Tagesgeld: Vergleich
Targobank: Voraussetzung für das Produkt "Tagesgeld-Konto" ist ein bei der Targobank geführtes Verrechnungskonto. Besteht noch keines, kann wahlweise das Girokonto "Online-Konto" oder das Zusatzprodukt "Verrechnungs-Konto" direkt miteröffnet werden. Letztgenanntes hat die Vorteile, dass eben kein zusätzliches Girokonto der Schufa gemeldet wird und für die kostenlose Kontoführung kein Mindest-Gehaltseingang notwendig ist.
Targobank: Einzahlungen und Verfügungen können auch am Schalter in den Filialen vorgenommen werden, Verfügungen auch an Targobank-Geldautomaten. Praktisch ist, dass keine zusätzliche Automatenkarte ausgestellt wird, mit der Karte des Girokontos lässt sich an den bankeigenen Geldautomaten wahlweise auf das Giro- oder Tagesgeldkonto zugreifen.
GLS Bank: Anleger können zugunsten bestimmter Kreditprojekte auf einen Teil der Zinsen verzichten und mitbestimmen, in welchem Bereich ihr Geld eingesetzt werden soll.
GLS Bank: Unabhängig vom gewählten Produkt ist ein monatlicher Beitrag zu entrichten. Der GLS Beitrag beträgt für Personen ab 28 Jahren, Unternehmen, Vereine und andere Organisationen EUR 5,00. Junge Leute von 18 bis 27 Jahre zahlen lediglich EUR 1,00; Minderjährige müssen nichts zahlen. Kunden mit Einkünften im Rahmen des steuerlichen Grundfreibetrags können zum sozialen Ausgleich den geringeren Monatsbeitrag von EUR 1,00 beantragen. Um die Produkte der GLS Bank zu nutzen, muss man nicht zwingend Mitgliedsanteile der genossenschaftlichen Bank zeichnen, die Zahlung des Beitrags ist hingegen Voraussetzung. Die GLS Bank beansprucht für sich, durch ihre Art des Geldgeschäfts die Welt sozialer und ökologischer zu gestalten. Der GLS Beitrag steht dafür, dass die Bank ihre Arbeit trotz der Herausforderungen durch entfallene Einnahmequellen so wie bisher weitermachen kann.






