negativ
25.03.2020
Zwang zur Abgabe der Mobilfunknummer, Weigerung der Kündigungsannahme
Es ist schon ein erstaunlicher Weg, Zugangsdaten für das Onlinebanking, mithilfe einer 1-Cent-Überweisung auf das Abbuchungskonto zu übermitteln. Weder sicher, noch akzeptabel. Nach vielen Jahren der zufriedenstellenden Nutzung nun jedoch dazu überzugehen, eine Mobilfunknummer für das Login vorzuschreiben, war mein Grund der Kündigung. Banking und Telefonieren sind für mich immer noch 2 Paar Schuhe und garantieren mir nicht mehr Sicherheit. Seit 3 Monaten fehlen die Kontoauszüge. Kein Login, wie beschrieben, möglich. Als Antwort auf die Kündigung: "Auf Ihrem Kartenkonto ist noch ein offener Rechnungssaldo, den Sie in Teilzeit zurückzahlen. Wir können Ihre Kündigung erst dann in die Wege leiten, wenn Sie Ihr Kartenkonto ausgeglichen haben. Bitte reichen Sie uns nach dem Kontoausgleich erneut eine schriftliche Kündigung ein." Meine in der Kündigung formulierte Bitte, die nicht einzusehenden Kontoauszüge doch bitte an meine Mailadresse zu senden, kam die LBB natürlich nicht nach und geht mit keiner Silbe darauf ein, wie der Nutzer einen Überblick über den Kontostand erhalten soll. Überschlägig, ohne den Betrag zu kennen, habe ich einen Betrag überwiesen, der mich ins Plus bringt. Und wie die LBB selbst erwähnt, bucht sie normalerweise ab, wenn eine Summe offen ist. Eine zweite Kündigung ist nicht, wie von der LBB behauptet, erforderlich. Laut den Geschäftsbedingungen der LBB, wenn ein Minus binnen 2 Wochen nach Kündigung beglichen wird, steht einer Kündigung nichts im Wege. Was sich hier jedoch zeigt - telefonisch ist kein Problemlöser erreichbar - ist der Wille oder die Machtlosigkeit, die Kündigungswelle aufzuhalten. Nicht jeder ist bereit, einer totalen Transparenz (möglichst viele Kontaktdaten sammeln) zu folgen, zu einem Zinssatz, der ohnehin überzogen ist. Interessant an dieser Stelle, dass vor einigen Jahren die Wüstenrot Bank bei einer ähnlichen Umstellung, ebenfalls monatelang keinen Zugriff auf das Konto geben konnte und dortige Mitarbeiter wenig begeistert den Kündigungsansturm aufnahmen. So langsam frage ich mich, was steckt hinter diesen Problemen. Nur technische Inkompetenz? Meine Amazon-LBB-Visakarte wird ganz sicher nicht mehr eingesetzt. Schade, dass die LBB, sich zu Schritten entschieden hat, die nicht nur den eigenen Geschäftsbedingungen widersprechen, sondern auch sonst keine Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber hergeben. Zinsen übrigens, die entstanden sind, müssen nachgewiesen werden! Und das ganz ohne Herausgabe einer Mobilfunknummer. Weshalb der Festnetzanschluss nicht, wie sonst von der LBB, genutzt wird, liegt wohl auf der Hand. Ich werde nun schauen, wie ich künftig meine internationalen Bestellungen ohne LBB Visa tätige.
— I. Hoffmann