Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage, Sparplan, Brokerage, Währungskonto, Kreditkarte, Rahmenkredit, Ratenkredit und Baudarlehen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ratenkredit. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.
Was fällt alles unter den Begriff Festzinsanlage?
Für die Festzinsanlage können auch andere Begriffe wie beispielsweise Festgeld, Termingeld oder auch Sparbrief verwendet werden. Die Begriffe "Festgeld" oder "Termingeld" werden meist bei Festzinsvereinbarungen für Zeiträume bis 12 Monate verwendet, dagegen werden mehrjährige Laufzeiten eher als "Sparbrief" benannt. Unser Vergleich beinhaltet alle Festzinsanlage-Konditionen unabhängig davon, wie das Produkt bei dem jeweiligen Anbieter genannt wird.
Wann bietet sich eine Festzinsanlage an?
Eine Festzinsanlage bietet sich an, wenn neben einer Barreserve noch Geld vorhanden ist, das man für einen Zeitraum nicht benötigt und gewinnbringend anlegen möchte.
Welche Vorteile hat eine Festzinsanlage?
Hauptargument für eine Festzinsanlage sind die hohen Zinsen, die für die gesamte Anlagedauer garantiert sind. Man weiß bereits zu Beginn der Anlage, mit welchen Zinserträgen man rechnen kann. Es gibt keine Kursschwankungen und in der Regel auch keine Gebühren. Mit der Abgeltungssteuer gewinnt die Anlage bei der Besteuerung gegenüber Wertpapiergeschäften an Attraktivität (siehe: Was ändert die Abgeltungssteuer?).
Für welche Zeiträume werden Festzinsanlagen angeboten?
Festzinsanlagen werden in der Regel für Zeiträume zwischen einem Monat und 10 Jahren angeboten. Teilweise können Zeiträume zwischen einem Monat und einem Jahr auch taggenau vereinbart werden.
Gibt es eine Mindesteinlage?
In der Regel ist eine Mindesteinlagesumme notwendig, diese liegt meist zwischen EUR 500,00 und EUR 5.000.
Gibt es Höchsteinlagebeträge?
In Ausnahmefällen sind auch Höchsteinlagebeträge vorgegeben, z. B. wenn der Anbieter ein begrenztes Aktionsangebot macht.
Erhält man Kontoauszüge für Festzinsanlagen?
Meist erhält der Kunde einen kostenlosen Kontoauszug zum Zeitpunkt der Zinszahlung.
Welche Kosten verursacht eine Festzinsanlage?
Festgeldkonten werden kostenlos geführt. In seltenen Fällen ist die Kontoeröffnung an ein Tagesgeld- oder Girokonto bei dieser Bank gebunden, welches gebührenpflichtig sein kann oder durch die Zusendung papierhafter Kontoauszüge Kosten verursachen könnte.
Welches Konto ist als Verrechnungskonto anzugeben?
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, sein bisheriges Girokonto als Verrechnungskonto anzugeben. Auf dieses Konto werden dann die Zinsen und zum Laufzeitende der Anlagebetrag gutgeschrieben. Bei mehreren Anbietern ist jedoch ein hauseigenes Verrechnungskonto notwendig. Dies kann dann meist ein beliebiges Tagesgeld- oder Girokonto der Bank sein, oft wird dieses gebührenfrei geführt.
Welche Punkte sollte man beim Vergleich von Festzinsanlagen beachten?
Je nach Angebot gelten unterschiedliche Mindest-/Höchsteinlagesummen und die Zinsen werden entweder auf das Verrechnungskonto ausgezahlt oder auf dem Anlagekonto kapitalisiert und somit mitverzinst.
Bei den mehrjährigen Laufzeiten mit steuerlicher Zinszahlung zum Laufzeitende, sollte man unbedingt darauf achten, dass bei der Zinsberechnung dennoch ein Zinseszinseffekt berücksichtigt wird. Sehr wichtig ist generell, die ausreichende Absicherung der Einlagen durch eine Einlagensicherung, Informationen hierzu können im Vergleich jeweils über die Anbietergrafik aufgerufen werden. Damit die Anlage nicht ungewollt verlängert wird, sollte man sich über die Regelung zum Laufzeitende informieren.
Was versteht man unter dem Zinseszinseffekt?
Bei einem Zinseszinseffekt erhält man auf einen bereits zu einem früheren Zeitraum gutgeschriebenen Zins erneut Zinsen.
Was sollte man speziell bei der Verzinsung beachten?
Werden Zinsen bei mehrjährigen Laufzeiten nur einmalig zum Laufzeitende und ohne Zinseszinseffekt gutgeschrieben, schmälert dies den Zinsertrag über die Gesamtlaufzeit deutlich. Der hohe Nominalzins täuscht in diesen Fällen. Je länger die Laufzeit, desto stärker macht sich der Nachteil bemerkbar. Oyak Anker Bank und Ziraat Bank sparen sich beispielsweise bei ihren Angeboten den Zinseszinseffekt, was jedoch ansonsten nicht üblich ist. Fragen Sie bei mehrjährigen Sparangeboten, welche Zinsen nicht jährlich gutschreiben, also stets nach dem Zinseszins. Angebote ohne Zinseszinseffekt sollten Sie nur wählen, wenn dennoch eine gute Rendite erreicht wird.
Was ist von Zinsangeboten in Kombination mit Investmentfonds zu halten?
Es werden immer mal wieder Aktionen angeboten, bei denen ein besonders hoher Tages- oder Festgeldzins versprochen wird, wenn gleichzeitig in Investmentfonds investiert wird. Solch eine Kombination rechnet sich gegenüber einer getrennten Anlageentscheidung selten. Der Anlagezins wird nur befristet gewährt, die Fondsanlage ist dagegen eine langfristige Anlage, die mit Risiken und Kosten verbunden ist. Bei den meisten dieser Kombiangeboten gibt es nur wenige Fonds zur Auswahl und i. d. R. muss der volle Ausgabeaufschlag bezahlt werden, bei Aktienfonds um die 5,00%. Dieselben Fonds können Anleger über Online-Fondsvermittler oder über die Börse meist viel billiger erhalten.
Was ist eine Einlagensicherung?
Als Einlagensicherung werden gesetzliche oder freiwillige Maßnahmen von Kreditinstituten zum Schutz der Kundeneinlagen im Falle der Insolvenz bezeichnet. Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema finden Sie bitte hier.
Wie sicher sind Festzinsanlagen?
Festzinsanlagen bei Banken sind sicherheitsorientierte Geldanlagen. Bei Insolvenz des Kreditinstituts steht die Einlagensicherung im festgelegten Rahmen für die Forderungen der Einleger ein. Informationen zur jeweils zuständigen Einlagensicherung können der Anbieterinformation entnommen werden. Diese ist in den Vergleichen jeweils über die Anbietergrafik verlinkt. Im Tagesgeld-, Festzinsanlage- und Sparplan-Vergleich nennen wir zusätzlich direkt im Vergleich, welche gesetzliche Einlagensicherung zuständig ist und ob gegebenenfalls eine freiwillige Sicherungseinrichtung darüber hinaus besteht. Begrenzen Sie Ihre Anlage möglichst immer auf den garantierten Betrag, damit Ihr Geld ausreichend abgesichert ist.
Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind durch das Kreditwesengesetz verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem schriftlich über den Einlagenschutz und bestehende Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt i. d. R. je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt bei dem klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. In diesem Fall sind EUR 200.000 über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Wie erhält man im Entschädigungsfall sein Geld?
Wenn ein Einlagenkreditinstitut in privater Rechtsform für den Kundenverkehr geschlossen wird, informiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der Privatbanken, die Kunden über den Eintritt des Entschädigungsfalles. Ab diesem Zeitpunkt können die Kunden ihre Forderungen innerhalb eines Jahres bei der EdB anmelden. Die Meldungen werden geprüft und von der Einrichtung ausgezahlt. Im bestimmten Umfang haften die freiwilligen Sicherungseinrichtungen für Beträge, welche von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nicht erstattet werden. Sie haben eigene Vorgehensweisen, die dort erfragt werden können.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Für Alleinstehende beläuft sich der Sparer-Pauschbetrag auf EUR 801,00 und für Ehepaare auf EUR 1.602. Der Sparer-Pauschbetrag kann über mehrere Institute verteilt werden. Zur Erteilung stellen die Institute entsprechende Formulare zur Verfügung. Erteilung und Änderung des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge sind immer kostenlos.
Wird kein Betrag freigestellt oder gehen die Zinserträge über den Freibetrag hinaus, führt das Kreditinstitut von den Zinsen die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab.
In welcher Höhe fallen Steuern bei den Zinserträgen an?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt EUR 801,00 für Ledige und EUR 1.602 für Verheiratete. Sofern eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt oder ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe gestellt wurde, werden die Zinserträge in voller Höhe ausgeschüttet.
Ansonsten werden Zinserträge einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Geldinstitute ziehen die fälligen Steuern automatisiert von den Zinsen ab und überweisen sie direkt an das Finanzamt. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent bezogen auf die Abgeltungssteuer. Kirchensteuer muss nur derjenige zahlen, der kirchensteuerpflichtig ist. In Baden-Württemberg und Bayern werden acht Prozent, in den anderen Bundesländern neun Prozent an Kirchensteuer fällig. Die Kirchensteuer wird ebenfalls auf die Abgeltungssteuer bezogen. Da mit der von den Geldinstituten abgeführten Steuer alles abgegolten sein soll, lässt sich in diesem Fall die Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Um dies auszugleichen, gilt für kirchensteuerpflichtige Anleger deshalb ein geringfügig verminderter Abgeltungssteuersatz. Anleger können ihre Bank schriftlich beauftragen, die Kirchensteuer mit abziehen zu lassen. Andernfalls müssen sie in ihrer Steuererklärung die Summe der einbehaltenen Abgeltungsteuer angeben und entsprechende Bankbescheinigungen beilegen, was der größere bürokratische Aufwand ist. Im Endeffekt beträgt die steuerliche Gesamtbelastung 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer, 27,819 Prozent bei 8-prozentiger Kirchensteuer und 27,995 Prozent bei 9-prozentiger Kirchensteuer.
Mir wurde Abgeltungssteuer abgezogen, da kein Freistellungsauftrag vorlag. Was kann ich tun?
Fordern Sie bei Ihren Banken eine Steuerbescheinigung über die abgeführte Abgeltungssteuer ein. Da dies eine freiwillige Leistung ist, können hierfür Gebühren erhoben werden. Mit diesen Belegen erklären Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihre gesamten Kapitalerträge. Sofern die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, erhalten Sie die abgeführten Steuern auf diesem Weg zurück.
Wie kann ich den Kirchensteuerabzug beantragen?
Die Institute stellen hierfür spezielle Formulare zum Download zur Verfügung. Teilweise kann der Auftrag zur Einrichtung, Änderung oder Löschung auch über die Online-Banking-Anwendung gegeben werden. Dies wird ähnlich den Freistellungsaufträgen gehandhabt. Über den Antrag wird dem Institut mitgeteilt, welche Konfession und welches Bundesland zutreffend ist. Bei zusammen veranlagten Eheleuten wird im Normalfall die Steuerlast gleich verteilt (50/50). Im Kirchensteuerauftrag kann aber auch bestimmt werden, dass das Guthaben zum Beispiel zu 100% einer Person zuzurechnen ist. Bei der derzeitigen Regelung handelt es sich um eine Übergangslösung. Ab dem Jahr 2014 ist vorgesehen, dass Kreditinstitute die konfessionsrelevanten Daten der Kapitalanleger in einer zentralen Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern abrufen, was das Verfahren vereinfacht.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Wird einer Bank statt eines Freistellungsauftrags eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorgelegt, darf diese Zinsen und andere Kapitalerträge unabhängig von deren Höhe steuerfrei auszahlen. Eine NV-Bescheinigung kann bei einem zu erwartenden jährlichen Einkommen von maximal EUR 8.142 (EUR 8.004 Grundfreibetrag plus EUR 102,00 Werbungskostenpauschale plus EUR 36,00 Sonderausgaben-Pauschbetrag) beim Finanzamt beantragen werden, weil dann generell keine Einkommenssteuer zu zahlen ist. Insbesondere Kinder und Rentner profitieren von dieser Regelung, da viele von ihnen unterhalb der Einkommensgrenze liegen. Diese Freistellung ist für gewöhnlich drei Jahre gültig. Was viele nicht wissen: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils wurde 2005 bei gesetzlichen Renten auf 50 Prozent festgelegt und stieg seitdem pro Jahr um zwei Prozentpunkte an.
Was ist bei der Überweisung von hohen Anlagebeträgen zu beachten?
Manchmal kommt es bei Bereitstellung von hohen Anlagebeträgen zu Schwierigkeiten, wenn die Anlagebank die Überweisung in einer Summe vorschreibt. Denn beim Online-Banking sind aus Sicherheitsgründen häufig Überweisungslimits vorgegeben, die dann zunächst geändert werden müssen. Bei einigen Instituten können die Kunden die Obergrenzen für eine Überweisung selbst online ändern, bei anderen Instituten ist dies nur schriftlich möglich.
Komme ich im Notfall an den Anlagebetrag heran?
Die meisten Festzinsanlagen sehen keine vorzeitige Verfügung vor. Bei ihnen besteht lediglich die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund. Der Tod des Kontoinhabers gehört dazu, in vielen anderen Fällen wie zum Beispiel einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist man eher auf Kulanz angewiesen. Ein Abschlag bei den Zinsen ist dann in der Regel hinzunehmen.
Nur vereinzelt werden mittlerweile Festzinsanlagen angeboten, die eine Verfügungsmöglichkeit zu einem Rückfallzins enthalten. Beispiele hierfür sind die Festzinsanlagen von MoneYou und Wüstenrot. Mitunter muss die Anlage dann komplett aufgelöst werden und meistens ist der Rückfallzins, der bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird, sehr gering. Bei anderen Produkten kann ein bestimmter Teil des Anlagebetrages jederzeit verfügt werden, ohne dass es zu Zinsabzug kommt. Diese Flexibilität kostet aber von Anfang an etwas Rendite. Am Markt gibt es hierzu vier Produkte: das "VTB Duo" der VTB Direktbank, das "Kombigeld" der NIBC Direct, das "Sparbriefkonto FLEX" der Bank11 und das Tele-Konto "Doppel-Plus" der SKG Bank.
Was geschieht am Laufzeitende mit meiner Geldanlage?
Am Laufzeitende wird der Anlagebetrag zuzüglich Zinsen entweder auf das Verrechnungskonto zurücküberwiesen oder das Geld wird erneut angelegt. Bei mehreren Anbietern ist eine Kündigung notwendig, ansonsten erfolgt automatisch eine Verlängerung der Festzinsanlage um die gleiche Laufzeit zu den dann geltenden Konditionen.
Am besten, man wählt - auch wenn man das Geld wieder anlegen möchte - die Auszahlung zum Laufzeitende und vergleicht dann die Zinsangebote aller Anbieter.
Muss man eine Festzinsanlage zum Laufzeitende kündigen?
In vielen Verträgen wird eine automatische Verlängerung vereinbart, wenn der Kunde vor Laufzeitende keine anderslautende Weisung erteilt. Um eine solche anderslautende Weisung zu erteilen, können Sie der Bank ein formloses Schreiben einreichen, dass alle Kontoinhaber unterschreiben. Ein vorbereitetes Formular finden Sie hier.
Kann für Minderjährige anlegt werden?
Viele Banken bieten auch für Minderjährige Festzinsanlagen an. Die Verfügungsberechtigung liegt beim gesetzlichen Vertreter.
Können Produktdaten einzelner Zinsangebote ausgedruckt werden?
Hierzu haben wir ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente entwickelt. Die gewünschten Produktdaten können im 1-zu-1-Vergleich aufgerufen werden. Über das Druckersymbol unterhalb der aufgerufenen Daten wechselt man zum Druck-Format und kann anschließend über die Druck-Funktion des Browsers ausdrucken.
Über den Link "INFORMATION" gelangen Sie wieder zur Einstiegsseite im Bereich Festzinsanlage.