Brokerage: Vergleich
Das Anlegerprofil "ETF-Käufer" kennzeichnet ein Wertpapierdepot, das in erster Linie für börsengehandelte Indexfonds (ETFs) bzw. Sparpläne darauf genutzt wird. Wichtig bei diesem Musterprofil sind die Orderpreise für Einmalanlagen und Sparpläne in ETFs und die Anzahl an sparplanfähigen ETFs. Bestenfalls gibt es ETF-Aktionen, bei denen Kaufgebühren komplett entfallen. ETF-Portfolios, die Anlagegelder breit streuen, lassen sich dadurch kostengünstig aufbauen.
teilnehmende Institute
Consorsbank: In Frankreich und Spanien ist Consorsbank mittelbar vertreten. Zu den dortigen Börsen bietet Consorsbank aus diesem Grund die gleichen günstigen Preise wie im deutschen Handel.
Consorsbank: Ab durchschnittlich 100 Trades/Jahr bietet Consorsbank im StarTrader Club günstigere Gebühren und weitere Services.
ING: Es erfolgt gemäß den Sonderbedingungen zum "Direkt-Depot" eine automatische Wiederanlage von Ausschüttungen von bei ING sparplanfähigen Fonds und ETFs. Und zwar ab einem Mindestausschüttungsbetrag von EUR 75,00 und unabhängig davon, ob der Fonds oder ETF als Sparplan oder Einmalanlage erworben wurde. An Erwerbskosten fällt bei der Wiederanlage der bei ING gültige Ausgabeaufschlag an bzw. die Transaktionskosten für die Sparplan-Ausführung von ETFs. Dieser Vorgehensweise kann der Kunde generell widersprechen, dies ist formlos per E-Mail möglich.
ING: Bei Fondsverkauf über die Fondsgesellschaft erhebt ING eine Gebühr von EUR 4,90. Normalerweise ist das bei Brokerage-Angeboten nicht bepreist.
*Smartbroker: Die Cashquote ist hier das durchschnittliche Verhältnis von Guthaben auf dem Depot-Verrechnungskonto zum Bestand an Wertpapieren. Bei der Berechnung werden die jeweiligen Tagessalden herangezogen. Nur wenn die Cashquote mehr als 15% beträgt, muss der Kunde für die Guthabenteile darüber einen Negativzins zahlen. Für neue Geldeingänge ist die Erhebung von Negativzinsen für drei Monate ab dem jeweiligen Buchungstag ausgesetzt; das dürfte in der Regel völlig ausreichend sein, um neue Wertpapierpositionen aufzubauen.
Smartbroker: Es wird auch ein Gratis-Handel ermöglicht: Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs können bei einem Ordervolumen ab EUR 500,00 am Handelsplatz gettex ganz ohne Orderpreis gehandelt werden, oder zum Preis von EUR 1,00 pro Trade am Handelsplatz Lang & Schwarz. Bei einem Ordervolumen unterhalb von EUR 500,00 wird in beiden Fällen ein Orderpreis von EUR 4,00 zuzüglich Fremdspesen abgerechnet. Aus Kundensicht indirekte Kosten entstehen durch die Spreads, die gegebenenfalls größer sind als an den liquideren Börsen, insbesondere außerhalb der Handelszeiten von Xetra Frankfurt, an denen keine Referenz gegeben ist.
Smartbroker: Das Depot und das Depot-Verrechnungskonto werden von der DAB BNP Paribas in München geführt. Der Smartbroker selbst besitzt keine Banklizenz, er kümmert sich bei dem Vertragsverhältnis um die Nutzeroberfläche, die Kundenbetreuung und das Marketing. Die DAB BNP Paribas, aus der früheren DAB bank hervorgegangen, ist wie Consorsbank mittlerweile eine Marke der BNP Paribas S. A. Die DAB BNP Paribas ist dabei auf das B-to-B-Geschäft mit Finanzdienstleistern spezialisiert.
Smartbroker: Bei freiwilligen Kapitalmaßnahmen, zum Beispiel bei der Teilnahme an Kapitalerhöhungen, erhebt der Smartbroker jeweils eine Gebühr von EUR 0,50. Zins- und Dividendenzahlungen aus dem Depot, die nicht sofort reinvestiert werden, sind vom Smartbroker hingegen als obligatorische Kapitalmaßnahmen eingeordnet und nicht bepreist.
DKB: Das gebührenfrei geführte Girokonto "DKB-Cash" dient als Verrechnungskonto.
flatex: Die Vorteile der "VIP Clubs" können bei mindestens 500 Transaktionen in den vergangenen zwölf Monaten genutzt werden oder einer in Anspruch genommenen Kreditlinie von durchschnittlich mindestens EUR 75.000 in den vergangenen zwölf Monaten. Für die betreffenden Kunden entfallen das Depotführungsentgelt und der Negativzins auf Guthaben. Außerdem erhalten sie eine schnellere Erreichbarkeit durch eine VIP-Telefonnummer und E-Mail und werden zu VIP-Club-Events eingeladen. Der VIP-Status wird auf Anfrage eingeräumt und halbjährlich überprüft, zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres.