Brokerage: Vergleich
Das Anlegerprofil "Fondskäufer" kennzeichnet ein Wertpapierdepot, das in erster Linie für Einmalanlagen in gemanagte Fonds bzw. Fondssparpläne genutzt wird (beispielsweise als Zweitdepot für Fondskäufe über einen günstigen Anbieter). Es wurde von einem durchschnittlichen Depotvolumen ab EUR 15.000 ausgegangen. Wichtig ist bei diesem Musterprofil ein umfangreiches Angebot an rabattierten Fonds.
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*Smartbroker: Die Cashquote ist hier das durchschnittliche Verhältnis von Guthaben auf dem Depot-Verrechnungskonto zum Bestand an Wertpapieren. Bei der Berechnung werden die jeweiligen Tagessalden herangezogen. Nur wenn die Cashquote mehr als 15% beträgt, muss der Kunde für die Guthabenteile darüber einen Negativzins zahlen. Für neue Geldeingänge ist die Erhebung von Negativzinsen für drei Monate ab dem jeweiligen Buchungstag ausgesetzt; das dürfte in der Regel völlig ausreichend sein, um neue Wertpapierpositionen aufzubauen.
Smartbroker: Es wird auch ein Gratis-Handel ermöglicht: Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs können bei einem Ordervolumen ab EUR 500,00 am Handelsplatz gettex ganz ohne Orderpreis gehandelt werden, oder zum Preis von EUR 1,00 pro Trade am Handelsplatz Lang & Schwarz. Bei einem Ordervolumen unterhalb von EUR 500,00 wird in beiden Fällen ein Orderpreis von EUR 4,00 zuzüglich Fremdspesen abgerechnet. Aus Kundensicht indirekte Kosten entstehen durch die Spreads, die gegebenenfalls größer sind als an den liquideren Börsen, insbesondere außerhalb der Handelszeiten von Xetra Frankfurt, an denen keine Referenz gegeben ist.
Smartbroker: Das Depot und das Depot-Verrechnungskonto werden von der DAB BNP Paribas in München geführt. Der Smartbroker selbst besitzt keine Banklizenz, er kümmert sich bei dem Vertragsverhältnis um die Nutzeroberfläche, die Kundenbetreuung und das Marketing. Die DAB BNP Paribas, aus der früheren DAB bank hervorgegangen, ist wie Consorsbank mittlerweile eine Marke der BNP Paribas S. A. Die DAB BNP Paribas ist dabei auf das B-to-B-Geschäft mit Finanzdienstleistern spezialisiert.
Smartbroker: Bei freiwilligen Kapitalmaßnahmen, zum Beispiel bei der Teilnahme an Kapitalerhöhungen, erhebt der Smartbroker jeweils eine Gebühr von EUR 0,50. Zins- und Dividendenzahlungen aus dem Depot, die nicht sofort reinvestiert werden, sind vom Smartbroker hingegen als obligatorische Kapitalmaßnahmen eingeordnet und nicht bepreist.
maxblue: Ab 125 Trades im Vorhalbjahr gewährt maxblue im Folgehalbjahr einen Rabatt von 10% auf die Ordergebühren, und ab 250 Trades einen Rabatt von 20% auf die Ordergebühren. Sparplanausführungen sowie Kapitaltransaktionen zählen dabei nicht. Der Zeitraum, um sich für die Vergünstigung zu qualifizieren, ist jeweils das Halbjahr vom 1.4. bis 30.9. sowie das Halbjahr vom 1.10. bis 31.3. Der darauf folgende Zeitraum für die Nutzung der Vergünstigung ist bei der erstmaligen Qualifizierung für diese oder beim Wechsel in eine andere Rabattstufe um die ersten sechs Tage verkürzt - beginnt am 7.10. bzw. 7.4. Rabattiert werden nur Transaktionen, die zu regulären Orderprovisionen abgerechnet werden. Von der Rabattierung ausgeschlossen sind Provisionen für Bezugsrechtehandel, Sparplanausführungen, Kapitaltransaktionen sowie weitere Provisionen der Bank bei der börslichen Ausführung, Telefon-/Fax-/Briefzuschläge, von Dritten berechnete Auslagen und fremde Kosten.
Consorsbank: In Frankreich und Spanien ist Consorsbank mittelbar vertreten. Zu den dortigen Börsen bietet Consorsbank aus diesem Grund die gleichen günstigen Preise wie im deutschen Handel.
Consorsbank: Ab durchschnittlich 100 Trades/Jahr bietet Consorsbank im StarTrader Club günstigere Gebühren und weitere Services.
1822direkt: Ab 50 Trades im Vorhalbjahr gewährt 1822direkt im Folgehalbjahr einen Rabatt von 10% auf die Ordergebühren, bei einem Mindestpreis (Grundgebühr + Orderprovision) von EUR 8,90 und einem Maximalpreis von EUR 53,90. Ab 75 Trades im Vorhalbjahr beträgt der Rabatt 20% auf die Ordergebühren, bei einem Mindestpreis (Grundgebühr + Orderprovision) von EUR 7,90 und einem Maximalpreis von EUR 47,90. Börsenplatzabhängige Entgelte, Fondskäufe über die Fondsgesellschaft, Telefonzuschläge, Maklercourtage, fremde Kosten und Teilausführungen sind von der Rabattierung ausgeschlossen. Der Zeitraum für die Qualifizierung ist jeweils das Halbjahr vom 1.4. bis 30.9. sowie das Halbjahr vom 1.10. bis 31.3. Der Zeitraum für die Gewährung der Vergünstigung ist leicht zeitversetzt, jeweils das Halbjahr vom 10.4. bis 9.10. sowie das Halbjahr vom 10.10. bis 9.4.