeweiligen Anbieter möglich ist. Alle deutschen Personalausweise sind mit einem eID-Chip ausgestattet, die Online-Ausweisfunktion ist standardmäßig aktiviert. Ein eigenes Lesegerät ist nicht nötig: Ein NFC-fähiges Smartphone und die App des jeweiligen Identifizierungsdienstes - etwa die PostIdent-App der Deutschen Post - genügen. Nach Aufforderung halten Sie den Ausweis an das Smartphone und geben Ihre Ausweis-PIN ein. Das Verfahren ist schnell und ortsunabhängig, ohne Wartezeit am Postschalter oder auf einen freien Mitarbeiter.

Erfahrungsberichte von Bankkunden

Über diese Zeile gelangen Sie zu den Erfahrungsberichten anderer Bankkunden zum jeweiligen Anbieter; ein Klick auf das Sprechblasen-Symbol öffnet die gesammelten Berichte. Da manche Anbieter mehrere Karten führen, beziehen sich die Berichte meist auf eine bestimmte Karte. So gewinnen Sie neben den harten Konditionen einen Eindruck von Service und Zuverlässigkeit im Alltag - bedenken Sie aber, dass einzelne Berichte subjektiv sind und sich Unzufriedene häufiger äußern als Zufriedene. Einen eigenen Bericht können Sie über das Webformular einreichen.

Neukundenaktion

Ein Symbol an dieser Stelle zeigt, dass es aktuell eine Neukundenaktion zur Karte gibt; ein Klick öffnet die von uns aufbereiteten Informationen. Die oft umfangreichen Teilnahmebedingungen fassen wir verständlich zusammen und weisen auf kritische Punkte hin. Der Neukundenbegriff ist je nach Bank unterschiedlich definiert - manchmal gilt man schon sechs oder zwölf Monate nach einer Kündigung wieder als Neukunde. Weil für die Prämie ausschließlich die Bedingungen auf der Aktionsseite des Anbieters gelten und diese sich im Lauf der Zeit ändern können, lohnt es sich, davon einen Screenshot anzufertigen, um später nachlesen zu können, was zum Zeitpunkt des Abschlusses galt.

Zum Anbieter

zum Anbieter

Der Button führt Sie direkt zum Anbieter: Die Website öffnet sich in einem neuen Browserfenster, sodass der Vergleich geöffnet bleibt. Beantragt wird die Karte über die Internetseite des Anbieters, wo die Daten online erfasst und der Antrag erzeugt wird.

Ranking und Aktualität

So entsteht die Reihenfolge im Vergleich, so aktuell sind die Daten, und das steckt hinter der Auswahl der berücksichtigten Anbieter.

Standardmäßig sortiert der Vergleich nach der Bewertung für das gewählte Kartenprofil: Die am besten bewertete Karte steht oben. Gleich bewertete Karten teilen sich eine Position. Über die Sortier-Buttons ändern Sie die Reihenfolge, etwa nach Anbietername oder Kartenpreis.

Unterhalb der Vergleichsübersicht nennen wir Datum und Uhrzeit des letzten Aktualisierungslaufs; er bezieht sich auf den gesamten Kreditkarten-Vergleich. Zu diesem Zeitpunkt haben wir die Konditionen der Anbieter automatisiert auf Veränderungen geprüft und die relevanten Anpassungen vorgenommen. Welche Rankingkriterien wir ansetzen und welche Anbieter berücksichtigt werden, können Sie im Detail nachlesen.

Grundlage ist die Ausrichtung auf Direktbanken und Online-Broker sowie auf Institute, die ihre Produkte bundesweit über das Internet anbieten und den Abschluss per PostIdent oder VideoIdent ermöglichen. Ist ein Anbieter nicht aufgeführt, liegt das meist daran, dass er diese Kriterien nicht erfüllt - oder dass seine Karte in einer separaten Übersicht steht (siehe die Frage "Wieso ist eine bestimmte Karte nicht im Vergleich aufgeführt?"). Im eigentlichen Vergleich stehen Karten, die unabhängig von weiteren Produkten beziehbar sind.

zuletzt aktualisiert am 1.8.26 um 12:00 Uhr

Häufige Fragen

Fragen rund um die Kreditkarte, die kein einzelnes Vergleichskriterium betreffen: von den Grundlagen über Einsatz und Abrechnung bis zu Ausland, Sicherheit, Antrag und Service.

Grundlagen

Was versteht man unter einer Kreditkarte?

Mit einer Kreditkarte kaufen Sie Waren und Dienstleistungen auf Kredit - anders als mit der Bankkarte (Girocard) wird zum Zeitpunkt des Kaufs nicht geprüft, ob ein Guthaben vorhanden ist. Man unterscheidet Debit-Cards (Belastung, sobald der Händler die Umsätze einreicht), Charge-Cards (Belastung gesammelt mit der monatlichen Abrechnung, bis dahin zinsfrei) und Credit-Cards (monatliche Abrechnung mit zusätzlicher Teilzahlungsoption). Eine Sonderform ist die Revolving-Credit-Card, eine Kombination aus Rahmenkredit und Kreditkarte, die wir außerhalb dieses Vergleichs in einer eigenen Übersicht führen.

Was kostet eine Kreditkarte?

Die Kosten bestehen zum einen aus der Jahresgebühr, die manche Anbieter ab einem bestimmten Kartenumsatz reduzieren oder erlassen. Zum anderen fallen transaktionsabhängige Entgelte an, etwa für Bargeldabhebungen oder Auslandsumsätze; diese schwanken stark und sollten je nach persönlichem Nutzungsverhalten in den Vergleich einfließen. Beim bargeldlosen Bezahlen trägt in der Regel der Händler die Kartengebühr. Für Zahlungen mit Visa- und Mastercard-Kreditkarten ist das sogenannte Interbankenentgelt in der EU auf 0,30% des Umsatzes gedeckelt; bei American Express und Diners kann es höher liegen.

Worauf sollte man bei der Kartenwahl achten?

Überlegen Sie zuerst, wie Sie die Karte einsetzen wollen, und leiten Sie daraus ab, was Ihnen wichtig ist: Wollen Sie vor allem bargeldlos zahlen oder auch Geld abheben? Nutzen Sie die Karte häufig im Ausland oder fast nur im Inland? Wie hoch wird der Jahresumsatz ausfallen? Sollen Versicherungsleistungen enthalten sein? Über die Wahl des Kartenprofils und der Umsatzstufe richtet der Vergleich die Bewertung genau auf diese Schwerpunkte aus.

Einsatz und Abrechnung

Wo kann überall mit einer Kreditkarte bezahlt werden?

Geschäfte, Restaurants, Hotels, Fluggesellschaften und Online-Shops, die eine Vereinbarung mit einer Kreditkartengesellschaft getroffen haben, gelten als Akzeptanzstellen; weltweit sind es Millionen. Die Verbreitung hängt von der Kartengesellschaft ab: Visa und Mastercard haben die meisten Vertragspartner. Welche Karten ein Geschäft akzeptiert, erkennen Sie meist an den Kartenlogos am Eingang oder an der Kasse.

Ab welchem Betrag - und bis zu welcher Höhe - kann mit Karte gezahlt werden?

Grundsätzlich lässt sich jeder Betrag mit Karte zahlen; das kartenausgebende Institut gibt keinen Mindestbetrag vor. Einzelne Händler akzeptieren Karten allerdings erst ab einem bestimmten Kaufbetrag. Nach oben begrenzt nicht ein pauschaler Höchstbetrag je Zahlung, sondern der monatliche Verfügungsrahmen. Reicht er nicht aus, können Sie mit der Bank einen höheren Rahmen vereinbaren oder vorab ein Guthaben auf das Kartenkonto überweisen, das den Rahmen erhöht und oft verzinst wird. Für Bargeldabhebungen am Automaten gelten gesonderte, von Bank zu Bank unterschiedliche Grenzen.

Verteuert der Karteneinsatz den Einkauf?

Für jede Kartenzahlung zahlt der Händler ein Entgelt an den Kartenherausgeber. Für Visa- und Mastercard-Kreditkarten ist es in der EU auf 0,30% gedeckelt, bei American Express und Diners kann es ein Vielfaches betragen. Meist tragen die Händler dieses Entgelt und kalkulieren es in ihre Preise ein. Einzelne - etwa Fluggesellschaften oder Online-Händler - verlangen bei Kartenzahlung einen Aufschlag, um zu einer günstigeren Zahlart zu lenken.

Wann werden die Kartenumsätze abgerechnet?

Die Umsätze werden in der Regel einmal monatlich nachträglich abgerechnet und wenige Tage nach der Abrechnung vom hinterlegten Konto eingezogen. Solange Sie keine Teilzahlung nutzen und den Saldo fristgerecht ausgleichen, fallen ab dem Kaufdatum keine Sollzinsen an. Einige Karten gewähren bei vollständigem Ausgleich verlängerte Zahlungsziele, sodass zwischen Kauf und Belastung mehrere Wochen liegen können, ohne dass Zinsen anfallen.

Kann die Abrechnung in Teilbeträgen bezahlt werden?

Einige Karten bieten diese Option. Sie können dann monatlich wählen, wie viel der Rechnung Sie zurückzahlen - wenig, viel oder alles. Die Sollzinsen der Teilzahlung liegen allerdings meist deutlich höher als die eines Dispo-, Rahmen- oder Ratenkredits, weshalb sich der dauerhafte Einsatz als Kreditmittel selten lohnt.

Sind Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte sinnvoll?

An eigenen Automaten der Bank oder innerhalb eines Automatenverbunds lässt sich mit der Girocard oft kostenlos oder vergünstigt Geld abheben. Für die Kreditkarte fällt dagegen häufig eine prozentuale Abhebegebühr an, im Ausland zusätzlich ein Automatenentgelt und das Auslandsentgelt. Vergleichen Sie vor einer Reise die Konditionen Ihrer Karten und wählen Sie für den jeweiligen Zweck die günstigste.

Ausland und Reisen

Wie werden Auslandsumsätze abgerechnet?

Auf Umsätze in Euro innerhalb der Euro-Länder fällt kein Auslandsentgelt an. Wird eine Transaktion in fremder Währung und/oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getätigt, wird ein prozentuales Auslandsentgelt fällig, meist zwischen 1,00% und 2,00%; Umsätze in Fremdwährung werden dabei zum im Preisverzeichnis genannten Kurs umgerechnet. Manche Banken erheben das Entgelt nur beim Bezahlen, häufig aber auch beim Geldabheben. Gelegentlich wird ein Auslandsentgelt auch bei Interneteinkäufen fällig, weil der beauftragte Zahlungsabwickler außerhalb des EWR sitzt. Der EWR umfasst die EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, nicht aber die Schweiz.

Welcher Devisenkurs wird zugrunde gelegt?

Im Preis- und Leistungsverzeichnis legen die Banken fest, mit welchem Kurs sie Umsätze abrechnen und welcher Tag kursbestimmend ist - meist der dem Buchungstag vorangehende Arbeitstag. Für Kartenumsätze in einer EWR-Währung schreibt die seit April 2020 geltende EU-Preisverordnung vor, dass zur Umrechnung in eine andere EWR-Währung der zuletzt festgestellte Referenz-Mittelkurs der Europäischen Zentralbank verwendet wird; ein Aufschlag ist erlaubt, muss aber ausgewiesen sein. Bei der Umsetzung erheben einige Institute keinen Aufschlag, andere einen festen Satz, die meisten überlassen die Umrechnung der Kartengesellschaft, deren Aufschläge je Währung und Tag schwanken (oft 0,20% bis 0,80%). Die Kurse von Währungen außerhalb des EWR, etwa des US-Dollars, sind nicht geregelt und enthalten in der Regel Spreads.

Was sollte vor Reisen beachtet werden?

Prüfen Sie, mit welcher Ihrer Karten Sie im Ausland am günstigsten Geld abheben und bezahlen - maßgeblich sind Abhebegebühr, Auslandsentgelt und der verwendete Devisenkurs. Achten Sie außerdem darauf, dass die Karte für den Reisezeitraum gültig ist und das monatliche Limit ausreicht; Vorab-Zahlungen und Reservierungen für Hotel oder Mietwagen können es bereits gemindert haben. Notieren Sie sich die Rufnummer für den Sperr-Notfall. Bei Kartenverlust helfen viele Anbieter, per Bote innerhalb kurzer Zeit eine Ersatzkarte oder Notfall-Bargeld an den Aufenthaltsort zu bringen.

Wie sind die Versicherungsleistungen einer Karte zu bewerten?

Der Umfang hängt von der kartenausgebenden Bank ab, die die Zusatzleistungen individuell zusammenstellt; das Angebot ist oft wenig übersichtlich. Viele Versicherungen greifen nur unter Bedingungen, etwa wenn die Leistung mit der Karte bezahlt wurde. Auch versicherte Personen, Deckungssummen und Ausschlüsse unterscheiden die Angebote - lesen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen. Manche Leistung, etwa eine Reisehaftpflicht, ist überflüssig, wenn Sie bereits anderweitig versichert sind oder die Leistung nicht benötigen.

Sicherheit

Wozu wird die Geheimnummer benötigt?

Die PIN benötigen Sie zum Geldabheben am Automaten und zunehmend auch beim Bezahlen. Während früher beim bargeldlosen Zahlen oft die Unterschrift genügte, fragen die Anbieter aus Sicherheitsgründen immer häufiger die PIN ab. Beim kontaktlosen Bezahlen kleiner Beträge entfällt sie in der Regel, kann aber stichprobenweise verlangt werden.

Was ist bei Kartenzahlungen im Internet zu beachten?

Zahlungen im Internet sind bequem, erfolgen aber ohne Unterschrift. Achten Sie auf eine verschlüsselte Verbindung (Schloss-Symbol, "https") und auf seriöse Händler mit vollständigem Impressum und klaren Geschäftsbedingungen. Zur Absicherung dient heute die starke Kundenauthentifizierung nach der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2: Über das 3-D-Secure-Verfahren - bei Visa als Visa Secure, bei Mastercard als Mastercard Identity Check bezeichnet - bestätigen Sie Online-Zahlungen zusätzlich, meist per Freigabe in der Banking- oder Ident-App oder per TAN. Zusammen mit der Kartenprüfnummer auf der Kartenrückseite und Algorithmen zur Betrugserkennung erschwert das den Missbrauch erheblich. Zum Nachweis der Volljährigkeit sollten Sie die Kartennummer nicht angeben.

Ist eine Stornierung von Umsätzen möglich?

Mit der Kartenzahlung gibt der Händler ein grundsätzlich unwiderrufliches Zahlungsversprechen ab. Verstößt er gegen die Bedingungen der Kartengesellschaft, kann diese eine Gutschrift auf dem Kartenkonto veranlassen. Tauchen auf der Abrechnung Transaktionen auf, die Sie nicht getätigt haben, reklamieren Sie diese schnellstmöglich bei der Kartengesellschaft, die den Fall mit dem Händler klärt.

Was ist bei Verlust oder betrügerischem Einsatz der Karte zu tun?

Melden Sie den Verlust oder Missbrauch umgehend Ihrer Bank oder der Kartengesellschaft; die Karte wird daraufhin gesperrt. Für Schäden, die vor der Verlustmeldung durch fremden Einsatz entstehen, haften Sie seit Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (§ 675v BGB) in der Regel nur bis höchstens EUR 50,00. Bei grober Fahrlässigkeit - etwa wenn Sie die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt haben - oder bei Vorsatz haften Sie unbegrenzt. Nach der Sperrmeldung tragen Sie für weitere missbräuchliche Umsätze grundsätzlich keine Haftung mehr. Erstatten Sie bei Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

Wo sperrt man Karten?

Melden Sie den Verlust möglichst direkt Ihrer Bank oder der jeweiligen Kartengesellschaft; deren Sperrnummer steht meist auf der Abrechnung, im Online-Banking oder auf der Website. Ist die Stelle nicht erreichbar, hilft der zentrale Sperr-Notruf 116116 (aus dem Ausland +49 116116); er gilt für Karten von Unternehmen, die sich dem Dienst angeschlossen haben. Halten Sie bei einem Sperranruf Ihre Kartendaten bereit und notieren Sie Datum und Uhrzeit. Eine Vorlage für den Ernstfall - den SOS-Infopass mit den aktuellen Sperrnummern zum Mitnehmen - finden Sie unter kartensicherheit.de.

Antrag, Partnerkarte und Kündigung

Wie kann eine Kreditkarte beantragt werden?

Die gewünschte Karte beantragen Sie direkt beim jeweiligen Institut. Im Antrag geben Sie persönliche Daten an, die für die Bonitätsprüfung und die Festlegung des Kartenlimits nötig sind; häufig lassen sich die Anbieter zusätzlich die Zustimmung geben, eine Bankauskunft einzuholen. Prüfen Sie vorab, ob die Karte besondere Voraussetzungen stellt, etwa ein bestimmtes Mindesteinkommen. Die Identität wird anschließend per PostIdent, VideoIdent oder eID bestätigt.

Was ist eine Partnerkarte, und wofür wird sie benötigt?

Eine Kreditkarte ist personengebunden und darf nur vom Inhaber genutzt werden. Sollen auch Familienangehörige oder Partner mit dem Konto zahlen, lässt sich zur Hauptkarte eine Partnerkarte beantragen. Sie wird über das Konto der Hauptkarte abgerechnet, die Umsätze werden getrennt ausgewiesen. Ob eine Partnerkarte zusätzlich kostet, sehen Sie im Vergleich beim Kriterium Partnerkarte.

Erhalten auch Minderjährige eine Kreditkarte?

Bei einzelnen Anbietern können Minderjährige eine Kreditkarte erhalten, wenn die Eltern bürgen; am ehesten gelingt das über die Hausbank der Eltern. Als praktischere Lösung für bargeldloses Bezahlen gelten Prepaidkarten, die ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden und die wir in einer eigenen Übersicht zusammengestellt haben.

Wie wirken sich mehrere Kreditkarten auf die Kreditwürdigkeit aus?

Die Ausstellung einer Kreditkarte wird der Schufa gemeldet, allerdings ohne Angabe des Kreditrahmens. Überschreitet die Zahl der gemeldeten Karten das übliche Maß, kann das den Score belasten, weil möglicherweise mehrere Kreditrahmen parallel bestehen; zudem stellt sich einer Bank die Frage nach dem Grund. Ein reines Guthaben- oder Prepaidprodukt ohne Kreditlinie ist davon nicht in gleicher Weise betroffen.

Wie kündigt man eine Kreditkarte?

Die Kündigung reichen Sie in der Regel schriftlich bei der kartenausstellenden Bank ein; ein formloses, vom Inhaber der Hauptkarte unterschriebenes Schreiben genügt. Alternativ können Sie unser vorbereitetes Kündigungsformular verwenden. Zerschneiden Sie die Karten durch Chip und Magnetstreifen und erklären Sie im Schreiben, dass die Karten vernichtet wurden, oder legen Sie die zerschnittenen Karten bei. Kreditkarten sind jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar; ein anteilig zu viel gezahltes Jahresentgelt ist zu erstatten. Gleichen Sie einen etwaigen Sollsaldo vor der Kündigung aus.

Vergleich und Service

Wieso ist eine bestimmte Karte nicht im Vergleich aufgeführt?

In den meisten Fällen ist die gesuchte Karte enthalten. Im eigentlichen Vergleich führen wir Kreditkarten, die unabhängig von weiteren Produkten beziehbar sind. Bestimmte Varianten stellen wir dagegen in eigenen Übersichten zusammen: Karten in Verbindung mit gebührenfreien Girokonten, Karten in Verbindung mit Rahmenkrediten (Revolving-Credit-Cards), Kreditkarten von bankfremden Unternehmen (Co-Branding) sowie Prepaidkarten als Alternative zur klassischen Kreditkarte. So bleiben im Vergleich nur unter gleichen Voraussetzungen angebotene, direkt vergleichbare Produkte. Wo genau eine bestimmte Karte geführt wird, können Sie über die Produktsuche abfragen; bei Co-Branding-Karten wählen Sie dort die kartenausstellende Bank.

Können Produktdaten einzelner Kreditkarten ausgedruckt werden?

Ja. Rufen Sie die gewünschten Produktdaten im 1-zu-1-Vergleich auf. Über das Druckersymbol unterhalb der Daten wechseln Sie in ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente und drucken es anschließend über die Druckfunktion Ihres Browsers aus.