Kreditkarte: Fragen und Antworten

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage, Brokerage, Kreditkarte, Rahmenkredit, Ratenkredit und Baudarlehen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Kreditkarten. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.de.

Wieso ist Karte x nicht im Vergleich aufgeführt?
In der Regel ist die gesuchte Karte aufgeführt. Im Kreditkarten-Bereich sind derzeit mehr als 65 Angebote gelistet. Im eigentlichen Vergleich sind dies Kreditkarten, die unabhängig von weiteren Produkten beziehbar sind. Und in separaten Übersichten sind zusammengestellt: Angebote in Verbindung mit gebührenfreien Girokonten, Angebote in Verbindung mit Rahmenkrediten, Kreditkarten von bankfremden Unternehmen sowie Prepaidkarten als Alternative zur klassischen Kreditkarte.
In den Vergleichen achten wir darauf, dass Produkte enthalten sind, die unter gleichen Voraussetzungen angeboten werden und direkt miteinander vergleichbar sind. Gleichzeitig soll der komplette Markt abgebildet werden, auf den die Internetseite ausgerichtet ist. Deshalb haben wir uns für diese Aufteilung entschieden. Um bequem abfragen zu können, an welcher Stelle das von Ihnen gesuchte Produkt von uns aufgeführt wird, kann die Produktsuche genutzt werden. Bei CoBranding-Kreditkarten wählen Sie hier bitte die kartenausstellende Bank aus.

Was versteht man unter einer Kreditkarte?
Bei Kreditkarten werden Waren und Dienstleistungen - im Gegensatz zur Bankkarte - auf Kredit gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes findet keine Prüfung statt, ob der Kauf durch ein Guthaben oder Kontolimit gedeckt ist.
Beim Kartenangebot unterscheidet man grundsätzlich zwischen Debit-Cards, Charge-Cards und Credit-Cards. Bei einer Debit-Card werden die getätigten Umsätze belastet, sobald das Unternehmen die Belege einreicht. Bei einer Charge-Card werden Umsätze erst mit der monatlichen Abrechnung dem Girokonto bei der Hausbank belastet, der persönliche Kreditrahmen ist bis dahin zinsfrei. Bei der Credit-Card besteht neben der monatlichen Abrechnung eine Teilzahlungsoption.
Daneben werden seit einigen Monaten sogenannte Revolving-Credit-Cards angeboten. Einen Artikel hierzu finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich Kreditkarte.

Was kostet eine Kreditkarte?
Die Kosten für eine Kreditkarte bestehen zum einen aus der Jahresgebühr, die bei einigen Anbietern über die Höhe der Kartenumsätze reduziert werden kann. Zum anderen stellen transaktionsabhängige Gebühren wie beispielsweise für Bargeldabhebungen oder für Auslandsumsätze einen Kostenfaktor dar. Die transaktionsabhängigen Gebühren variieren stark und sollten nach dem persönlichen Nutzerverhalten beim Vergleichen berücksichtigt werden.
Beim bargeldlosen Zahlen trägt der Händler i. d. R. die Kosten für den Kreditkarteneinsatz. Händler verfügen über direkte oder indirekte Verträge mit den Kreditkartengesellschaften bzw. den kartenausgebenden Banken und rechnen mit ihnen ab. Die zu zahlende Gebühr wird individuell vereinbart und richtet sich meist nach den Umsätzen des Händlers. Seit Dezember 2015 ist die Gebühr für Mastercards und Visa-Kreditkarten in der EU bei 0,30 Prozent des Zahlungsbetrags gedeckelt. Da die Gebühren dennoch höher sind als bei den meisten anderen Zahlungsmitteln, werden vereinzelt Rabatte für Käufer gewährt, wenn nicht mit Kreditkarte bezahlt wird oder der mit Kreditkarte zahlende Käufer muss eine Gebühr für das verwendete Zahlungsmittel tragen.

Wo kann überall mit einer Kreditkarte bezahlt werden?
Geschäfte, Unternehmen, Restaurants, Fluggesellschaften, Hotels und Online-Shops, die eine Vereinbarung mit einer Kreditkartengesellschaft getroffen haben und somit die Zahlung per Kreditkarte akzeptieren, werden als Akzeptanzstellen bezeichnet. Weltweit können Kreditkarten bei Millionen von Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Die Verbreitung hängt von der jeweiligen Kreditkartengesellschaft ab. Visa und Mastercard haben weltweit die meisten Vertragspartner, Diners Club ist nur in Nordamerika stark.
Welche Kreditkarten das jeweilige Geschäft bzw. Unternehmen akzeptiert, ist oftmals an den Kartenlogos im Eingangsbereich bzw. an der Kasse ersichtlich.

Ab welchem Kaufbetrag kann mit Kreditkarte bezahlt werden?
Generell kann jeder Betrag mit Kreditkarte bezahlt werden. Das kartenausgebende Institut gibt keinen Mindestbetrag vor. Jedoch kommt es vor, dass Händler aus Kostengründen Kreditkarten erst ab einem bestimmten Kaufbetrag akzeptieren.

Können auch hohe Beträge mit Kreditkarte bezahlt werden?
Es ist sinnvoll höhere Beträge mit Karte zu zahlen, um nicht unnötig viel Bargeld bei sich zu haben. In der Regel gibt es keine pauschalen Höchstbeträge für Zahlungen. Es steht jedoch nur ein gewisser Verfügungsrahmen pro Monat zur Verfügung. Sollte dieser nicht ausreichen, kann entweder mit der Bank ein höherer Verfügungsrahmen vereinbart werden oder im Voraus ein Guthaben auf das Kartenkonto überwiesen werden. Das Guthaben erhöht den Verfügungsrahmen und wird zudem oft verzinst.
Für Bargeldauszahlungen am Geldautomaten gibt es Grenzen, die von jeder Bank unterschiedlich festgelegt werden.

Verteuert der Karteneinsatz den Einkauf?
Händler müssen für jede Kartenzahlung eine Gebühr an den Kartenherausgeber zahlen. Für Transaktionen mit Mastercards und Visa-Kreditkarten ist die Gebühr in der EU mittlerweile bei 0,30 Prozent gedeckelt, für American Express und Diners kann sie ein Vielfaches davon betragen. Meistens tragen die Händler die Gebühr und kalkulieren sie in alle Preise ein. Andere verlangen bei Kreditkartenzahlung einen Aufschlag vom Kunden. Solche Zuschläge sind beispielsweise bei Fluggesellschaften oder Internethändlern üblich, um Kunden eine günstigere Bezahlvariante nahe zu legen.

Worauf sollte man bei der Kartenwahl achten?
Bedenken Sie vor allem, wie Sie die Kreditkarte verwenden möchten und legen Sie somit fest, was Ihnen besonders wichtig ist. Möchten Sie mit der Kreditkarte bargeldlos Bezahlen oder auch Geld abheben? Wird die Karte häufig im Ausland eingesetzt werden oder fast nur im Inland? Wie hoch wird etwa der Jahresumsatz mit der Karte sein? Sollen Versicherungsleistungen enthalten sein?

Wozu wird die Geheimnummer benötigt?
Die Geheimnummer bzw. PIN wird zum einen für das Geldabheben am Automaten benötigt. Für diesen Service fällt i. d. R. eine prozentuale Gebühr des abgehobenen Betrages an.
Beim bargeldlosen Zahlen war bis vor wenigen Jahren die PIN nicht notwendig - man zahlte mit dem guten Namen, die Unterschrift reichte aus. Aus Sicherheitsgründen gehen die Kartenanbieter immer häufiger dazu über, auch beim Zahlen die PIN abzufragen.

Sind Bargeldabhebungen am Automaten günstiger als mit der Bankkarte?
An eigenen Geldautomaten der Bank oder innerhalb der Geldautomatenverbünde kann über die Bankkarte kostenlos bzw. zumindest vergünstigt Geld abgehoben werden.
Für die Nutzung von fremden Geldautomaten sollten die individuellen Gebühren für beide Kartenarten verglichen werden, um die richtige Karte für den Zweck zu nehmen.

Wie werden Auslandsumsätze abgerechnet?
Ein Auslandsentgelt fällt auf Umsätze in Euro in den Ländern, die den Euro als Zahlungsmittel haben, nicht an. Wurde die betreffende Transaktion dagegen in einer fremden Währung durchgeführt und/oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, wird ein Auslandsentgelt fällig. Es ist ein prozentuales Entgelt auf den Umsatz, meist in Höhe von 1,00% bis 2,00%. Die Umsätze in fremder Währung werden zum im Preis- und Leistungsverzeichnis vorgegebenen Devisenkurs in Euro umgerechnet. Manche Banken erheben das Auslandsentgelt lediglich beim bargeldlosen Zahlen mit der Karte, häufig gilt es aber sowohl beim Zahlen als auch beim Geldabheben (hier zusätzlich zur Bargeldabhebegebühr). Nach manchem Einkauf im Internet wundern sich die Verbraucher, dass ein Auslandsentgelt erhoben wurde, häufig stellt sich heraus, dass der vom Unternehmen beauftragte Zahlungsabwickler nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. Der für das Auslandsentgelt relevante Europäische Wirtschaftsraum ist eine Freihandelszone mit den Staaten der Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Schweiz. Entsprechend sind dies Island, Liechtenstein, Norwegen und die derzeit 27 EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. In den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Banken gibt es zum Auslandsentgelt kleine Unterschiede: Einige Banken vereinfachen die Regelung und geben an, dass sie das Auslandsentgelt für Transaktionen in Fremdwährung erheben, lassen den Teil mit dem Europäischen Wirtschaftsraum weg. Andere stellen auch die Transaktionen in Schwedischen Kronen in Schweden und Rumänischen Lei in Rumänien hinsichtlich der Gebührenfreiheit denen in Euro gleich und wiederum andere sprechen wenig spezifisch vom "Euroraum". Beim Umrechnen der Währung können weitere Kostenpunkte enthalten sein, darauf gehen wir in der nachfolgenden Frage zum Devisenkurs ein.

Welcher Devisenkurs wird zugrunde gelegt?
In den Preis- und Leistungsverzeichnissen geben die Banken an, mit welchen Kursen sie die jeweiligen Geschäftsvorgänge abrechnen (etwa Kartenumsätze, Auslandsüberweisungen, Börsengeschäfte) bzw. welcher Kurs entsprechend auf der Abrechnung erscheinen wird. Außerdem wird dort festgelegt, welcher Tag kursbestimmend ist. Dies ist in der Regel der Kontobelastung vorangegangene Arbeitstag. Für Kartenumsätze in Fremdwährung gelten gesonderte Regelungen. Mit der seit April 2020 geltenden EU-Preisverordnung müssen für Kartenumsätze, die in einer Währung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getätigt wurden, für das Umrechnen in eine andere Währung des EWR die zuletzt festgestellten Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet werden, es sind Mittelkurse. Dies soll die Transparenz für die Kunden erhöhen, da hier somit die Kartenaussteller nicht mehr wie früher zu unterschiedlichen Kursen abrechnen dürfen. Ein Aufschlag auf den Referenzkurs ist erlaubt, er muss jedoch ausgewiesen sein. Bei der Umsetzung lassen sich die Kartenaussteller in drei Kategorien einordnen: Einige wenige wie die Baden-Württembergische Bank und die LBB erheben keinen Aufschlag. Andere haben einen konstanten Aufschlag, Deutsche Bank und Postbank nehmen beispielsweise 0,50%. Die meisten lagern das Umrechnen bei Kreditkartenumsätzen jedoch auch für die EWR-Fremdwährungen auf die jeweilige Kreditkartengesellschaft aus und geben selbst nichts weiter zu den Aufschlägen an. Bei Visa und Mastercard ist erkennbar, dass die Aufschläge je Währung unterschiedlich sind und täglich schwanken, oft sind es etwa 0,20% bis 0,80%.
Die Wechselkurse von Nicht-EWR-Währungen wie dem US-Dollar sind von der Verordnung nicht geregelt und enthalten in der Regel Spreads. Die kartenausgebenden Institute ziehen hier Kurse der jeweiligen Kreditkartengesellschaft heran, bankeigene oder einer anderen genannten Organisation.
Die Europäische Zentralbank veröffentlicht Referenzkurse für bestimmte Währungen: Euro foreign exchange reference rates. Die Wechselkurse von Mastercard und Visa sind für die letzten sechs Monate bei FirstData ersichtlich.

Was sollte vor Reisen beachtet werden?
Wenn Sie mehrere Karten besitzen, prüfen Sie, mit welcher im Ausland am günstigsten Geld am Automaten bezogen werden kann und mit welcher bargeldlose Zahlungen am günstigsten sind. Maßgebend sind hier die Bargeldabhebegebühr, das Auslandsentgelt und der verwendete Devisenkurs.
Es ist zu prüfen, ob die Kreditkarte für den Zeitraum der Reise gültig ist. Außerdem sollte das monatliche Kartenlimit ausreichend sein - Zahlungen vor Antritt der Reise sowie Reservierungen für Hotel oder Mietwagen können dieses bereits reduziert haben. Die Rufnummer für den Fall eines Kartenverlustes ist ebenfalls wichtig. Bei Kartenverlust helfen viele Anbieter dem Urlauber schnell wieder an Geld zu kommen. Per Bote kann innerhalb von 48 Stunden eine Notfall-Ersatzkarte oder Bargeld an den aktuellen Aufenthaltsort gebracht werden.

Was ist bei Zahlungen im Internet hinsichtlich der Sicherheit zu beachten?
Kreditkartenzahlungen im Internet sind bewährt und bequem. Allerdings erfolgen die Zahlungen hier ohne persönliche Unterschrift mittels Kreditkartennummer und Ablaufdatum. Bis zu einem gewissen Grad können sich die Nutzer selbst vor Betrug schützen, mit Aufmerksamkeit dem Missbrauch vorbeugen: Online-Händler sollten beim Zahlungsvorgang ein gesichertes Verfahren (wie z. B. SSL) verwenden. Dies kann am Symbol "abgeschlossenes Schloss" in der unteren Statuszeile des Browsers erkannt werden. Ein Online-Händler sollte natürlich seriös sein. Um abzuklären, ob dies zutrifft, lohnt es sich, ein wenig Zeit für eine Recherche im Internet zu investieren. Eine erste Einschätzung kann davon abgeleitet werden, ob detaillierte Kontaktinformationen, umfassende Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Informationen zur Datenübertragung vorhanden sind. Zum Nachweis der Volljährigkeit sollte die Kreditkartennummer nicht angegeben werden. Einige Internetseiten fordern dies zwar, es kann aber schnell zu unangenehmen, teuren Überraschungen führen.
Die Kartengesellschaften haben zum sicheren Zahlen im Internet die Kartenprüfnummer und ein Sicherheitsmerkmal eingeführt, das nicht für jeden sichtbar ist, der die Karte in Händen hält - den Securecode bzw. ein TAN-Verfahren. Diese Daten werden bei Online-Zahlungen zusätzlich abgefragt. Die Kartenprüfnummer ist eine dreistellige Zahl, die sich auf der Kartenrückseite am Ende der Kartennummer befindet. Der Securecode basiert auf einem Passwort. Und beim TAN-Verfahren wird eine mTAN an das Handy des Karteninhabers geschickt oder in einer App eine sogenannte PushTAN generiert. Zudem prüfen die Kartengesellschaften mit Algorithmen die Transaktionen, um bei Auffälligkeiten direkt reagieren zu können.

Wann werden die Kartenumsätze abgerechnet?
Die Kartenumsätze werden in der Regel monatlich nachträglich abgerechnet. Die Abbuchung auf dem Verrechnungskonto erfolgt meist wenige Tage nach Zugang des Reports. Sofern nicht die Teilzahlungsoption genutzt wird, fallen für die Zeit ab Kaufdatum keine Sollzinsen an. Bei Barclaycard und Targobank gelten verlängerte Zahlungsziele bei Ausgleich des gesamten Monatssaldos, zwischen Kauf und Zahlung können bis zu 58 Tage bzw. bis zu 7 Wochen vergehen, ohne dass Sollzinsen anfallen.

Kann die Abrechnung in Teilbeträgen bezahlt werden?
Einige Kartenangebote bieten diese Option an. Es kann jederzeit gewählt werden, wie viel von der monatlichen Rechnung zurückgezahlt wird - wenig, viel oder alles auf einmal. Die Sollzinsen sind allerdings meist wesentlich höher als die von Dispo-, Rahmen- oder Ratenkredit.

Wie sind die Versicherungsleistungen der Karte zu bewerten?
Das Leistungsangebot hängt von der kartenausgebenden Bank ab. Die Banken stellen die Zusatzleistungen wie Versicherungen individuell zusammen. Das Angebot wird oft bewusst undurchsichtig gehalten. Zudem sind manche Versicherungen nur unter bestimmten Bedingungen wirksam, wenn beispielsweise die Ware/Leistung mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Auch die versicherten Personen, die Versicherungshöhe, die Versicherungsleistungen und weitere Punkte unterscheiden die Angebote. Bitte beachten Sie daher die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Versicherungen, wie etwa die Reisehaftpflicht, können überflüssig sein, wenn bereits über eine gängige Haftpflichtversicherung verfügt wird oder die Zusatzleistung vom Karteninhaber nicht benötigt wird.

Wie kann eine Kreditkarte beantragt werden?
Die gewünschte Kreditkarte kann direkt beim jeweiligen Institut beantragt werden. Beim Antrag müssen eine Reihe von persönlichen Daten angegeben werden, die für die Bonitätsprüfung und die Einrichtung des individuellen Kartenlimits notwendig sind. Meistens lassen sich die Anbieter die Zustimmung geben, bei der Hausbank eine standardisierte Bankauskunft einzuholen.
Vor der Beantragung sollte man sich informieren, ob bestimmte Bedingungen bei der gewünschten Karte vorgegeben werden. Einige Kreditkarten setzen beispielsweise ein bestimmtes Jahreseinkommen voraus.

Was ist eine Partnerkarte und wofür wird sie benötigt?
Eine Kreditkarte ist immer personengebunden und kann somit nur vom Inhaber der Karte, auf den sie ausgestellt ist, verwendet werden. Wenn gewollt, dass auch Familienangehörige, Ehepartner oder Lebensgefährten die Karte nutzen können, kann eine Partnerkarte zur Hauptkarte beantragt werden. Eine Partnerkarte wird über das Konto der Hauptkarte abgerechnet, die Umsätze werden getrennt aufgeführt.

Erhalten auch Minderjährige eine Kreditkarte?
Auch Minderjährige ab 15 Jahren können bei manchen Anbietern eine Kreditkarte erhalten, wenn beide Elternteile bürgen. Dies ist am ehesten über die Hausbank der Eltern möglich.
Eine geeignetere Lösung, um online und offline mit Karte zahlen zu können, sind die sogenannten Prepaidkarten. Diese werden nur auf Guthabenbasis geführt.

Wie wirken sich mehrere Kreditkarten auf die Kreditwürdigkeit aus?
Der Schufa wird die Ausstellung einer Kreditkarte gemeldet, dies erfolgt ohne Angabe zur Höhe eines damit verbundenen Kreditrahmens. Wenn die Anzahl der gemeldeten Kreditkarten über den üblichen Rahmen hinausgeht, wirkt sich das negativ auf den berechneten Scorewert aus, da gegebenenfalls mehrere Kreditrahmen parallel in Anspruch genommen werden. Für die Bank wird sich zudem die Frage stellen, wieso man diese Kreditkarten benötigt.

Ist eine Stornierung von Umsätzen möglich?
Der Händler erhält bei Zahlung mit Kreditkarte ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen.
Falls eine Beschwerde auf eine Zuwiderhandlung seitens des Händlers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartengesellschaft zurückgeht, kann die Kartengesellschaft eine Gutschrift auf dem Kartenkonto erwirken.
Wenn auf der Kartenabrechnung Transaktionen aufgeführt sind, die der Karteninhaber nicht getätigt hat, sollten diese schnellstmöglich bei der Kartengesellschaft reklamiert werden. Die Kartengesellschaft wird sich zur Klärung mit dem Händler in Verbindung setzen.

Was ist zu tun, wenn die Karte verloren oder betrügerisch eingesetzt wurde?
Die kartenausgebende Bank oder die Kartengesellschaft sollten umgehend telefonisch informiert werden. Die Kreditkarte wird daraufhin gesperrt. Wenn bereits ein Missbrauch vorliegt, haftet der Karteninhaber im Allgemeinen nur mit max. EUR 150,00, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Wo sperrt man Karten?
Der Verlust einer Bank- oder Kreditkarte sollte möglichst schnell der Bank gemeldet werden. Ist diese nicht erreichbar, kann man auch die zentrale Sperrnotrufnummer 116116 (aus dem Ausland: +49116116) nutzen. Die Notrufnummer gilt jedoch nur für Karten von Unternehmen, die sich dem Dienst angeschlossen haben.
Die Sperrnummern für Kreditkarten: Mastercard 0800/8191040 (aus dem Ausland per R-Gespräch: +16367227111), Visa 0800/8118440 (aus dem Ausland per R-Gespräch: +14105819994), American Express 069/97972000 (aus dem Ausland: +496997972000), Diners Club 07531/3633111 (aus dem Ausland: +495313633111)
Es empfiehlt sich bei Anruf, die Bankleitzahl und die Kontonummer bereitzuhalten. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit Ihres Sperranrufs. Bei Diebstahl sollte außerdem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Beruhigt in Urlaub fahren kann man, wenn man sich auch auf unangenehme Dinge vorbereitet. Bei Verlust oder Diebstahl der Karten kann schon eine kleine Liste helfen, die Ruhe zu bewahren. Die Liste für den Koffer sollte die Bankleitzahl und die Kontonummer enthalten, die Kartennummern und die Rufnummern für die Kartensperre. Unter www.kartensicherheit.de finden Sie hierfür eine Vorlage zum Herunterladen, den SOS-Infopass, die aktuellen Sperrnummern sind darauf bereits notiert.

Wie kündigt man Kreditkarten?
Die Kündigung ist durch einen schriftlichen Auftrag auf dem Postweg der kartenausstellenden Bank einzureichen. Ein formloses Schreiben, das vom Inhaber der Hauptkarte unterschrieben wird, genügt hierzu. Alternativ kann ein von uns vorbereitetes Formular verwendet werden. Die ausgestellten Karten zerschneidet man mit einer Schere - durch Chip und Magnetstreifen. In dem Schreiben an die Bank erklärt man entweder, dass die ausgestellten Karten vernichtet wurden oder man legt die zerschnittenen Karten bei. Letzteres gibt der Bank die größere Sicherheit, dass die Karten nicht mehr weiterbenutzt werden. Kreditkarten können jederzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Das anteilige Jahresentgelt für ungenutzte Zeiträume muss hierbei rückerstattet werden. Falls das Kartenkonto einen Sollsaldo aufweist, der nicht automatisch mit der Monatsabrechnung ausgeglichen wird, ist es ratsam, den Sollsaldo vor der Kündigung manuell auszugleichen.

Können Produktdaten einzelner Kreditkarten ausgedruckt werden?
Hierzu haben wir ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente entwickelt. Die gewünschten Produktdaten können im 1-zu-1-Vergleich aufgerufen werden. Über das Druckersymbol unterhalb der aufgerufenen Daten wechselt man zum Druck-Format und kann anschließend über die Druck-Funktion des Browsers ausdrucken.