Fragen und Antworten zu Direktbanken

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage, Brokerage, Kreditkarte, Rahmenkredit, Ratenkredit und Baudarlehen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Direktbanken. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.de.

Welche Vorteile haben Direktbanken für den Kunden?
Kunden profitieren aufgrund der schlanken und zentralen Strukturen der Direktbanken in erster Linie von günstigen Produktkonditionen. Das Produktangebot ist übersichtlich, die Konditionen sind transparent. Daneben ist Banking für Direkt-Kunden bequem und flexibel: Per Internet und Telefon haben Kunden rund um die Uhr Zugriff auf ihre Konten und können dabei größtenteils auf modernste Technik in den Bereichen Mobile Banking und Online-Banking zurückgreifen. Die Bankprodukte von Direktbanken können bundesweit genutzt werden.

Wie funktionieren Ein- und Auszahlungen?
Einzahlungen erfolgen i. d. R. bargeldlos per Überweisung. Auszahlungen können bargeldlos über das vom Kunden bei der Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto erfolgen. Rücküberweisungen können online, telefonisch und schriftlich angewiesen werden. Zu Girokonten werden natürlich auch Debit- und Kreditkarten herausgegeben, die das Geldabheben an Geldautomaten ermöglichen.

Warum brauche ich ein Referenzkonto?
Häufig werden sämtliche Transferleistungen im Einlagenbereich über ein festes Referenzkonto abgewickelt, welches der Kunde selbst bestimmt. Dadurch wird das Missbrauchsrisiko bei Geldtransaktionen minimiert.

Wie funktioniert Banking per Internet?
Die Banken arbeiten mit unterschiedlichen Methoden beim Online-Banking. Zugriff auf das Girokonto erhält man durch Kontonummer und PIN über die Banking-Anwendung des Anbieters. Jeder Auftrag an die Bank (z. B. Überweisung, Dauerauftrag usw.) wird mit einer Transaktionsnummer freigegeben. Die einzelne TAN ist sozusagen die digitale Unterschrift für jeden Online-Auftrag. Jede TAN ist nur einmal verwendbar. Fast alle Geldinstitute haben das gewöhnliche iTAN-Verfahren durch neue Sicherheitsstandards wie mTAN, eTAN, photoTAN, chipTAN comfort oder appTAN ersetzt.
Beim HBCI-Banking handelt es sich in der sichersten Variante um eine Hardware-Lösung. Der Kunde meldet sich per Chipkarte über ein externes Lesegerät an. Transaktionen werden mittels der Chipkarte signiert und verschlüsselt, der Zugriff auf die Chipkarte ist durch eine Geheimzahl geschützt. Es wird zusätzlich eine HBCI-fähige Finanzsoftware benötigt. Mitunter wird die Ausstattung über die Banken vergünstigt angeboten.
Weitere Informationen zu den verwendeten Sicherheitsstandards und welches Kundenverhalten zur persönlichen Sicherheit beiträgt lesen Sie hier.

Wie kann man sich vor Phishing schützen?
Zunächst sollte das für das Banking verwendete Gerät mit einer Virensoftware, einer Firewall und einem Spamblocker geschützt sein. Außerdem müssen die genutzten Passwörter, um dauerhaft sicher zu sein, regelmäßig geändert werden. Beim Einloggen ins Online-Banking ist darauf zu achten, ob die Internetseite tatsächlich die offizielle Seite der gewünschten Bank ist und die URL der Seite mit "https://" beginnt. Bei Online-Bankgeschäften sollte zudem immer nur das Banking-Fenster geöffnet sein, so kann im Hintergrund kein Skript ausgeführt werden. Vorsicht ist auch vor falschen E-Mails geboten. Banken versenden keine E-Mails, die eine Eingabe einer PIN oder TAN fordern. Ebenso fordern Banken niemals auf, Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch zu bestätigen. Weitere Informationen über Sicherheitsaspekte beim Online-Banking finden Sie hier.

Wie funktioniert Mobile Banking?
Beim Mobile Banking nutzt der Kunde ein mobiles Endgerät wie Smartphone, PDA oder Tablet-PC, um Kontostandsabfragen, Überweisungen oder Wertpapierorders durchzuführen. Ergänzende Funktionalitäten sind beispielsweise mobile Infodienste per SMS (z. B. Kontobewegungen, Kontostand, Zinsänderungen).
Die Anwendungen können meist über den Webbrowser von mobilen Endgeräten genutzt werden. Dabei unterscheidet sich Mobile Banking kaum noch von Banking über den PC. Die Darstellung passt sich automatisch der Größe des Displays an und die möglichen Funktionen reichen fast an die des Online-Bankings heran. Um sich beim Mobile Banking über den Webbrowser einzuloggen, muss man lediglich über die zum Online-Banking notwendigen Zugangsdaten verfügen. Wegen der starken Marktstellung von Apple haben mehrere Banken zunächst Applikationen (Apps) speziell für iPhone und iPad entwickelt. Für Geräte mit anderen Betriebssystemen wie Android stehen mittlerweile aber ebenso zahlreiche Apps zur Verfügung. Die Apps sind meist nicht webbasierend, sondern eine Software zum Download, bei der als Sicherheits-Verfahren HBCI zum Einsatz kommt.

Wie funktioniert Telefonbanking?
Bankgeschäfte wie Überweisungen und Kontostandsabfragen können per Telefon erledigt werden. Viele Banken setzen mittlerweile auf die Automatisierung durch Sprachdialogsysteme. Die Technik wird bei Standardvorgängen eingesetzt, da die Kundschaft eine immer bessere Erreichbarkeit von den Banken verlangt, gleichzeitig zwingen Kostendruck und Wettbewerbssituation diese zu Rationalisierung. Personell sind die Service-Hotlines bei vielen Instituten nur an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten besetzt, teilweise aber auch an sieben Tagen rund um die Uhr.
Damit die Bank sicher sein kann, tatsächlich mit dem Kunden des jeweiligen Kontos zu telefonieren, muss sich dieser zunächst legitimieren, mit seiner Telefon-PIN, die er von der Bank zugesendet bekommen hat, und zusätzlich über Antworten auf zuvor festgelegte Sicherheitsabfragen. Bei vielen der Institute werden für telefonisch veranlasste Zahlungsaufträge zusätzliche Gebühren erhoben.

Wie sicher sind Einlagen bei einer Direktbank?
Zu diesem Thema finden Sie hier einen ausführlichen Artikel.
Informationen zur jeweils zuständigen Einlagensicherung können der Anbieterinformation entnommen werden. Diese ist in den Vergleichen jeweils über die Anbietergrafik verlinkt. Im Tagesgeld-, Festzinsanlage- und Sparplan-Vergleich nennen wir zusätzlich direkt im Vergleich, welche gesetzliche Einlagensicherung zuständig ist und ob gegebenenfalls eine freiwillige Sicherungseinrichtung darüber hinaus besteht. Begrenzen Sie Ihre Anlage möglichst auf den gesetzlich garantierten Betrag, damit Ihr Geld ausreichend abgesichert ist.

Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind durch das Kreditwesengesetz verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über den Einlagenschutz informiert werden, und bestehende Kunden einmal jährlich. Zudem müssen Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt beim klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. So sind zusammen EUR 200.000 über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Unter besonderen Umständen gilt ein erhöhter Schutzumfang von EUR 500.000 je Kunde (statt EUR 100.000 je Kunde), für eine Dauer von sechs Monaten ab Eingang des entsprechenden Geldbetrags. Unter den erhöhten Schutzumfang der gesetzlich geregelten deutschen Einlagensicherung werden Kontoguthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gestellt und Kontoguthaben in Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung und Tod.

Wie erhält man im Entschädigungsfall sein Geld?
Das Entschädigungsverfahren der gesetzlichen Einlagensicherung wird automatisch durchgeführt, ohne dass der Einleger einen Antrag auf Entschädigung stellen muss. Wenn zum Beispiel ein Einlagenkreditinstitut in privater Rechtsform für den Kundenverkehr geschlossen wird, informiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der Privatbanken, die Kunden über den Eintritt des Entschädigungsfalles und überweist parallel dazu den Entschädigungsbetrag.
Ebenso einfach ist der Ablauf, wenn ein Kunde bei einer inländischen Zweigstelle einer Bank angelegt hat, die ihren Hauptsitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat (EU plus Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Zweigstelle der Einlagensicherung des Heimatlandes zugeordnet ist. Die Entschädigung wird dann mittels der deutschen Entschädigungseinrichtung abgewickelt - im Auftrag der ausländischen. So bleibt es den Anlegern erspart, im Ernstfall mit der ausländischen Einrichtung in fremder Sprache zu korrespondieren. Die Abwicklung wird jedoch nicht übernommen, wenn die geschlossene Bank keine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, der Anleger grenzüberschreitend angelegt hat.
Die freiwilligen Sicherungseinrichtungen, die im bestimmten Umfang für Beträge haften, welche von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nicht erstattet werden, haben eigene Vorgehensweisen, die dort erfragt werden können.

Wie kann ich ein Konto oder ein Depot bei einer Direktbank eröffnen?
Die Eröffnungsunterlagen findet man auf der Internetseite des Anbieters. Die persönlichen Daten werden online erfasst, der ausgefüllte Antrag automatisch in einem PDF-Format generiert und anschließend ausgedruckt. Alternativ kann der Kontoantrag mit den Informationsunterlagen in vielen Fällen alternativ auch per Post zugeschickt werden.

Was ist ein Ident-Verfahren?
Jede Bank muss sich bei einem Konto zum Kontoinhaber und zu Bevollmächtigten Gewissheit über dessen Person und Anschrift verschaffen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, notwendig bei Eröffnen eines Kontos bzw. bei Einrichten einer Vollmacht. Direktbanken lassen meist die Wahl, ob man sich per PostIdent oder VideoIdent identifizieren lassen möchte. Grundlagen sind die Abgabenordnung hinsichtlich der steuerrechtlichen Aspekte und das Geldwäschegesetz hinsichtlich der Verhinderung von Geldwäsche. Und die Bank ist anhand der Kopie des Ausweisdokuments in der Lage zu prüfen, ob eine Weisung zum Konto tatsächlich von einer berechtigten Person stammt, insbesondere durch den Abgleich der Unterschrift.
Das PostIdent wird durch die Deutsche Post vorgenommen. Bei den Kontoeröffnungsunterlagen findet sich ein PostIdent-Coupon. Den Coupon und den gültigen Personalausweis legt man in einer Filiale der Deutschen Post vor. Seit September 2020 funktioniert es dort so, dass ein Mitarbeiter die Vor- und Rückseite des Ausweises einscannt und man auf einem Touchscreen mit einem Touchpen eine Unterschrift leistet. Die Daten werden danach sofort online an die Bank übermittelt. Für den Kunden entstehen für das PostIdent in der Regel keine Kosten. Das Einsenden von Unterlagen bzw. die Entgegennahme von Unterlagen ist aber nicht mehr Teil des klassischen PostIdents; sofern Unterlagen einzureichen sind, muss dies mit separater Postsendung geschehen und das Porto muss man selbst zahlen.
VideoIdent wird am PC mittels Webcam oder mit Tablet oder Smartphone durchgeführt. Während des Videotelefonats zeigt der Antragsteller einem Servicebeauftragten seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Durch Kippen werden auch die Sicherheitsmerkmale sichtbar, beispielsweise das Hologramm. Der Servicebeauftragte prüft die Ausweisdaten und fertigt Fotos davon an, auch ein Foto des Antragstellers wird angefertigt und gespeichert. Abschließend erhält der Antragsteller eine TAN per SMS oder E-Mail, die er in einem dafür vorgesehenen Formularfeld online eingibt. Der gesamte Prozess nimmt circa fünf Minuten in Anspruch, manchmal dauert es jedoch auch einige Minuten bis man einen Servicebeauftragten zu sprechen bekommt. Teilweise ist der Antrag bei Nutzung von VideoIdent papierlos, sodass er mit dem VideoIdent gestellt ist und er nicht mehr unterschrieben und auf dem Postweg eingereicht werden muss. Mit dem VideoIdent beauftragen die Banken in der Regel einen darauf spezialisierten externen Dienstleister. IDnow, WebID Solutions und die Deutsche Post sind Dienstleister, die es durchführen.

Welche Besonderheiten gelten bei Konten für Minderjährige?
Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können ein Bankkonto nur mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigter eröffnen. Sind die Eltern geschieden, richtet sich die Vertretungsbefugnis nach der Regelung des Scheidungsurteils. Kinder unter 7 Jahren können selbst überhaupt keine Verträge wirksam abschließen, die Erziehungsberechtigten handeln für sie.
Minderjährige sollen so vor Nachteilen geschützt werden, die sie aufgrund mangelnder Erfahrung oder Verständigkeit erleiden können. Damit Eltern nicht jedes einzelne Bankgeschäft ihrer minderjährigen Kinder absegnen müssen, wird in den Verträgen zur Kontoeröffnung in gewissen Grenzen eine generelle Einwilligung im Voraus erteilt. Die gilt dann aber nicht automatisch für sich anschließende Verträge. Ein Jugendlicher darf sein Girokonto nicht überziehen, bloß weil die Eltern mit der Beantragung einer Bankkarte einverstanden waren. Ohnehin darf die Bank keine Überziehung des Kontos gestatten oder sonstige Darlehen gewähren. Ausnahmen davon sind nur mit Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts möglich, ein Darlehensvertrag wäre sonst unwirksam, der Kreditbetrag müsste ohne ausdrückliche Haftungserklärung nicht zurückgezahlt werden.

Wo kann man sich bei Beschwerden hinwenden?
Wenn man sich von seiner Bank ungerecht behandelt fühlt, zu hohe Gebühren belastet oder Zinsen falsch berechnet wurden, kann man sich an die Beschwerdestelle des zuständigen Bankenverbands wenden. Die meisten privaten Banken sind Mitglied im Bundesverband deutscher Banken e. V. Dieser hat ein sogenanntes Ombudsmann-Verfahren eingerichtet. Die Beschwerde ist hierbei in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) einzureichen, Belege und Kopien des Schriftwechsels mit der Bank sollten beigefügt werden. Wenn das Anliegen zulässig ist, holt die Schlichtungsstelle eine Stellungnahme der Bank ein. Der Ombudsmann kann Kundenbeschwerden mit einem Streitwert bis zu EUR 10.000 verbindlich zu Lasten der Bank entscheiden. Hat der Kunde nicht Recht bekommen, kann er immer noch vor Gericht ziehen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verband. Weitere Infos unter www.bdb.de.
Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. haben entsprechende Beschwerdestellen. Für deren Mitgliedsinstitute ist das Ombudsmann-Verfahren jedoch nicht verbindlich.

Wo finde ich Informationen zur Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen?
Häufig genutzte Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind Bausparen oder das Fondssparen in Aktienfonds. Beide Varianten werden staatlich gefördert. Die Informationen zum Bausparen finden Sie bitte hier, die Informationen zum VL-Fondssparplan finden Sie hier. Sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen unter EUR 17.900 (Verheiratete: unter EUR 35.800) liegt, kann die maximale staatliche Förderung ausschöpft werden: Bei Abschluss von Bausparvertrag und Fondssparplan werden beide Verträge bezuschusst.
In den Fällen, in denen Arbeitnehmer keine staatlichen Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie erhalten können, ist auch Banksparen für die Anlage der Arbeitgeber-Leistungen geeignet (ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 35.000 bzw. bei Verheirateten EUR 70.000 werden keinerlei Zuschüsse gezahlt). Das Produkt ist nicht förderfähig, aber eine solide und gebührenfreie Sparform. Eine Übersicht zu VL-Banksparplänen von Direktbanken finden Sie hier.

Können bei einer Direktbank auch Mietkautionskonten eröffnet werden?
Um die vom Vermieter als Sicherheit geforderte Mietkaution rentabel anzulegen, bieten Direktbanken folgende Möglichkeiten: Die UmweltBank hält für Kautionen ab EUR 500,00 das "UmweltSparbuch Mietkaution" bereit, ein kostenfreies Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Es ist derzeit nur als Zusatzprodukt für Bestandskunden verfügbar. Das "DKB-Mietkautionskonto" kann über die Online-Banking-Anwendung von bestehenden Girokunden der DKB angelegt werden. Die Kontoführung und die Erstellung der Verpfändungserklärung sind gebührenfrei. Bei der Volkswagen Bank kann das Tagesgeldguthaben als Mietkaution dienen, indem es gegen eine einmalige Gebühr von EUR 15,00 zugunsten des Vermieters verpfändet wird. Allerdings ist auch dies nur für diejenigen möglich, die bei der Volkswagen Bank auch ein Girokonto unterhalten. Wie bei oben genannten Angeboten werden Mietkautionskonten gewöhnlich auf den Namen des Mieters eröffnet, sodass auch ein Freistellungsauftrag für die Zinserträge gestellt werden kann. Auf der den Eröffnungsunterlagen beiliegenden Verpfändungserklärung muss neben dem Mieter auch der Vermieter unterschreiben. Nach erfolgter Eröffnung und Eingang der Kaution wird das Konto gesperrt, Mieter und Vermieter erhalten eine entsprechende Bestätigung der Bank. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution wieder freigeben. Will er die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten, informiert die Bank den Mieter hierüber und zahlt den Betrag erst nach Ablauf der Informationsfrist aus.
Die Postbank hält den Ablauf bei ihrem "Mietkaution-Sparkonto" einfacher: Die Kaution wird wiederum auf den Namen des Mieters angelegt. Der Vermieter ist jedoch an der Kontoeröffnung nicht beteiligt und muss auch keine Unterschrift leisten, er wird der Bank lediglich auf freiwilliger Basis genannt. Der Mieter übergibt sein Sparbuch an den Vermieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses erhält er es zurück und kann das Konto auflösen. Bei Verfügungen prüft die Postbank nicht, ob der Vorleger des Sparbuchs zur Verwertung der Mietsicherheit berechtigt ist. Nach Auszahlung informiert die Bank den Kontoinhaber schriftlich über den Zeitpunkt und die Höhe der vorgenommenen Verfügung. Das Mietkautions-Sparbuch wird kostenlos ausgestellt, durch die fehlende Verpfändungserklärung ist die Lösung jedoch für beide Mietparteien unsicher.